Original von patrick72
Ich dachte immer das ein Hersteller 20 Jahre nach Produktionsdatum die Lieferung von Ersatzteilen sicherstellen muss (ausser den Hersteller gibt es nicht mehr).
Oder hatte dein Freundlicher nur keine Lust?
Gruß
Patrick
Hat der Kunde Recht? Muss der Lieferant wirklich zehn Jahre lang liefern können? Der folgende Beitrag schafft hier Klarheit.
Eine ausdrückliche gesetzliche Vorschrift gibt es dazu nicht. Im Palandt (Kommentar zum BGB, 66. Auflage 2007) ist dies wie folgt kommentiert: § 242 Rz. 29: ‘Der Verkäufer von technischen Industrieprodukten oder Wartungsleistungen kann verpflichtet sein, Ersatzteile für die durchschnittliche Nutzungsdauer des Produkts bereitzuhalten.’ (LG Köln, NJW-RR 99, 1285). Oder bei § 433 Rz. 29: ‘Ersatzteile für Maschinen, Kfz und technische Geräte muss der Verkäufer bereithalten, ohne besondere Vereinbarung für eine gewisse Zeit nur im Rahmen von § 242.’ Hier greift im Streitfall dann das Gebot von Treu und Glaube