Leute hier könnt Ihr die Regeln für die Zulassung von ESD nachlesen.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_41/a53.html
und
http://www.asa.ch/d/pdf/merblatt01_2001.pdf
Es ist völlig unerheblich ob Ihr von einer Firma irgendeinen Wisch bekommen habt oder nicht. Fakt ist, wenn ein Auspuff in der Schweiz nicht legal ist, dann hängt Ihr genauso ob Ihr einen Wisch bekommen habt oder nicht. Wenn man Euch auch noch nachweisen kann, dass Ihr es genau hättet wissen sollen, dann aber hallo. Das einzigste wo Euch ein Wisch hilft, ist beim Polizist oder MFKler der sich nicht so auskennt. Aber wartet nur ab, irgendwann weiss Mr. Polizist auch über Magnex und Co. Bescheid. So blöd sind die nun auch wieder nicht.
Fakt ist und bleibt, dass eine Auspuffanlage entweder eine Schweizer Typisierung erhalten hat und das Teil explizit für die Schweiz geprüft wurde. Das kostet Geld und macht absolut selten Sinn. Natürlich darf der Auspuff nicht lauter als der Originale sein. Brauchen wir für Magnex und Co nicht weiter zu reden oder
Das einzigste sinnvolle ist eine EG-Weite Abnahme eines Auspuff. Damit aber ein OFFZIELLER Importeur dann Beiblätter ausstellen darf, muss er gewisse Auflagen erfüllen. Er muss nämlich SÄMTLICHE Unterlagen der EG-Prüfung und -Zulassung jederzeit als Kopie vorlegen können. Das z.B. Magnex die Unterlagen nur einem offiziellen Importeur geben würde, ist Euch wohl auch klar
Alle Marken wie Remus, Supersprint (=BRT), Laser, etc. haben eine EG-Abnahme und KEINE Schweizer Abnahme. Deshalb liefert auch Carex das Beiblatt für Supersprint, Autex das für Laser und Aerotechnik das für Remus. Warum? Genau weil Sie der offizielle Importeur sind
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Soviel ich weiss haben Magnex Anlagen keine EG-Abnahme...
Also Jungs es ist völlig egal ob Mangex oder was auch immer. Wenn das Beiblatt nicht nach den Regeln der Schweizer Gesetze erstellt wurde, dann hängt Ihr genauso als ob Ihr eine Blitz Nur Spec 'R drunter hättet. Wiegt Euch da nicht in falscher Sicherheit.
Ach ja und noch was. Es scheinen sich einige nicht darüber im klaren zu sein, dass das Fälschen von Gutachten ziemlich heftig bestraft wird. Auch steht für das Inverkehrbringen von illegalen Teile Gefängnis, wenn man den Kunden nicht darüber informiert, dass sie illegal sind... Nur so als Info...
Bitte lest Euch hierzu Absat 2 durch. Vorallem Punkt A) und Punkt E).
http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_41/a219.html
Gruss
Dirk