Shadow, in D dürfen nicht mehr als 6 paar Scheinwerfer montiert sein. Abblendlicht, Fernlicht (sofern nicht miteinander kombiniert), Nebler, fertig.
Beim GT sind Abblend- und Fernlicht innerhalb eines Scheinwerfers, von daher darf @blueimpreza ein zusätzliches paar Scheinwerfer montieren. Die Hella-Tagesleuchten gelten nicht als Scheinwerfer!
Die Zusatzscheinwerfer dürfen aber nicht über die Karosserie hinausstehen (nicht höher als die Motorhaube selbst).
<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>Aber zusätzliche Lichter (und womöglich noch die Nebellampen an) irritiert nur stark den Gegenverkehr und Freunde bei der Rennleitung macht man sich dadurch bestimmt keine<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>
Deshalb ist es ja auch nicht erlaubt bei eingeschaltetem Abblendlicht zusätzliche Scheinwerfer anzuschalten (Aussnahme: Nebler, aber wirklich nur bei schlechter Sicht). Auch nicht die Tagesleuchten. Bei Abblendlicht darf nur dieses eine paar Scheinwerfer leuchten, mehr nicht.
Bei Fernlicht ist es egal wieviel Scheinwerfer gleichzeitig leuchten. Denn Fernlicht darf ja nur angeschaltet werden wenn kein Gegenverkehr kommt, also kann man auch niemanden mit Zusatzlicht blenden.
Aber alle montierten Scheinwerfer müssen ein Zulassung (E-Kennzeichen) haben.
Andreas