Hmmm habe das nochmal überprüft. Hier findet Ihr die Richtlinie EWG 70/157 Anhang II der das ganze zu Grunde liegt:
http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexplus!prod!CELEXnumdoc&numdoc=370L0157&lg=DE
Also gemäss der Richtline ist der Grenzwert 82db für Personenwagen.
Es wird eine Vorbeifahrts-Messung gemacht. Je nach Fahrzeug:
- Geschwindigkeit entsprechend einer Motordrehzahl gleich drei Vierteln der Höchstleistungsdrehzahl
- Geschwindigkeit entsprechend einer Motordrehzahl gleich drei Vierteln der durch den Regler begrenzten Höchstdrehzahl
- 50 km/h
Und eine Messung im Stand:
Fahrzeugmotoren ohne Drehzahlregler werden mit einer Drehzahl betrieben , die drei Vierteln der vom Hersteller angegebenen Höchstleistungsdrehzahl entspricht . Die Messung der Motordrehzahl wird mit einem unabhängigen Gerät festgestellt , z.B . mit dem Rollenprüfstand und dem Tachometer . Motoren mit Drehzahlregler , durch den verhindert wird , daß der Motor die seiner Höchstleistung entsprechende Drehzahl überschreitet , werden auf die nach dem Drehzahlregler höchstzulässige Drehzahl gebracht .
Hmmm jetzt frage ich mich wieso die Booster Anlage die wir unterm Corolla haben eine EG-Abnahme hat, wenn die bei 5750 90db bringt. Das wären ja gemäss der Richtlinie 8db zu viel.
Kann aber auch sein, dass das oben eine alte Fassung ist. Bei der EU-Website blickt ja kein Mensch durch, wie man da was finden soll
Ich check garnix mehr.
Gruss
Dirk