Hi alle zusammen
Ich habe mal bei der DTC nachgefragt, was in der Schweiz in Sachen Pop-Off so läuft. Anbei die sehr kompetente Antwort:
Guten Tag Herr Bachmann
Im Artikel 53 Absatz 1 der VTS (Verordnung über die technische Anforderungen an Strassenfahrzeuge), wird gefordert:
Die durch das Fahrzeug erzeugten Geräusche dürfen das technisch vermeidbare Mass nicht überschreiten.
Absatz 4 des oben genannten Artikel besagt weiter:
Unnötige lärmsteigernde Eingriffe am Fahrzeug sind untersagt, selbst wenn die zulässige Geräuschgrenze eingehalten bleibt.
Ein Einbau und Geräuschprüfung an ihrem Subaru erübrigt sich dementsprechend.
Ihr Herz wird auch zukünftig nur bei Rally Fahrzeugen höher schlagen.
Bin aber hier noch nicht fertig. Weitere Diskussionen stehen an. Melde mich bald wieder.
Tom