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Freerider

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1

Dienstag, 17. Mai 2005, 13:08

Fahrzeuge mit mehr als 9 Plätzen

Hallo

Habe mal eine Frage an Euch: In unserem Verein haben wir ein Toyota-Bus der für 13 Personen zugelassen ist. Die Füherscheinneulinge haben seit einiger Zeit bei der Kategorie B (Motorwagen bis 3.5 to) eine Begrenzung auf 8 Plätze (ohne Fahrer).

Nach dem Gesetzesartikel dürfen sie nur Fahrzeuge lenken, welche über maximal 9 Plätze verfügen. Die Frage ist nun:

- darf ein Neuling ein Fahrzeug mit mehr als 9 Plätzen lenken, wenn maximal 9 Personen mitfahren?
- darf das Fahrzeug gefahren werden, wenn es für Sachentransporte eingesetzt wird?

Auf meine Rückfrage beim Strassenverkehrsamt habe ich keine verbindliche Antwort bekommen können. Der hilfsbereite Angestellte meinte, dass es auf den Polizei ankommen würde, wie sie das auslegen würden.

Danke im voraus für euere Antworten.

Gruss Michi




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moetterking

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2

Dienstag, 17. Mai 2005, 13:24

Hi,

du darfst mit der Kategorie B nur maximal acht Leute mitführen, für mehr bräuchtest du die Kategorie D1.

Quelle:
http://www.stva.sg.ch/home/strassenverkehr/personenzulassung/fuehrerausweise/kategorien.html

Wie es allerdings mit Sachentransport aussieht weiss ich nicht. Ich nehme jetzt mal an wenn es hart auf hart kommt ziehst du den Kürzeren...

c ya



geändert von: moetterking on 17/05/2005 13:27:11

Freerider

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3

Dienstag, 17. Mai 2005, 13:52

Hi Moetterking

Danke für den Link. Das Problem ist ja eben der Sachentransport oder wenn nur 9 Leute im Fahrzeug sind. Es geht um so Fahrzeuge wie den Toyota-Bus, VW-Bus und ähnliche, welche mit 3 (Lieferwagen zum Sachentransport), 5 Plätzen (PW mit viel Laderaum), 7 - 9 Plätzen etc. zugelassen werden. Genau die gleichen Buse können auch mit mehr als 9 Plätzen zugelassen werden. An der Bedienung oder am Fahrverhalten ändert sich ja nichts.

Bei einem VW LT oder MB Sprinter mit 12 bis 15 Plätzen ist das natürlich keine Diskussion mehr.

Diejenigem, die die Kat. B schon länger gemacht haben, haben den Eintrag vom D1 limitiert auf 3.5to beim neuen Ausweis (Kreditkartenformat) automatisch dabei.

Gruss Michi

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moetterking

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4

Dienstag, 17. Mai 2005, 16:14

Ich hab jetzt mal im "Blauen" geschaut, hab Kat B gemacht und da steht bei D2: "Motorfahrzeuge bis 3500 kg GG zur nichtgewerbsmässigen Personenbeförderung". Also sehe ich da keine Sitzplatzbeschränkung, hauptsache die Kiste hat < 3500 kg GG *g*

Ich würd die Kiste fahren... (so schnell ändert man die Meinung *g*)

c ya


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5

Dienstag, 17. Mai 2005, 18:54

Hihi, ich hab' meinen "Blauen" im FL gmacht und dort gabs damals auch keine Platzbeschränkung.

Nur seit einiger Zeit gibt's diese Beschränkung. Wenn nichts passiert schreit auch keiner - aber wenn was passiert. Eingeführt haben die Ämter diese Beschränkung nach ein paar sehr schweren Unf$llen mit solchen Kleinbusen über 9 Plätzen.

Vielleicht kann mir einer der Polizisten aus dem Forum weiterhelfen. Es wird wohl eine Weisung oder Richtlinie geben - für den Fall, dass einer mit der limitierten Platzbeschränkung in einer Kontrolle hängenbleibt.

