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WRX-Wolle

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1

Freitag, 11. März 2016, 22:58

200 Zellen Kat (Subaru impreza wrx 04) eingetragen bekommen ?

Hallo...

Meine Frage,
Bekommt man einen 200 Zeller Kat eingetragen ?

Soweit ich das weis sind es ja standart bei meinem "Impreza wrx Bj.04" 400 Zeller.
Kann man da nun mit 200 Zeller probleme beim tüv bekommen ? (Auch wenn man die abgasprüfung bestanden hat)?

lG!

2

Samstag, 12. März 2016, 00:00

Eine Musterlösung gibt's nicht.
Von HJS gibt's 200Zeller mit E-Prüfzeichen. Diese sind in einer Liste aufgeführt, auf welchen Fahrzeugtypen sie bei welchem Hubraum geprüft wurden.
Am besten mit dem TÜV Prüfer Deines Vertrauens sprechen.
Ahoi

STi Jay

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3

Samstag, 12. März 2016, 06:21

Der HJS Kat ist bis Euro 3 abgenommen, und kann bei RHD Speedmaster problemlos eingetragen werden.
.....da legte der Sensenman seine Sense bei Seite, und stieg auf den Mähdrescher, den es war Krieg.

WRX-Wolle

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4

Sonntag, 13. März 2016, 00:26

Danke der Infos...

WRX-Wolle

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5

Sonntag, 20. März 2016, 19:27

Infos...

Also ...

Habe mal etwas rum gefragt und glaube schon jetzt das es mal wieder nichts ergeben wird.

Dekra hat gesagt das alles egal ist was die Hersteller sagen(schreiben)! Es MUSS auf dem jeweiligen Fahrzeug wo er verbaut wird, geprüft sein. Egal ob er die Abgasnorm erreicht oder er ein (E)-Zeichen hat ! Es muss der Nachweis gebracht werden das er vom Hersteller auf dem(meinem) Fahrzeug geprüft wurde und die jeweiligen Schriftstücke dazu sind. Sonst nützt es alles nichts bei der nächsten Kontrolle der Polizei ... Die wollen den Zettel sehen egal ob tüv oder E-Num. Ausschlaggebend ist die Messung mit dem Auto.

Somit wirds wohl nichts, da ich für meinen nichts mal annähernd einen finde ;(

daddy

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6

Sonntag, 20. März 2016, 19:45

Hast Du in deutschen Landen ernsthaft an eine positive Auskunft auf eine Frage gehofft, die im Ergebnis mehr beinhaltet, als ein "......aber...."? Im Ergebnis ist herausgekommen, dass "jemand" geschnackt hat, ohne auch nur
annähernd selbst ein Stück Verantwortung übernommen zu haben .... .

Oder anders: Erwartest Du von "jemandem", dass er Dir Dein OEM-Lenkrad einträgt, wirst das nicht von Erfolg gekrönt sein, denn wieder gilt "....aber......" und damit wieder keine Verantwortung.

WRX-Wolle

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7

Sonntag, 20. März 2016, 20:03

Augenroll....

Also ob der Beitrag mir jetzt etwas bringt weis ich wirklich nicht! ?( :rolleyes:
Aber...... um dir das mal etwas deutlicher zu machen, tüv Mann/Bekannter.... Eintragung, kein problem .... Aber ohne 'Prüfung' vom Herstelller sind ihm die Hände gebunden. Denn Boxer und 200 Zellen ist allgemein nicht einfach.

daddy

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8

Sonntag, 20. März 2016, 22:15

tja ...... :hmmm:, wenn Dir eine bestandene AU-Prüfung nicht reicht, die wohl den Prüfer zufriedengesellt hat, weil seine Verpflichtung, die Umwelt zu schützen, erfüllt ist. Wie oft -denkst Du- fahren wohl Menschen mit Autos rum, die
Aftermarket-Kats als Ersatzteile verwenden (müssen).

