hi
grundsätzlich gilt bei uns in de CH sämtliche abänderungen am motor, abgas, luftansaug usw. sind meldeplichtig/prüfplichtig.
d.H. wenn du den motor wechselst müsstest du das auto eigntlich wieder vorführen.
die leistungssteigerung ist bis 20% kein problem, ist aber auch meldeplichtig und du musst gewisse test machen, bezw. vorweisen können das lärm und abgaswerte nicht vonm originalen abweichen. über 20% ist fast unmöglich eingetragen zu bekommen in der CH. 1. kostet viel viel geld und musst noch ne menge andere sachen machen oder gutachten bekommen, wie z. B. vom hersteller usw.
am besten holst du dir mal bei einem SVA die "Richtlinie 2a" Abänderung von motorfahrzeugen, da steht eigntlich alles drin.
greez
got boost?