Ja, muß GL5 sein. Dann weißt Du ja, wer jetzt haftet.
Die Werkstatt wird schon eine Betriebshaftpflicht haben. Die haftet eben auch für solche Fehlbefüllungen. Laß Dich nicht abwimmeln, verweise auf das Handbuch. Was da drin steht gilt. Füllt man was anderes ein, ist die Garantie auf das betroffene Bauteil futsch.
D.h. die Werkstatt hat möglicherweise nicht nur das Getriebe beschädigt, sondern auch Deinen Anspruch auf die Garantie bei Subaru auf das Getriebe zu Nichte gemacht - sofern ich alles hier richtig verstanden habe.