1. Gemäss
Typenschein sind 85dB erlaubt.
2. Bei einer Messung beim StVA werden keine Toleranzen gewährt. Zu laut -> noch einmal hingehen (Bei Polizeikontrolle können Toleranzen gewährt werden, in ZH wurden schon Fahrzeuge mit 5dB drüber "stillgelegt" )
3. Eintragung einer Abgasanlage wird vom StVA nicht gemacht. Gemäss asa Richtlinie genügt ein Beiblatt, das zwingend vorhanden sein muss.
4. Zu Blitz Anlagen gibt es keine in der CH anerkannten Gutachten oder Beiblätter - wer in der CH mit Blitz fährt, fährt illegal, egal ob MFK geprüft oder nicht.
5. Man kann es dennoch probieren
Es kann gut gehen, bei 6x MFK wurde die Blitz Nur Spec R nur 1x beanstandet.
Das war allerdings vor über 10 Jahren.
Heute würde ich mich nicht mehr getrauen...