Du bist nicht angemeldet.

Shadow

Meister

  • »Shadow« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 2 253

Registrierungsdatum: 5. November 2001

Wohnort: Schweiz

  • Private Nachricht senden

1

Mittwoch, 10. Juli 2002, 11:59

Nebelschlussleuchte = obligatorisch!?

Hallo allesamt

Ist die Nebelschlussleuchte in der CH / D / A eigentlich gesetzlich vorgeschrieben?
Ich habe jetzt die STi-Rücklichter, welche keine Nebelschlusslichter haben. Darum die Frage...

Vielleicht können die Beamten unter uns kompetente Infos dazu machen!?
Danke!

Gruss
Shad w

alex79

Schüler

Beiträge: 99

Registrierungsdatum: 29. April 2002

Wohnort: Schweiz

  • Private Nachricht senden

2

Mittwoch, 10. Juli 2002, 12:28

morgen

nebelschlussleuchten obligatorisch? hmm

also das denke ich uebrhaupt nicht. es gibt ja nicht ein motorrad mit einer nebelschlussleuchte. die waeren ja theoretisch davon auch betroffen und diese haetten es wohl eher noetig als autos.


vonderAlb

Erleuchteter

Beiträge: 9 862

Registrierungsdatum: 5. Oktober 2001

  • Private Nachricht senden

3

Mittwoch, 10. Juli 2002, 13:22

StVZO - Straßenverkehrszulassungsordnung
in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793)
zuletzt geändert durch Verordnung vom 03. August 2000 (BGBl. S. 1273)

§ 53 d Nebelschlußleuchten

(1) Die Nebelschlußleuchte ist eine Leuchte, die rotes Licht abstrahlt und das Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser erkennbar macht.

(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.

(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muß sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.

(4) Nebelschlußleuchten müssen so geschaltet sein, daß sie nur dann leuchten können, wenn die Scheinwerfer für Fernlicht, für Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer eingeschaltet sind. Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, so müssen die Nebelschlußleuchten unabhängig von diesen ausgeschaltet werden können. Sind die Nebelschlußleuchten eingeschaltet, darf die Betätigung des Schalters für Fernlicht oder Abblendlicht die Nebelschlußleuchten nicht ausschalten.

(5) Eingeschaltete Nebelschlußleuchten müssen dem Fahrzeugführer durch eine Kontrolleuchte für gelbes Licht, die in seinem Blickfeld gut sichtbar angeordnet sein muß, angezeigt werden.

(6) In einem Zug brauchen nur die Nebelschlußleuchten am letzten Anhänger zu leuchten. Die Abschaltung der Nebelschlußleuchten am Zugfahrzeug oder am ersten Anhänger ist aber nur dann zulässig, wenn die jeweilige Ab- bzw. Wiedereinschaltung selbsttätig durch Aufstecken bzw. Abziehen des Steckers für die Anhängerbeleuchtung erfolgt.


Ich weiß nicht genau seit wann die Vorschrift für alle PKW gilt, aber jedes Fahrzeug muß mit mindestens einer Nebelschlußleuchte ausgestattet sein. In deinem Falle mußt du also eine zusätzlich Leuchte nachträglich installieren.


Andreas
Andreas

Subaru Outback 2.5i Sport MY18
Lexus SC430 MY06
Genesis GV60 Sport MY22

ScoobiDoo

Fortgeschrittener

Beiträge: 469

Registrierungsdatum: 30. November 2001

Wohnort: Schweiz

  • Private Nachricht senden

4

Mittwoch, 10. Juli 2002, 13:25

Nebelschlussleuchten muss jedes Auto haben und diese müssen auch funktionieren (bin mir zu 99% sicher).
Nicht jedes Auto hat ja z.B. Nebellampen (vorne). Das heisst jetzt aber nicht, dass du die Nebellampen bei deinem Scooby einfach wegnehmen darfst. Im Allgemeinen ist es glaub ich so: Wenn du etwas original an deinem Auto hast, muss es funktionieren und darf nur durch etwas ersetzt werden was geprüft ist, d.h. die gleichen Funktionen und Spezifikationen erfüllt wie das Original (so hat es mir der nette Mann von der MFK erzählt).
Das wäre ja dann bei deinen Leuchten nicht der Fall

Gruss Patrick


vonderAlb

Erleuchteter

Beiträge: 9 862

Registrierungsdatum: 5. Oktober 2001

  • Private Nachricht senden

5

Mittwoch, 10. Juli 2002, 13:44

In D sind Nebelscheinwerfer nicht vorgeschrieben und dürfen auch abmontiert werden, wenn solche serienmäßig geliefert werden. Wenn Nebelscheinwerfer installiert sind, müssen diese aber auch funktionieren und dürfen nicht durch irgendwelche Abdeckungen an ihrer Funktion behindert werden.
Eine Nebelrückleuchte ist vorgeschrieben, muß aber nicht an ihrem ursprünglichen Platz vorhanden sein.

Wie das jetzt genau in CH ist, müßte ihr mit eurem MFK abklären.

