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1

Montag, 21. November 2016, 10:20

Invidia G200 leiser bekommen oder tauschen gegen? WRX 01

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »chakko« (3. Januar 2023, 12:21)


Berni-87

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2

Montag, 21. November 2016, 11:33

Zuallererst: fürs Standgeräusch gibts kein Limit, das Fahrgeräusch muss halt je nach Baujahr stimmen.
Die Messmethode kommt mir auch etwas komisch vor...

Alternativ gibts auch was in 3" durchgängig ohne Silencer mit ABE. Kostet aber halt!
http://www.underground-racing.ch/shop/Su…-ZZ-GDB-EU.html

3

Montag, 21. November 2016, 14:37

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ArcHammer

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4

Montag, 21. November 2016, 15:59

Also, dass die Polizei da belastbare Werte misst, halte ich für ein Gerücht.
Es gibt eine präzise Testaufstellung mit genau definierten Einflussfaktoren.
Sonst könnte man sich den Prüfingeneur sparen und mit den App messen.
Für sowas gibt's ne Mängelkarte. Die muss nicht die Polizei abzeichnen, sondern der Prüfer.
Ich weiß nicht wo du herkommst, aber ich fürchte, die Cops haben dich verladen.

5

Montag, 21. November 2016, 17:39

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6

Montag, 21. November 2016, 17:55

Hallo Chakko

Tipp Silencer rein, wenn er immer noch zu laut ist kannst du noch ein Lochblech in den Silencer machen.
Schwarz Lackieren dann sieht man es nicht so gut.

Ich hab so meine Blitz ohne Hauptkat auf 77,3 DB Fahrgeräusch gebracht. 75 Wären Legal.
Diese Messung muss man aber nur machen wenn die Anlage keine Papiere hat.

Gruss vom Berg

Berni-87

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7

Dienstag, 22. November 2016, 09:01

Also ich habe das Gutachten gerade nicht griffbereit, aber soweit ich mich
erinnern kann gilt die ABE NUR mit eingesetzem Silencer.

ArcHammer

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8

Dienstag, 22. November 2016, 09:07

Warum hat dein Auspuffbauer die Mängelkarte nicht unterschrieben? Du solltest ja nicht deinen Auspuff leiser machen, sondern ein defektes Siebrohr ersetzen. Entschuldige, aber wenn du das so machst, kommst du nicht mal mit ner OEM Anlage durch. Denn auch die werden mit zunehmendem Alter lauter.
Hast du von den GTÜ Jogis eine Prüfprotokoll?
Ich bezweifle stark, dass der GTÜ ne Geräuschmessung abnehmen darf, denn das darf im Osten nur die Dekra, im Westen Deutschlands der TÜV.

Also um das mal zu klären...die Polizei hat einen Mangel an deiner AGA festgestellt, durch den diese zu laut war...geeichtes Ohr hat als Messmethode gereicht.
Du lässt den Mangel beheben. Dan wird von irgendwelchen Gutachtern, von denen du nicht weißt, ob sie solche Begutachtungen überhaupt durchführen dürfen, auf unbekannte Weise das Standgeräusch messen.

Verstehst du, was ich dir sagen will?

Normaler Weise läuft das so:
Die Polizei stellt fest, deine AGA ist ihnen zu laut. Du zeigst deine ABE vor. Die Cops sehen nach und finden das defekte Siebrohr. Daraufhin bekommst du ne Mängelkarte. Du fährst zu einem Auspuffbaer, der den Fehler behebt und dies mit seiner Unterschrift quittiert. Diese Mängelkarte schickst du ein. Fertig...

StukkiAlex

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9

Dienstag, 22. November 2016, 09:53

Hilfe, Hilfe, Hilfe...

eine Standgeräuschmessung kann jeder machen der die Prüfrichtlinie lesen und sie umsetzen kann.
bei einer Polizeikontrolle in der Regel nicht 100% umzusetzen.
jeder Sachverständige einer Prüfgesellschaft (Dekra, Tüv, Küs, Gtü,usw.) kann diese Nachprüfung vornehmen.
Mängelkarten kann nach meinem Kenntnisstand nur Polizei oder Prüfgesellschaft abstempeln.

beim Standgeräusch gibt es keinen festgelegten Grenzwert das ist richtig, allerdings ist der im Fahrzeugschein eingetragene Wert verbindlich für eine Überprüfung!
noch Fragen? dann die Google als besten Freund nutzen, er beantwortet alle Fragen ;)

Alex ;)
12. - 14. Juni 2020
13. Freies Bergrennen

10

Dienstag, 22. November 2016, 14:00

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daddy

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11

Dienstag, 22. November 2016, 15:32

@chakko: sollte vielleicht noch darlegen, in welchem Land er sein Problem zu erledigen hat: D? CH? AU?LUX? ...pp....oder ...hab´ich diese grundlegende Info irgendwo übersehen?

