@von der Alb
Falsch informiert.
Es gibt folgende Kriterien die einen Austausch einer Windschutzscheibe erfordern auch wenn der Steinschlag nicht im Sichtfeld ist.
1. Einschlagkrater (Materialausbruch) grösser als 5mm Durchmesser
2. Risslänge übersteigt 50mm
3. Es ist Schmutz im Einschlagkrater
4. Es ist Wasser im Einschlagkrater (Glas hat schon Wasser gezogen)
5. Beschädigung der Folie im VSG
6. Riss geht bis in den Randbereich (Kante)
Für Steinschlagbeschädigungen die "frisch" sind besteht die grösste Chance unsichtbar repariert zu werden. Sind schon mal Wasser, Insektenreste, Schmutz etc. eingedrungen werden die Risse wohl mit Reparaturharz zulaufen und eine weitere Rissbildung verhindern, meistens sieht man in diesem Fall die Reparaturstelle nachher.
Dies ist auch der Grund warum im Sichtfeld keine Reparaturen durchgeführt werden dürfen. Die Reparatur dient in erster Linie der Verhinderung weiterer Rissbildung und nicht dem optischen Entfernen der Beschädigung. Optisch besser wird es in den meisten Fällen.
Als Sichtfeld gilt: In der Breite, 14 cm recht und links der Lenkradmitte. In der Höhe begrenzt durch den Scheibenwischer-Wischbereich.
Steinschlagreparaturen richtig gemacht sind absolut zuverlässig. Richtig ist jedoch das durch den anderen Brechungsindex des Reparaturharzes die Sternrissbeschädigungen wie "Wasserfäden" und die Kuhaugenbeschädigungen wie Wassertropfen erscheinen können.
Wichtig ist zu wissen das eine Steinschlagreparatur im nur ein Reparaturversuch ist. Durch das mit Druck eingefüllte Harz kann die Scheibe während der Reparatur weiter reissen. Die Gefahr ist besonders dann gross wenn sich die Beschädigung am Rand befindet, da die Spannung der Windschutzscheibe dort am höchsten ist. Das ist besonders für die Kunden interessant die KEINE Kasko-Versicherung haben, denn reisst die Scheibe weiter muss getauscht werden und der Kunde hat wesentlich höhere Kosten.
Bis jetzt kam kein Kunde wegen einer nach der Reparatur gerissenen Scheibe zu uns zurück. Ich hatte auch noch keine erfolglose (Scheibe weitergerissen) Reparatur. Aber ich habs schon gesehen. Wenn es jedoch passieren sollte werden bei uns die Reparaturkosten mit den Kosten des Austausches verrechnet.
Auch ist es bei uns so, dass wir im Falle des Austausches die Selbstbeteiligung des Kunden je nach Fahrzeug ganz oder teilweise übernehmen.
Ich bringe bei einen Forumstreffen mal einen Reparaturkoffer mit. Repariere dann für Forumsmitglieder kostenlos.
Gruß Michael
Ach..nochwas
Für alle Steinschläge die durch Steine verursacht werden die vom Reifen eines Fahrzeugs hochgeschleudert werden, haftet der Geschädigte selber.
Nur wenn Ladung oder nicht abgedecktes Schüttgut vom fahrzeug fällt haftet der Schädiger.
Aber: Nummer aufschreiben reicht nicht. Wagen verfolgen bis er anhält. Fahrer ansprechen und ihm den Schaden mitteilen. Namen des Fahrers, Firma, Kennzeichen, Uhrzeit. Dann mit der Firma in Verbindung setzen. Wenn die abwinkt zur Polizei. Sonst zahlt der Geschädigte selbst oder dessen Teilkasko sofern verhanden.
Übrigens: Die Teikasko ist eine "Glas-Vollkasko" das heisst auch Glasschäden die man , natürlich unbeabsichtigt, selbst am eigenen Fahrzeug verursacht zahlt die Teilkasko. kommt gelegentlich vor bei z.B. falsch geladener Fracht, Blumentopf fällt vom Balkon, selbstverschuldeter Unfall, Rückwärts mit der Heckscheibe in einen Ast, etc.
geändert von: STI-Mike on 13/02/2005 04:22:02