Andreas
Andreas

Subaru Outback 2.5i Sport MY18
Lexus SC430 MY06
Genesis GV60 Sport MY22

Subi-GT

Fortgeschrittener

Beiträge: 256

Registrierungsdatum: 26. November 2001

Wohnort: Schweiz

  • Private Nachricht senden

6

Mittwoch, 10. Juli 2002, 14:34

Hallo,hab nur ein Gesetzbuch von 1995:
Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeugen(VTS)
Art109,Obligatorische Beleuchtungsvorrichtungen
a.vorn:2 Fernlichter,2 Abblendlichter und 2 Standlichter
b.hinten:2 Schlusslichter,2 Rückstrahler,2 Bremslichter und eine Kontrollschildbeleuchtung.

Art110,Fakultative Beleuchtungsvorrichtungen
b.hinten:2 Makierlichter,1 oder 2 Rückfahrlichter,1 oder 2 Nebelschlusslichter
usw.
Also kein muss.

Subi-GT

Beiträge: 639

Registrierungsdatum: 27. November 2001

Wohnort: Schweiz

  • Private Nachricht senden

7

Mittwoch, 10. Juli 2002, 14:43

@shadow

das interessiert eh niemanden ob du welche hast... viel spass mit den STi-Rücklichter!

Gruess
Marco, der mit den STi-Rückleuchten ohne Nebelschlussleuchte

Gruss
Marco

rEVOlution

Mitglied im GT-Club

Beiträge: 1 058

Registrierungsdatum: 27. November 2001

Wohnort: Schweiz

  • Private Nachricht senden

8

Mittwoch, 10. Juli 2002, 15:03

Hallo

Das interessiert sehr wohl. Ich kenne einen Fall, derjenige durfte sein
Fahrzeug auf der MFK vorführen gehen.

MfG
Oliver
aktuell:
MY96 EDM Impreza GT 2.0 Kombi
MY99 JDM Impreza WRX 2.0 Kombi
MY04 JDM Impreza WRX STI Spec C Type RA
MY12 Toyota GT86 TRD

Shadow

Meister

  • »Shadow« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 2 253

Registrierungsdatum: 5. November 2001

Wohnort: Schweiz

  • Private Nachricht senden

9

Mittwoch, 10. Juli 2002, 16:23

Danke Subi-GT!
Genau das wollte ich wissen


Gruss
Shad w

Profi

Beiträge: 912

Registrierungsdatum: 15. Februar 2002

Wohnort: Deutschland

  • Private Nachricht senden

10

Mittwoch, 10. Juli 2002, 16:56

Wie wäre es denn, als Alternative die 3. Bremsleuchte, die ja bei Imprezas ohne Serienspoiler auf der Hutablage montiert ist, als Nebelschlußleuchte umzufunktionieren? Rein rechtlich sind alle Bedingungen erfüllt und außerdem zerstört die Leuchte an dieser Stelle nicht die Symmetrie des Hecks...




Beiträge: 761

Registrierungsdatum: 27. November 2001

Wohnort: Deutschland

  • Private Nachricht senden

11

Donnerstag, 11. Juli 2002, 11:00

hallo,

Es dürfte ja sicher kein großes Problem sein die STI Rücklichter mit Nebelschlußleuchten auszurüsten. Aber sind die STI Rückleuchten in D überhaupt erlaubt?
Hier braucht man ja für allen Müll eine ABE.

Gruß Christian

www.impreza-club-landau.de

Beiträge: 639

Registrierungsdatum: 27. November 2001

Wohnort: Schweiz

  • Private Nachricht senden

12

Donnerstag, 11. Juli 2002, 11:19

ich habe das gefühl, die polizei und die von der MFK wissen selber nicht was zugelassen ist und was nicht...

zerbrecht euch nicht den kopf darüber was jetzt eine zulassung braucht oder nicht... wenn ein polizist will, dass ihr euer auto verführen müsst, findet er so oder so etwas...

das ist meine meinung! bis jetzt bin ich damit sehr gut gefahren (im wahrsten sinne des wortes)

Gruss
Marco

Beiträge: 752

Registrierungsdatum: 7. Dezember 2001

Wohnort: Österreich

  • Private Nachricht senden

13

Donnerstag, 11. Juli 2002, 12:06

He Matt, moch koan Aufstand wegn am Löcherl!

Man nehme eine Bohrmaschine, nen grossen Bohrer und steche auf die Rückleuchte ein wie ein Berserker!!

Dann einfach einschrauben und schon hast du ein braves Auto mit korrekter Beleuchtung! Hab auch eine NSL in meinen RS-Leuchten! Ausserdem ist es deine Sicherheit, da das NSL 10x heller als das Schlusslicht ist!

mfG Bernd


Shadow

Meister

  • »Shadow« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 2 253

Registrierungsdatum: 5. November 2001

Wohnort: Schweiz

  • Private Nachricht senden

14

Donnerstag, 11. Juli 2002, 14:43

[tirolerDIALEKTmodusON]Jo servus Bernd... GT! Passt scho![/tirolerDIALEKTmodusOFF]

Jetzt weiss ich wenigstens, dass mich die Rennleitung wegen den NSL nicht zur MFK schicken kann (d.h. weitersuchen Kamerad! ). Warum sollte ich dann noch eine NSL installieren (wann ist die denn schon wirklich nötig...)!?
Ich installiere lieber mal das Brakebracket von Mäcky

Gruss
Shad w