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »daddy« (20. März 2016, 22:22)


9

Montag, 21. März 2016, 08:56

@WRX-Wolle:

Ich mache mal copy/paste und erkläre auch gleich warum:

Zitat

Der HJS Kat ist bis Euro 3 abgenommen, und kann bei RHD Speedmaster problemlos eingetragen werden.



Du willst einen 200Zeller eingebaut und eingetragen haben ? Dann nimm ein paar Euro, einen Tag Urlaub in die Hand, setz Deinen @ in Bewegung und bewege Dich mal raus aus Deinem sächsischen Dunstkreis und vor allem weg von Deinem Bekannten / erfahrenen DEKRA-TÜV-Prüfer ...

Ich bin selber Ossi und weiß, dass die Obrigkeitshörigkeit der Ossis genetisch veranlagt ist. Ja nix falsch machen, kein Risiko, man könnte ja mit dem Gesetz in Konflikt kommen.... Wir reden hier nicht über Manipulation an sicherheitsrelevanten Bauteilen (Bremse, Fahrwerk, Rad/Reifen, Beleuchtung, Anbauteile).


Ganz derbe - schei$$ auf die Aussage Deines Bekannten, lass das Ding bei RHD eintragen. Zeig ihm hinterher die Eintragung und frage ihn, warum RHD nicht die Hände gebunden sind.


Selbst im worst-case-Szenario (selbst verschuldeter Unfall mit Personenschaden) wird Dir kein Richter einen Strick draus drehen können, dass der 200Zeller ausschlaggebend für den Unfall gewesen ist. Und nur darum gehts.

Einziges Argument, was gg den 200Zeller sprechen könnte - das Fahrzeug wird damit nicht den vollen Euro-Norm-Prüfzyklus bestehen, jedoch die AU schon.
Was sagte doch letztens ein regulärer Prüfer zu mir - die Fahrzeuge heute werden unter utopischen Optimalstbedingungen geprüft, die in der Realität gar nicht existieren und mit viel finanzieller und wirtschaftlicher Power auf den Markt gedrückt und zwar gesetzlich gedeckelt.
Die ganzen vermeintlich dreckigen VAG's haben auch die gesetzlichen Vorschriften erfüllt.

Dein serienmäßiger WRX wird out of the box den vollen Euro-Norm-Prüfzyklus ebenfalls nicht bestehen. Das ist rein fiktiv.
Ahoi

WRX-Wolle

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10

Montag, 21. März 2016, 09:51

Aha...

Mal am Rande, dem Beamten ist es egal was andere machen und haben. Die Kontrolle ist dann bei mir und ob vag oder sonst wer, dass so oder so machen kann mir und wird auch den lieben Beamten schei** egal sein... Das man da Geld in die Hand nehmen muss ist logisch! Aber hier jetzt mal völlig egal. Es ging darum den legal eingetragen zu bekommen für Leute bei denen leider besonders auf sowas geachtet wird um gewissen Leuten eins rein zu drehen.
Und das die jenigen das anbieten ist alles schön und toll. Wenn's wenigstens für den richtigen Typ wäre. Denn da machen es sich viele mal ganz einfach! Auch diese 'Fachfirmen'. Und damit beschäftigt sich 'im Osten der jenige' wenigstens und machts richtig. Und das hat nun wirklich nichts mit Angst, hochgepuschte Absicherung oder sonst etwas zutun sondern einfach der Genauigkeit und legalität zb. Bei der Kontrolle! Wenn du da mit anderen bissl hin und her kannst, sei froh. Ich kann es mir wegen gewisser Stellungen nicht leisten. Deswegen die genaue Nachfrage des ganzen. Und wenn einem nichts weiter einfällt außer dann unwissenden Leuten in der Sache dumme und sehr herunterlassende posts entgegen zu setzten, kann man es doch bitte unterlassen oder das auch hilfreicher Aussagen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »WRX-Wolle« (21. März 2016, 10:20)


WRX-Wolle

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11

Montag, 21. März 2016, 09:57

...

