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erich

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  • »erich« ist der Autor dieses Themas

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1

Freitag, 5. Mai 2006, 19:27

TÜV oder ABE

Ich habe einen Remus ESD mit ABE, damit ist ja alles OK beim TÜV bei Kontrollen u.s.w.

Nun lese ich manchmal, dass es ESD (wie z.B. auf der Homepage von Koch)mit TÜV gibt. Ausserdem DP mit Kat und Mittelrohr, beides ohne TÜV.

Gibt es nun DP und/oder Mittelrohr nur ohne Tüv, aber evtl. mit ABE?

Ich frage mich wo ist der Unterschied zwischen TÜV und/oder ABE ?

Entschuldigung für die möglicherweise etwas verwirrende Frage(n), aber ihr wißt sicher was ich damit aufdröseln möchte.

Gruß und Hoffnung auf Klärung durch das kompetente Fachpersonal...;-)

Erich


Blubbel

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2

Freitag, 5. Mai 2006, 19:31

Das eine wird eine Sondereintragung sein und das ABE erklärt sich von selbst.
Denk ich mal !?!?!?


subarashii

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3

Freitag, 5. Mai 2006, 20:18

Ich bin mir nicht ganz sicher aber mit TÜV heißt, dass durch entsprechende Gutachten eine Eintragung in den Fahrzeugpapieren und damit Legalisierung der verbauten Teile erfolgt.

ABE heißt Allgemeine Betriebserlaubnis und hier ist keine zusätzliche Eintragung nötig.

DP und Mittelrohr gibt es in Deinem Beispiel sicher nicht mit ABE. Oder anders formuliert, der ESD ist nach Eintragung legal DP und Mittelrohr sind nicht legal.

Gruß Subarashii

tallip

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4

Freitag, 5. Mai 2006, 22:16

Hallo Erich,

mit einer abe brauchst du nix weiter zu tun als einbauen und spass haben.

wenn du ein teil kaufst,dass ein gutachten für das entsprechende fzg hat,heisst das du musst zum tüv,dekra o.ä. und eine änderungsabnahme machen lassen.das bezieht sich auf §19 stvzo.
es reicht dann dieses papier mitzuführen,kannst es aber auch eintragen lassen.

wenn es ein teil ist für das es kein gutachten gibt,muss du zum tüv zur einzelabnahme.die darf nur von einem ingeneur durchgeführt werden und ich glaube es darf auch nur der tüv.
der entscheidet dann quasi ob das was da eingebaut ist,so auch vertretbar ist.wenn der,im besten fall impreza-fanatische tüv-prüfer das ok gibt,dann erstellt er dir ein gutachten.
das bezieht sich auf §21.mit diesem gutachten musst du dann eigentlich umgehend zur zulassungsstelle um es in die fzg-papiere einzutragen,da es "ein gutachten zur erlangung der betriebserlaubnis" ist.

ob jetzt in deinem beispiel "mit tüv" ein gutachten für dein fzg vorhanden ist,oder ob es vielleicht ein gutachten von einem anderen fzg ist,von dem dann lediglich nur die daten für eine einzelabnahme verwendet werden kann ich dir natürlich nich sagen.

mfg-Timo


erich

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5

Samstag, 6. Mai 2006, 12:07

Danke für die Erklärungen.

Gruß
Erich


FloWin_WRX

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6

Montag, 8. Mai 2006, 13:05

wenn du aus ost-D stammst musst du für eine einzelabnahme nach §21 zur dekra im westen zum tüv

Greddy EVO II/KW-Coilovers/35% tints/Greddy TT/K&N drop-in/GPMoto elbow

...ja ich habs gern dunkel ;)