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grizzly_88

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1

Freitag, 23. Februar 2018, 09:53

ABE/Gutachten Invidia Q300 für Subaru STi 2012

Grüß euch,

meine Werkstatt benötigt für die §57a Überprüfung (Pickerl) eine ABE/Gutachten für meinen Invidia Q300. Leider hat mir der Vorbesitzer keines mitgegeben.

Wo bekomme ich denn eines her? Habe mal direkt Invidia Deutschland angeschrieben. Hätte hier eventuell jemand eines?

Vielen Dank für eure Hilfe, bin im Moment echt ratlos.

Schöne Grüße

Bernd :confused:

RedBull

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2

Freitag, 23. Februar 2018, 14:43

Die Anlage hat doch eine E-Nummer, da wird in den meisten Fällen keine ABE oder irgendein Schriftstück mitgeschickt.
Normalerweise sollte gerade der TÜV in der Lage sein mit dieser Nummer etwas anzufangen. Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass der TÜV/Dekra diese Nummer in einer Datenbank eingeben kann und dort sieht für welche Fahrzeuge das Teil bestimmt ist :gruebel:

redVellocet

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3

Freitag, 23. Februar 2018, 14:50

Mit der Q300 kommt eine grüne EG Typgenehmigung und diese ist von der Sache her auch jederzeit mitzuführen. Nur dass da eine Plakette mit Nummer drauf ist, hat nicht viel zu sagen.

RedBull

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4

Freitag, 23. Februar 2018, 20:12

Zitat

Ein ECE-geprüftes Bauteil darf auch ohne einen Eintrag in die
Fahrzeugpapiere betrieben werden. Ganz wichtig: Selbst der Nachweis des
ECE-Prüfzeichens ist nicht erforderlich. Das unterscheidet es übrigens
vom Teilegutachten und der Fahrzeugteile-ABE.
http://www.felgenabc.de/auto-raeder-wiss…hen-betriebabe/


Zitat

Auch muss keine Kopie der Betriebserlaubnis mitgeführt werden.
http://www.felgenabc.de/auto-raeder-wiss…assung-abe-ece/

redVellocet

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5

Freitag, 23. Februar 2018, 21:12

Das interessiert nur leider die meisten Cops bei ner Kontrolle oder hier in dem Fall den Prüfer wenig, kann man nix vorlegen so ist man Mode. Keiner hat Lust erst Nachforschungen anzustellen. Rein rechtlich ist es so, klar, da im Gesetzestext der Verweis auf die EG Typgenehmigung fehlt und nur von ABEs gesprochen wird, in der Praxis tun sich damit aber die meisten schwer.

chronic2oo1

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6

Samstag, 24. Februar 2018, 23:58

Die Zuordnung des ECE Rades zum Fahrzeug ist nachzuweisen. Das geht nur über das "Beiblatt".
Genauso verhält es sich mit der EG-Betriebserlaubnis der Abgasanlage.
Bei klarem Sachverhalt bspw. ECE Rad mit exakt gleicher geometrischer Abmessung wie Originalrad auf bekanntem Fahrzeug wird ein netter Prüfer den Wisch nicht fordern. Der Streifenpolizist wird etwas weniger Typenkenntnis haben. Kommt halt aufs Fahrzeug an.

Bei einer ordentlich verbauten AGA ab Katalysator mit e-Nummer sind jedoch auch viele Prüfer locker. Je nach Eindruck des Fahrzeugs und Halter.

grizzly_88

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7

Freitag, 2. März 2018, 09:11

Danke für eure Antworten.
Habe mittlerweile das Gutachten gefunden aber ich habe das ungute Gefühl das hier noch etwas nichts passt - Wo finde ich dann an der Anlage die E Nr?
Hintergrund: Der Auspuff wurde letztes Jahr plötzlich sehr laut und habe ihn in einer Auspuff-Werkstatt wieder etwas leiser machen lassen, ich hoffe dass sie mir dabei nicht genau das Teil gewechselt haben wo diese E Nummer (mit der genauen Type wie im Gutachten angezogen) draufstand...

redVellocet

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8

Freitag, 2. März 2018, 10:09

Da ist jeweils eine Plakette auf Mittelrohr und Endschalldämpfer.

RedBull

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9

Freitag, 2. März 2018, 10:10

Also ich denke nicht, dass sie in der Werkstatt sowas bringen :D
Im dümmsten Fall sind die Nummern auf dem Mittelschalldämpfer und den Endschalldämpfern oben drauf, also Richtung Fahrzeugunterboden. Einfach mal fühlen oder mit einem kleinen Spiegel schauen.

Berni-87

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Freitag, 2. März 2018, 11:48

Meiner Meinung nach der dümmste Fall: Import aus dem Ausland ohne Gutachten, daher dann auch keine Plakette.

RedBull

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11

Montag, 5. März 2018, 18:49

Ich habe mal beim Kraftfahrbundesamt angefragt und die Bestätigung bekommen, dass ein Gutachten nicht nötig ist:

Zitat

Das EG-Recht und das internationale Recht sehen allgemein nicht vor, dass Sie einen Nachweis über den Verwendungsbereich oder die Gültigkeit der Genehmigung mit sich führen müssen.

Entscheidend ist, dass das Bauteil über ein Genehmigungszeichen verfügt.

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