ECE-87-Richtlinien für die Nachrüstung von Tagfahrleuchten
Bei der Montage separater Tagfahrleuchten sind einige Richtlinien bezüglich des Montageortes zu beachten:
* Montageort: Fahrzeugfront
* Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit Nebelscheinwerfern oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
* Abstand vom Boden: mindestens 250mm, maximal 1500mm
* Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600mm
* Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400mm
Anzahl der zulässigen Scheinwerfer:
Es dürfen an Kfz vorhanden sein( nach StVZO):
– 2 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
oder
– 2 Scheinwerfer für Fern- u Abblendlicht und 2 Scheinwerfer für Fernlicht
oder
– 2 Scheinwerfer für Fernlicht und 2 Scheinwerfer für Abblendlicht
oder
– 4 Scheinwerfer für Fernlicht und 2 Scheinwerfer für Abblendlicht;
zusätzlich
– 2 Nebelscheinwerfer
und
– 2 Tagfahrleuchten
Nach ECE dürfen mehrere Fernlichter an einem Fahrzeug verbaut sein, von denen aber nur 4 gleichzeitig brennen dürfen. Lichtzahl 75 gilt auch hier!
oder einfach [URL=http://www.autoextrem.de/showthread,t-14822.htm]hier[/URL] mal alles lesen
http://www.dekra.de/live/mediendatenbank…03533ce5ecb.pdf