in Ö gehen die Uhren wieder a bissl anders
Quelle :
http://www.oeamtc.at/portal/alko-test-re…=UGZsaWNodGVuPQ
Wann darf die Polizei einen Alkoholtest durchführen?
Einen Alkoholtest darf die Polizei bei jeder Kontrolle, auch ohne Verdacht, durchführen. Egal ob mittels Alkomat oder Vortestgerät. Ein Alkoholtest kann sogar noch Stunden nach Fahrtende verlangt werden. Sogar Fußgänger können kontrolliert werden, wenn vermutet wird, dass sie einen Unfall verursacht haben.
Wo darf die Behörde kontrollieren?
Auch ohne Anhaltspunkte auf Alkoholisierung darf jeder Autofahrer auf der Straße getestet werden. Bei konkretem Verdacht kann die Polizei verlangen, dass der Lenker zur nächsten Polizeidienststelle mitkommt und sich dort untersuchen lässt. Die Behörde hat sogar das Recht, beim Autolenker zuhause einen Test durchzuführen. Allerdings nur dann, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass derjenige alkoholisiert mit seinem Fahrzeug unterwegs war z.B. dann, wenn Alkoholgeruch, schwankender Gang oder lallende Sprachweise übermäßigen Alkoholkonsum vermuten lassen
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Was passiert, wenn man den Alko-Vortest verweigert?
Die Verweigerung des Alko-Vortests hat keine Strafe als Konsequenz, allerdings muss der Lenker dann zwingend einen Alkomattest machen.
Muss man der Aufforderung zu einem Test mit dem Alkomaten immer nachkommen?
Wer den Alkomattest grundlos - ohne dass medizinische Gründe vorliegen - verweigert, macht sich strafbar. Selbst wenn die ärztliche Untersuchung danach keine Alkoholbeeinträchtigung ergibt.
Die Behörde geht bei Verweigerern vom höchsten Alkoholisierungsgrad aus. Damit winkt dem Lenker die selbe Strafe, als wenn er über 1,6 Promille Alkoholgehalt im Blut gehabt hätte. Die Konsequenzen sind fatal. Es droht eine Geldstrafe zwischen 1.600 und 5.900 Euro. Außerdem ist man den Führerschein für mindestens sechs Monate los. Nachschulungen, ein amtsärztliches Gutachten und eine verkehrspsychologische Stellungnahme stehen dem vermeintlichen Alkoholsünder ebenfalls bevor.
und wenn zwei Beamte den "Verdacht" aussprechen , du könntest alkoholisiert sein, dann gibts in Ö keine Widerrede - Alkotest zwingend notwendig - oder dein Lappen wird weg sein
und genauso funktioniert das bei uns auch bei Verkehrskontrollen , wenn der Beamte den
Verdacht (muss nix vor Ort beweisen) hat, das an deinem Fahrzeug etwas geändert wurde (z.B. offentsichtlich zu laut), Anzeige und Vorladung zur Landesprüfstelle, weiters ist es dann in seinem ermessen, ob das ein schwerer Mangel ist - und nimmt dir vor Ort die Taferln ab, habe schon von vielen Fällen gehört, wo bei zu laut , gleich die Taferln weg waren
Die Landesprüfstellen in Ö sind die strengsten Kontrollstellen im Lande, und der Schrecken jedes Autofahrers, die normalen jährl. Pickerlüberprüfungen macht fast jede Werkstätte (eigene Berechtigung notwendig - stehen unter Kontrolle der Landesprüfstellen - die wiederum nach Zufallsprinzip Autos nachkontrolliert - ob die jeweilige Werkstatt auch ordentlich geprüft hat)