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imprezagt

Fortgeschrittener

  • »imprezagt« ist der Autor dieses Themas

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1

Mittwoch, 6. April 2005, 16:40

Typenschein X

Angenommen ich kaufe mir einen STI mit Typenschein X in der Schweiz,der schon Mfk geprüft und eingelöst ist.
Was ist speziell und auf was muss ich achten?
Felgen,Auspuff,Fahrwerk ändern,danach MfK fertig?
Vorführen auch nur alle paar Jahre?
Brauch ich spezielle Papiere vom Vorbesitzer?
Was noch?
Danke schon im voraus
Gruss
Carlo


Subi99

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2

Mittwoch, 6. April 2005, 17:32

Hallo Imprezagt!

Frag doch mal hier im Forum WIDA!
Er vertreibt auch USMD STi`s!

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subivoodoo

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3

Donnerstag, 7. April 2005, 11:41

Hallo Carlo

Das würd mich auch schon lange interessieren, bis jetzt hat mir noch niemand weitergeholfen! Hab die Fragen auch schon gestellt, Emails geschrieben, jedoch eigentlich nie ne Antwort erhalten!

Welche Vor-/Nachteile bringt der Typenschein X? Kann man mit dem z.B. DIE Überfelgen montieren, die sonst am Subi nicht erlaubt sind? MFK? Was sagen die lieben Kollegen in Blau (CH) bei den üblichen Subi- bzw. Verkehrskontrollen? Kann da mit Hinweis auf Typenschein X auch jedes X-beliegibe Teil montiert sein ohne gleich einen neuen Vorführtermin zu kassieren? ....

Gruss
Adi


Pat

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4

Donnerstag, 7. April 2005, 12:29

Hallo zusammen

Fragt doch beim Strassenverkehrsamt nach was erlaubt ist und welche Papiere benötigt werden. Die müssen das wissen: info@stva.zh.ch

Gruss
Pat


subivoodoo

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5

Donnerstag, 7. April 2005, 18:42

@Pat: Hab solche Fragen auch schon an das Verkehrsamt meines Kantons gemailt, das war vor ca 4 Monaten und ich warte noch immer auf Antwort!!!

Gruss
Adi


Subi99

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6

Donnerstag, 7. April 2005, 19:04

So ist es halt mit den Kerren vom Bund und Kanton....
Diese Herren haben schon Probleme mit einem getunten Auto
und wieso sollten genau diese schnelle Auskunft geben für
den Typenschein X ???
Wie gesagt WIDA fragen, oder auf meine Homepage klicken und
da ne E-Mail schreiben.

Gruss @all

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smart

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7

Donnerstag, 7. April 2005, 19:08

Also ein Kollege fährt nen US-STI mit Typenschein X. Laut seinen Infos hat er keine vorteile bei der MFK und auch nicht bei Verkehrskontrollen! Wenn andere Teile zB Fahrwerk, Felgen usw montiert werden, muss genau gleich ein Beiblatt vorhanden sein! So muss zB KW speziel ein Beiblatt für dieses Fahrzeug schreiben.

Mann darf auch nicht vergessen das bei einem "Typ X" alles im Fz-Ausweis eingetragen wird! Dh Lautstärke, allgemeine Daten usw!

Einziger Vorteil bei einem Typ X, mann kann zb ne 3" Anlage montieren und hat dann in einer Kontrolle den Exotenstatus des "X", dh man kann dem Beamten glaubhaft erklären das dies halt die US-Version sei......

Aber grundsätzlich hat man weder klare Vorteile, eher Nachteile und Umkosten! Mann sollte bedenken das zb fürn US-EVO mit TYP X nicht eifach so ein Fahrwerk oder ne Auspuffanlage zu haben ist! Das Europäische Material passt da meist nicht!


Fg


importracer

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8

Donnerstag, 7. April 2005, 19:45

ja der berümhmte X,habe mir da auch schon die beine ausgerissen um an infos zu gelangen.heikles thema,wird immer viel erzählt von dem X und doch weiss da irgendwie keiner zu 100% bescheid.wie pat erwähnt hat am besten auf das strassenamt anrufen und fragen wo das festgelegt ist,ev. kaufst du dir vielleicht am besten das entsprechende gesetzbuch.
was ich weiss dass die geschichten mit fahrwerk,felgen,etc. bei heuten importneuwagen nicht stimmen.alles einbauen und tief,ohne prüfung geht gar nichts!X hin oder her im ausweis!
@ smart
das mit der 3zoll-anlage stelle ich ihn frage.ok gebe dir/ihm recht dass das ev. in einer verkehrskontrolle funktioniert.doch auf der mfk kannst du das vergessen!ein freund hat sich letztes jahr einen us-evo8 über ant ausliefern lassen.da wurde vor der inverkehrssetzung eine lärmmessung gemacht und die original mitzubishi nummern der auspuffanlage mit db-werten im ausweis vermerkt!
so wegen den teilen,hat kw3 montiert ohne problem(jetzt eingetragen),und das meiste an teilen für unsere perlen kommt eh aus übersee.
gruzzz







geändert von: importracer on 07/04/2005 19:49:11

smart

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9

Donnerstag, 7. April 2005, 21:13

Jep, das mit der anderen Anlage bezieht sich nur auf irgend welche Fahrzeugkontrollen auf der Strasse, nicht auf die MFK!


Flori

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10

Freitag, 8. April 2005, 10:31

Hallo Kollegen

das X deutet nur darauf hin, dass der Wagen eine Einzelimport ist. Die Importeure lassen alle Fahrzeuge, die sie standardmässig importieren wollen, mit einem Typenschein freigeben, den sie dann immer verwenden können und nicht jedes Fahrzeug einzeln vorführen müssen.

Für X gelten die gleichen Vorschriften wie für alle anderen auch!

Gruss Flori

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FuriousSTI

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11

Freitag, 8. April 2005, 11:20

hi

zufällig bin ich so ein "herr vom bund und kanton"...
zwar bin ich leider kein verkehrsexperte, jedoch kann ich
nach bisherigen erfahrungen den bisherigen infos nur zustimmen.
der typenschein x bedeutet lediglich, dass das fahrzeug
ein einzelimport war und dementsprechend kein vergleichbarer
typenschein in der schweiz existiert.
vorteile hat man dadurch keine, wäre ja ein witz wenn man
mit typenschein x alles machen könnte was die anderen nicht
dürfen. die beiblätter brauchst du trotzdem!
im gegenteil, genau das könnte ein problem sein. welcher
importeur stellt schon garantien für ein fahrzeug aus, das
es so in der schweiz gar nicht gibt?
die prüfinterwalle sind ebenfalls gleich, es wird eifach noch
schwieriger sein um ersatz teile zu finden, denn der typenschein
muss bei der bestellung ja meistens angegeben werden :-)

Hat da jemand andere Erfahrungen gemacht?

FuriousSTI