Da es nur ein Materialgutachten ist und kein Teilegutachten, wird es wohl auf eine teure Einzelabnahme herauslaufen. Wenn überhaupt. Die Eintragung eines solchen Teils kann Dir leider sogar verweigert werden.
Fahr auf jeden Fall mal beim TÜV vor und mach Dich schlau. Vor dem Anbau. Mit Anbauen eines Teils ohne Teilegutachten erlischt mit sofortiger Wirkung die Betriebserlaubnis des Autos.
Hier nochmal der Unterschied der verschiedenen Gutachten:
ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)
Die Teile sind fertig vom TÜV abgenommen und eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht mehr notwendig. Lediglich die ABE muss im Original mitgeführt werden und gegebenenfalls bei der nächsten Hauptuntersuchung vorgelegt werden. Für Bodykits ist eine ABE nicht gebräuchlich, sondern eher für Seitenblinker, Scheinwerfermasken, Pedale, Kleinteile etc. , wo keine größeren Montagen notwendig sind.
TÜV-Teilegutachten
Es ist bereits ein Gutachten über Materialbeschaffenheit, Bruchverhalten, Verkehrssicherheit und noch ein paar Kleinigkeiten gefertig worden. Dieses Gutachten ist bei den meisten in D erhältlichen Bodykits, Spoilern, Felgen, sonstigen Anbauten mit Montageaufwand dabei. Der TÜV muss dann lediglich noch die Übereinstimmung des verbauten Kits mit dem Gutachten feststellen und die richtige Montage abnehmen. Danach müssen die in der Abnahme genannten Teile in Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Diese Prozedur erfolgt meist problemlos und ist relativ kostengünstig im Gegensatz zum Folgenden ...
Materialgutachten
Hierbei existiert lediglich ein Gutachten über das verwendete Material bei der Fertigung eines Bodykits. Weitergehende sicherheitstechnische Untersuchungen bzw. Begutachtungen wurden nicht gemacht. Dies betrifft meist ausländische Bodykits (wenn überhaupt), Kleinstserien oder Billigteile, da die Anfertigung weitergehender Gutachten eine aufwendige und teure Angelegenheit ist. Mit einem Materialgutachten ist eine TÜV-Einzelabnahme notwendig, die jedoch auch verweigert werden kann und zudem recht teuer ist. Wenn die Einzelabnahme erfolgreich war, ist eine Eintragung der entsprechenden Teile in die Fahrzeugpapiere notwendig. Wichtig: Eine Einzelabnahme kann auch zurückgenommen werden! Dies wäre zwar ungewöhnlich, aber könnte vorkommen, wenn man die Einzelabnahme bei einem sehr großzügigen TÜV hat vornehmen lassen und zur nächsten HU bei einem weniger großzügigen TÜV vorfährt.