Soweit ich weiss gibt es in der Schweiz im nächsten Jahr eine neue Garantie Regel.
So muss man Fahrzeuge die noch in der Garantiezeit des Herstellers sind, jetzt nicht mehr zur Vertretergarage bringen.
Die Garantie soll jetzt auch weiterbestehen, wenn eine "Fremdgarage" mit der Arbeit beauftragt wird.
Kann mir das jemand bestätigen oder besser erklären?
Hab das vor ein paar Monaten nur so mit einem Ohr mitbekommen.
Gruss
Andreas
@Markus555
Wie meinst Du das mit der "fast kompletten Kupplung" ???
Was kann den da noch getauscht werden???