Und daddy, reicht schon, ja. Aber das Problem ist das ich keinen 200 Zeller bekomme der auf das Fahrzeug geprüft wurde. Zumindest finde ich niemand der genau diesen anbietet.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »WRX-Wolle« (21. März 2016, 10:51)


daddy

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12

Montag, 21. März 2016, 11:25

Wenn denn Deine Prioritäten und Deine (durchklingende) Öffentliche Reputation Dich derart einschränken, dann lass´es doch sein mit einem Ersatz-Kat. Oder wenn Dein OEM-Teil defekt ist, kann der Freundliche abhelfen oder jemand, der es hier aus der Szene partout nicht mehr gebrauchen kann. Ansonsten ist die ganze Fragestellung denn doch relativ -ich nenne es mal - "abstrakt". :tschuess:

13

Montag, 21. März 2016, 13:17

@WRX-Wolle:

Der ein oder andere stand und steht ggfs vor derselben Problematik.

Dann werden wir das mal gemeinsam durchexerzieren.

Grundsätzliche Frage - Wofür soll der OEM-Kat raus und der 200Zeller rein ? Klare Antwort sollte sein, Du willst Klang und / oder Leistung. Bei 200Zellen optimierst Du den Flow und 'verdreckigst' Dein Abgas. Schlussfolgerung - Du musst zwingend mappen.
Das Ändern des Hauptkats und auch das Mappen auch unabhängig voneinander verändern das Abgasverhalten Deines WRX. Wenn der 200Zeller drin ist und geprüft + eingetragen wird brauchst Du trotzdem ein Gutachten für die neue Map. Ansonsten bist Du spätestens mit der modifizierten Map illegal unterwegs.
Es gibt für mich persönlich zwei unterschiedliche Illegalitäten - nämlich die, wo ich ohne Bauchschmerzen im schlimmsten Fall mit einer Geldstrafe und Rückrüstung zu OEM rechnen kann (Manipulation an der Abgasanlage) oder eine Strafe beruhend auf den Supergau Unfall, die mein ganzen Leben auf den Kopf stellen wird (illegale Leistungssteigerung).

Gehen wir mal davon aus, dass Du den 200Zeller verbaut hast, eingetragen hast und auch die Leistungssteigerung eingetragen hast.
Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten der Kontrolle.

1. Im Rahmen der Hauptuntersuchung durch eine Prüforganisation -> diese wird Deine durch einen Kollegen geprüfte und eingetragenen Änderungen nicht in Frage stellen.
Fazit - Du bekommst TÜV und AU

2. Du wirst von unseren Freunden und Helfern kontrolliert. Sie müssen jetzt in Frage stellen, dass Deine Eintragungen nicht rechtmäßig erfolgt sind.
Wichtig zu wissen ist - die Polizei darf Fahrzeuge nicht stilllegen, dass darf nur eine Behörde, nämlich das STVA. Sie dürfen Dich jedoch an der Weiterfahrt hindern bzw zu einer Prüfstation begleiten.
Das Hindern an der Weiterfahrt erfordert einen wichtigen Grund, nämlich dass vom Fahrzeug oder Bauteilen davon die Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung für den Strassenverkehr ausgeht.
Trifft das auf eine geänderte Abgasanlage zu ? Die Antwort kannst Du Dir selbst geben.
Trotzdem willst Du jetzt die möglichen Wege der Bestrafung wissen ?
Man unterscheidet zw Verstoß gegen Lärmvorschriften und Verstoß gg Umweltverhalten.
In beiden Fällen wäre die vor Ort mögliche Höchststrafe 90,- Euro ohne Punkte. Und hier schließt sich der Kreis - Punkte werden nur vergeben, wenn ein Sicherheitsmangel im Strassenverkehr vorliegt (z. B. Bremse manipuliert, Handy am Steuer).
Weiterführende Maßnahmen wären dann - Mängelschein und Wiedervorführung bis hin - und das ist sicherlich rein fiktiv, zu einem vollständigen Prüfzyklus des Abgasgutachtens, um Dir Steuerhinterziehung nachzuweisen.
Ist das in Dtl schonmal vorgekommen, dass so ein Aufwand aus einer Verkehrskontrolle heraus geschieht ? Never.
Deine Möglichkeiten wären in dem Fall wie folgt: - Selbstanzeige und Steuer für den Zeitraum Einbau bis Kontrolle des 200Zellers nachzahlen, 90,- Euro Strafe sowie Rückrüstung auf OEM, TÜV-Abnahme und bestanden.