12

Dienstag, 22. November 2016, 15:36

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Uwdmic

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13

Dienstag, 22. November 2016, 16:11

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
in Ö gibts keine Mängelkarte, wenn der Bulle meint , du bist zu laut, bist die Taferln los , bekommst eine Anzeige und eine Vorladung zur Landesprüfstelle, das ist bei uns die oberste Prüferei für polizeiliche Beanstandungen und Typisierungen von diversen Umbauten
BMW E93(Cabrio) 330i
Subaru WRX STI MY06 - sold
Grand Cherokee WJ, V8, 4,7l
Chrysler Stratus Cabrio 2,5 LX- sold
Grand Cherokee ZJ, V8, 5,2l - geschrottet
Jeep Wrangler YJ, R6 , 4,0l - sold

daddy

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14

Dienstag, 22. November 2016, 18:57

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
in Ö gibts keine Mängelkarte, wenn der Bulle meint , du bist zu laut, bist die Taferln los , bekommst eine Anzeige und eine Vorladung zur Landesprüfstelle, das ist bei uns die oberste Prüferei für polizeiliche Beanstandungen und Typisierungen von diversen Umbauten


Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
Boahh-ehh, das hört sich in Deiner Tonlage ja an, als sei man individueller Willkür ausgesetzt. . :nixwieweg: da fahr´ich als Tourist lieber drumrum um Ösiland, und zwar östlich

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15

Mittwoch, 23. November 2016, 10:08

Also, dass die Polizei da belastbare Werte misst, halte ich für ein Gerücht.
Es gibt eine präzise Testaufstellung mit genau definierten Einflussfaktoren.
Sonst könnte man sich den Prüfingeneur sparen und mit den App messen.
Für sowas gibt's ne Mängelkarte. Die muss nicht die Polizei abzeichnen, sondern der Prüfer.
Ich weiß nicht wo du herkommst, aber ich fürchte, die Cops haben dich verladen.


Dat Halbwissen though.

Wenn es für einen Verdacht ausreicht, ist es gut genug.
Siehe z.B. Atemalkoholtest. Das Ding ist auch nicht wirklich eine belastbare Messung, darum werden ja auch immer Blutentnahmen angeordnet.
Aber es reicht um zu sagen, dass da übermäßig viel Alkohol ist.

Genauso die Lautstärkemessung mit der App, die mag zwar recht unpräzise sein, aber +-5dB sind bei einer Abweichung von 20dB eher vernachlässigbar.
Die machen ja nicht wegen 1-2dB rum, sondern wegen einer starken Abweichung. Und da reicht die Messung mit der App vollkommen aus,
im Zweifel wird halt eine richtige Messung angeordnet.

ArcHammer

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16

Mittwoch, 23. November 2016, 12:03

Ähm...genau das liegt der Fehler...
Für einen Anfangsverdacht muss etwas verwertbares vorliegen. Da du dich nicht selbst belasten musst, brauchst du wie auch immer gearteten Test wie pusten in das Messgerät o.Ä. nicht zustimmen. Um dich einer ärztlichen Blutentnahme zuzuführen bedarf es einer richterlichen Anordnung.
Im Normalfall wird natürlich jeder, der nicht zu befürchten/verbergen hat, einer Kontrolle zustimmen. Es tritt aber immer öfter der Fall ein, dass sich Autofahrer dem widersetzen, obwohl sie nichts zu befürchten haben. Nun muss der Beamte dem Richter glaubhaft seinen Verdachtsmoment darlegen.
Hintergrund ist, wird nichts festgestellt, was wie gesagt in den meisten Fällen gegeben ist, fallen alle Kosten für die Maßnahmen der Staatskasse zu.
Es war in den letzten Jahren nämlich Standard geworden, dass bei ziemlich jeder Überprüfung ein Atemalkoholtest gemacht wurde. Wer dem widersprach, wurde ziemlich direkt, mit richterlicher Anordnung, dem Artzt vorgeführt. Nun fielen dadurch nicht unerhebliche Kosten an. Wird nämlich eine Maßnahme angeordnet, die bei genauerer Überprüfung nicht begründet war, gabs auf den Sack, für den Richter wie auch die Beamten. Das hat nämlich richtig Geld gekostet, da einige Kontrollierte ihren Rechtsbeistand bemüht haben.
Diese Alkoholtester sind im übrigen geeichte Geräte...also mit ner TelefonApp nicht zu vergleichen...
Genauso wurde vor Jahren bei Kontrollen im Grenzgebiet ein Drogen-Wischtest obligatorisch bei jeder Fahrzeugkontrolle gemacht. Auch da gab es rechtliche Einwände, die auf Grund der Prozesskosten für den Staat nicht unerhebliche Kosten verursacht haben.