Warte mal ab, was noch herauskommt.

Gruss Michi

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6

Dienstag, 17. Mai 2005, 19:07

in deutschland is es meinswissens so, dass ohne man beförderungsschein oder D max. 8personen (+fahrer) transportieren darf. das is dann egal wie groß der is bzw was sonst noch im wagen is (bei B halt max. 3.5t).meine eltern (ddr führerschein)dürfen z.B. auch busse fahren, blos halt ohne leute drin bzw. max. 8 weitere.

mfg
fred



geändert von: copter on 17/05/2005 19:08:56

7

Dienstag, 17. Mai 2005, 21:41

Also laut aktueller (deutscher) Verordnug dürfen Fahrzeuge mit mehr als 8(9inc. Fahrer)eingetragenen Sitzplätzen nur LEER gefahren werden, wenn kein Führerschein der Klasse D1 vorliegt außer zu Probefahrten!!! Genauso beim Omnibus: Darf von C(CE) Fürerscheininhabern nur zu Probefahrten mit Max 8 zus. Leuten besetzt werden und man darf Diese dann nicht befördrn(müss dort aussteigen wo sie eingestiegen sind)!!!
Ihr dürft's mir glauben, hab heute morgen meinen D(DE) bestanden!

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8

Mittwoch, 18. Mai 2005, 12:38

Danke für die vielen Antworten.

Hab' noch ne zusätzliche Info: Betroffen sind alle Schweizer/Innen, welche den Führerausweis nach 1. April 2003 gemacht haben. Bei diesen ist die Kat. B auf 8 Plätze (ohne Fahrer) limitiert. Alle anderen bekommen beim Wechsel auf den FAK(Führerausweis im Kreditkartenformat) automatisch die Kat. D1 limitiert auf 3.5 to (Motorwagen mit 8 - 16 Plätzen).

Werd' jetzt mal beim STVA eine schriftliche Anfrage deponieren.

Gruss Michi



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geändert von: freerider on 18/05/2005 12:40:25

koechlein82

unregistriert

9

Donnerstag, 19. Mai 2005, 12:27

@ achim
Glückwunsch zur bestandenen Prüfung.
Aber warum nur so klein? D/DE ist doch nur Geldverschwendung C/CE ist net viel teurer und ich kann alles fahren. Aber egal zuviel offtopic.

Bei der Beförderung hast du recht.
Wobei ich mir mit der Regelung bei C/CE net ganz so sicher bin.
Hatten damals bei uns mein ich gesagt, daß ich nichteinmal zur Probefahrt jemanden mitnehmen dürfe. Bin mir aber da net mehr so sicher.

sven


10

Donnerstag, 19. Mai 2005, 14:52

@koechlein82: Hab ja CE schon gehabt!

Und ich bin mir mit der CE-Omnibus- Regelung ganz sicher, hat mir mein Fahrlehrer genauso erklärt!

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11

Donnerstag, 19. Mai 2005, 15:07

Hallo zusammen

Habe heute mit dem Strassenverkehrsamt ein längeres Gespräch geführt.

Nach neuen Recht (Angleich an die EU, gültig ab April 2004) dürfen Lenker mit der Kat. B nur Fahrzeuge bis 9 Plätze (inkl. Fahrer) führen. Massgebend ist jedoch der Eintrag im Fahrzeugausweis. Ist dort eine Platzanzahl von mehr als 9 eingetragen, darf dieses Fahrzeug nicht mehr von einem Lenker mit Kat. B gelenkt werden.

Diejenigen Lenker, welche die Kat. B vor diesem Datum bestanden haben, sollten im neuen Ausweis die Kat. D1 limitiert auf 3.5 to und dem Vermkerk "106" haben (= Fahrzeuge mit mehr als 16 Plätzen).

Schlechte Nachrichten also für alle Junglenker, welche in Vereinen mit solchen Fahrzeugen tätig sind. Der Grund für diese Änderungen sind mehrere schwere Unfäll mit solchen Kleinbusen durch junge Lenker.

Gruss Michi

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