Fazit aus dem ganzen Text: Deine Reputation wird nicht leiden, Du wirst nicht in Beugehaft genommen oder vorbestraft, niemand wird in Deine Firma kommen und ein Plakat aufhängen mit der Überschrift Umweltsünder und Deinem Foto darunter.
Du hast die o. a. Kosten in Höhe von sagen wir mal max 2000,- Euro, welche folgendes beinhalten: Kauf 200Zeller, Mapping, Spritkosten zum Tuner, TÜV und STVA Gebühr für Gutachteneintragungen, Verwarnungsgeld bei der Kontrolle, Rückrüstung auf OEM, erneute TÜV und STVA Gebühr. Den 200Zeller verkaufst dann wieder.

Wenn Du mal im Internet danach suchst, wirst Du exakt zum Thema Abgasanlagen eine sehr lange PPS finden, erstellt von einem Polizeimitarbeiter zu Schulungszwecken seiner Kollegen.
Diese Unterlagen habe ich von vorn bis hinten durchgearbeitet und für mich selbst entschieden, wo für mich persönlich die Bauchschmerzen beginnen. Und ich bin ein großer Fan der Legalität, da ich ein worst-case-Szenario ebenso in Betracht ziehe.

Aus diesem Grund habe ich schon öfter mal bei Umbauten den Rückzieher gemacht, obwohl ich richtig Lust drauf hatte, jedoch mein Verstand die Bremse gezogen hat.

Kurz und einfach gesagt - wenn eine staatliche Prüforganisation Deine Modifikation abnickt, kann es nicht Deine Aufgabe sein, diese Eintragungen anzuzweifeln oder in Frage zu stellen und auch ein Beamter wird sich bei 'dieser' Modifikation schwer tun, sicher über diese Prüfbehörde hinwegzusetzen und Dich abzustrafen. Denn der Beamte hat nicht studiert und nicht die nötige Fachkompetenz vor Ort. Er hat nur den längeren Hebel, den er ggfs ungerechtfertigterweise gg Dich einsetzen könnte.

Ein wenig mehr vor-Ort-Power haben die Beamten in Bayern und wirklich knackig werden die Strafen in solchen Dingen in bestimmten Kantons der Schweiz.


Wenn Du bzgl Deiner Reputation etwas transparenter sein könntest ???
Vllt solltest Du einen Golf GTi kaufen, der ist politisch korrekter als ein Turbo-Subaru :zwinker:
Ahoi

WRX-Wolle

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14

Montag, 21. März 2016, 14:30

...

Mal keine herablassende Art :whistling: sehr freundlich...
Naja ich denke ich bekomme das eigentliche Problem nicht klar nieder zu bringen oder so. Naja trotzdem danke und auch den anderen ;)
Trotz dessen hab ich dennoch keinen der genau auf meinem Fahrzeug geprüft wurde. Alle Angaben zu weiteren ist NICHT meiner.! Darum ging es...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »WRX-Wolle« (21. März 2016, 14:36)


STI_Berlin

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15

Montag, 21. März 2016, 16:35

Die Frage die sich mir stellt ist ja vor allem
>warum sollte die Polizei bei einer Kontrolle anzweifeln, dass trotz Eintragung des Kats (und das bekommt man ja definitiv), bestandener AU, und der von schall&rauch erwähnten nötigen eingetragenen Map, daran irgendwas nicht zulässig ist? Selbst wenn sie dich zur Messung schicken, weil sie aufgrund der Lautstärke vermuten, dass da was nicht passt, dann würdest du doch auch beim 2. Mal die AU bestehen.<
Mit der Lautstärke hab ich keinen Referenzwert wie stark sich das verändert..