Und weiter nein, eine Abweichung von 5 DB spielt sehr wohl eine Rolle. Denn auch da geht es um einen verwertbaren Anfangsverdacht. Reflektierende Flächen im Umfeld wie der Bordstein oder Häuserwände, nasse Straßen, Umgebungsverkehr usw. können die Messung eben erheblich beeinflussen. Es gibt darum für die Messung einen genau definierten Aufbau und Ablauf. Alles andere ist ein Schuss ins Blaue. Wenn man allerdings einen technischen Mangel feststellt, gibt's natürlich ne Mängelkarte. Und auch diese Messungen können nicht mit ner beliebigen App gemacht werden.
Es gibt in dem Fall also keinen Grund, die Lautstärke zu messen, sondern die Reparatur soll bezeugt werden. Aber was soll der Kunde denn sagen, wenn da zwei Prüfer stehen und sagen, ist zu laut. Beweisen muss man ja heute nichts mehr, behaupten reichte ja aus...

Uwdmic

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17

Mittwoch, 23. November 2016, 13:42

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr

in Ö gehen die Uhren wieder a bissl anders

Quelle : http://www.oeamtc.at/portal/alko-test-re…=UGZsaWNodGVuPQ

Wann darf die Polizei einen Alkoholtest durchführen?
Einen Alkoholtest darf die Polizei bei jeder Kontrolle, auch ohne Verdacht, durchführen. Egal ob mittels Alkomat oder Vortestgerät. Ein Alkoholtest kann sogar noch Stunden nach Fahrtende verlangt werden. Sogar Fußgänger können kontrolliert werden, wenn vermutet wird, dass sie einen Unfall verursacht haben.

Wo darf die Behörde kontrollieren?
Auch ohne Anhaltspunkte auf Alkoholisierung darf jeder Autofahrer auf der Straße getestet werden. Bei konkretem Verdacht kann die Polizei verlangen, dass der Lenker zur nächsten Polizeidienststelle mitkommt und sich dort untersuchen lässt. Die Behörde hat sogar das Recht, beim Autolenker zuhause einen Test durchzuführen. Allerdings nur dann, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass derjenige alkoholisiert mit seinem Fahrzeug unterwegs war z.B. dann, wenn Alkoholgeruch, schwankender Gang oder lallende Sprachweise übermäßigen Alkoholkonsum vermuten lassen
.
Was passiert, wenn man den Alko-Vortest verweigert?
Die Verweigerung des Alko-Vortests hat keine Strafe als Konsequenz, allerdings muss der Lenker dann zwingend einen Alkomattest machen.

Muss man der Aufforderung zu einem Test mit dem Alkomaten immer nachkommen?
Wer den Alkomattest grundlos - ohne dass medizinische Gründe vorliegen - verweigert, macht sich strafbar. Selbst wenn die ärztliche Untersuchung danach keine Alkoholbeeinträchtigung ergibt. Die Behörde geht bei Verweigerern vom höchsten Alkoholisierungsgrad aus. Damit winkt dem Lenker die selbe Strafe, als wenn er über 1,6 Promille Alkoholgehalt im Blut gehabt hätte. Die Konsequenzen sind fatal. Es droht eine Geldstrafe zwischen 1.600 und 5.900 Euro. Außerdem ist man den Führerschein für mindestens sechs Monate los. Nachschulungen, ein amtsärztliches Gutachten und eine verkehrspsychologische Stellungnahme stehen dem vermeintlichen Alkoholsünder ebenfalls bevor.


und wenn zwei Beamte den "Verdacht" aussprechen , du könntest alkoholisiert sein, dann gibts in Ö keine Widerrede - Alkotest zwingend notwendig - oder dein Lappen wird weg sein

und genauso funktioniert das bei uns auch bei Verkehrskontrollen , wenn der Beamte den Verdacht (muss nix vor Ort beweisen) hat, das an deinem Fahrzeug etwas geändert wurde (z.B. offentsichtlich zu laut), Anzeige und Vorladung zur Landesprüfstelle, weiters ist es dann in seinem ermessen, ob das ein schwerer Mangel ist - und nimmt dir vor Ort die Taferln ab, habe schon von vielen Fällen gehört, wo bei zu laut , gleich die Taferln weg waren

Die Landesprüfstellen in Ö sind die strengsten Kontrollstellen im Lande, und der Schrecken jedes Autofahrers, die normalen jährl. Pickerlüberprüfungen macht fast jede Werkstätte (eigene Berechtigung notwendig - stehen unter Kontrolle der Landesprüfstellen - die wiederum nach Zufallsprinzip Autos nachkontrolliert - ob die jeweilige Werkstatt auch ordentlich geprüft hat)
BMW E93(Cabrio) 330i
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Chrysler Stratus Cabrio 2,5 LX- sold
Grand Cherokee ZJ, V8, 5,2l - geschrottet
Jeep Wrangler YJ, R6 , 4,0l - sold

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