Hallo Erich,
mit einer abe brauchst du nix weiter zu tun als einbauen und spass haben.
wenn du ein teil kaufst,dass ein gutachten für das entsprechende fzg hat,heisst das du musst zum tüv,dekra o.ä. und eine änderungsabnahme machen lassen.das bezieht sich auf §19 stvzo.
es reicht dann dieses papier mitzuführen,kannst es aber auch eintragen lassen.
wenn es ein teil ist für das es kein gutachten gibt,muss du zum tüv zur einzelabnahme.die darf nur von einem ingeneur durchgeführt werden und ich glaube es darf auch nur der tüv.
der entscheidet dann quasi ob das was da eingebaut ist,so auch vertretbar ist.wenn der,im besten fall impreza-fanatische tüv-prüfer das ok gibt,dann erstellt er dir ein gutachten.
das bezieht sich auf §21.mit diesem gutachten musst du dann eigentlich umgehend zur zulassungsstelle um es in die fzg-papiere einzutragen,da es "ein gutachten zur erlangung der betriebserlaubnis" ist.
ob jetzt in deinem beispiel "mit tüv" ein gutachten für dein fzg vorhanden ist,oder ob es vielleicht ein gutachten von einem anderen fzg ist,von dem dann lediglich nur die daten für eine einzelabnahme verwendet werden kann ich dir natürlich nich sagen.
mfg-Timo