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Dnaracer01

Anfänger

  • »Dnaracer01« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 19

Registrierungsdatum: 8. Oktober 2007

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1

Freitag, 23. Dezember 2011, 12:03

Reifen Eintragung überflüssig ? Seit wann denn das ?

Hallo. Ich hab hier mal eine Frage.

Und zwar habe ich meinen Impreza Angemeldet und dabei einen neuen Fahrzeugschein
und neue Papiere bekommen.

Es waren verschiedene Reifengrößen Eingetragen. Die schmalen 175/70/14 und die etwas breiteren 185/70/14.

Nun hat die Frau von der Zulassingsstelle mir in die Fahrzeugpapiere nur die 175/70/14 Eingetragen.
Ich hab daraufhin gleich mal Nachgehakt. Weil ich schließlich auch die 185/70/14 auf dem Auto fahre.

Und weil das bis vor kurzen bei meinen anderen Autos noch üblich war, dass dann die breiteren Reifengrößen
Zusätzlich zu Ziffer 22 im Fahrzeugschein eingetragen wurden.
Ich hab darauf beharrt dass Sie mir die 185/70/14, die auch im Brief stehen, bitte wieder einträgt, weil
das schließlich die breiteren Reifen sind.

Dann hat die Frau von der Zulassungsstelle mir erzählen wollen, dass die schmalen 175er die Sommerräder sind
und die Eingetragen werden, andere dürfte Sie gar nicht mehr eintragen, weil das durch eine neue EU Richtlinie
nicht gestattet Sei, mehr als 1 Reifengröße im Fahrzeugschein eingetragen zu haben.

Es kam als Antwort: Die zulässigen Reifengrößen sind im Zentralrechner vermerkt und bei einer Polizeikontrolle
könnte dies dort ganz einfach nachgeschlagen werden, welche Reifengrößen für dieses Fahrzeug zulässig sind.

Dann hab ich gefragt: Woher und WO kann ich denn dann bitte einsehen, welche Reifen ich fahren darf, und welche Nicht ?
DAS Wiederum konnte Sie mir nicht sagen! (Vielleicht kann es mir ja Jemand aus diesem Forum sagen)

Ich hab schon ein wenig Terror geschoben und gesagt dass Sie mir die doch BITTE eintragen soll,
und wenn nicht, dass ich eine Schriftliche Bestätigung mit Namen von Ihr bezüglich dieser Auskunft bekomme :D

Nach 30 Minütiger Diskussion ist die Dame der Zulassungstelle einfach gegangen und hat mir den Rücken gekehrt. :hmmm:

Wie sieht dass denn nun von Rechtlicher Seite aus?

Ich hab bei anderen Fahrzeugen von mir noch sehr Breite Reifen eingetragen (u.a. 285er bei einem Ford Capri) - sollen diese
Reifengrößen dann auch Vermerkt sein in diesem Zentralregister o.O Ich stehe ein wenig auf dem Schlauch gerade!

vonderAlb

Erleuchteter

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2

Freitag, 23. Dezember 2011, 12:30

Zu jedem Fahrzeug gehört normalerweise ein COC-Papier (EWG-Übereinstimmungserklärung). Darin stehen alle zulassungsrelevanten Dinge, wie Fahrzeugidentnummer, ABE-Zulassungsnummern, Abgasnormen, Gewicht usw. usf. und auch die zugelassenen Felgen- und Reifengrößen. Diese Informationen sind für die Überwachungsorgane (TÜV, Polizei ...) elektronisch abrufbar.
Alles was in diesem Papier nicht drin steht, muß in die Zulassungspapiere eingetragen werden. Z.B. Leistungssteigerungen, andere Felgen/Reifen, Spoiler etc.

Wenn also die Reifengröße 185/70x14 in dem COC-Blatt steht braucht es nicht eingetragen werden. Das COC-Blatt müsstest du haben oder es liegt bei dem KFZ-Brief (Zulassungsbescheinigung I) auf der Bank (Kredit/Leasing). Wenn du das Blatt nicht hast fordere eine Kopie an.
Andreas

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3

Freitag, 23. Dezember 2011, 12:35

"Reifen Eintragung überflüssig" Natürlich ist das nicht richtig !

Wenn du genau wissen möchtest welche Rad/Reifenkombination zulässig ist für den Fahrzeug, dann fahr zur Prüfstelle (Tüv oder Dekra). Die Kollegen haben die Möglichkeit eine Auflistung auszudrucken. So wie sie original in den alten Fahrzeugpapieren stand.

Grüße

kleintoady

Fortgeschrittener

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4

Freitag, 23. Dezember 2011, 13:01

Und wenn du eine neue Reifengröße eintragen hast lassen, dann hast dafür ja extra nen Wisch bei der jeweiligen Stelle bekommen, den dann auch einfach mitführen wenn ses schon nichtmehr in den neuen schein drucken wollen. Die möchten glaub nur Tinte sparen^^

toady

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5

Freitag, 23. Dezember 2011, 13:13

Meines Wissens ist diese neue Regelung einer der wenigen positiven Veränderungen durch die Vereinheitlichung der Zulassungsregeln innerhalb der EU. Denn die anderen Ländern wollten den deutschen Eintragungswahnsinn nicht mittragen. Im Detail heisst es, dass meistens nur eine Reifengröße in der Zulassung steht, aber diverse andere trotzdem zulässig sind. Welche das sind, wissen TÜV/Dekra usw. aber auch Reifendienste und Kfz-Werkstätten und -ketten (ATU usw). Die haben Zugriff auf diese Daten. Die Sache hat sogar etwas Positives, wenn man unterwegs in eine Polizeikontrolle gerät: wurde früher penibel die montierten Reifengrößen bei einer Kontrolle mit den eingetragenen kontrolliert, fällt das heute meistens aus. Denn dazu müßte sich der Polizist erst einmal diese Daten besorgen.
Du müßtest Dir auch einfach diese Daten besorgen, entweder über TÜV, Dekra oder über einen Reifendienst oder ATU. Die für mich noch offene Frage wäre, wenn Du eine Reifengröße fahren willst, die nicht in diesen Daten vorkommt, aber technisch zulässsig ist. Die müßte über eine Prüforganisation dann doch zusätzlich eingetragen werden.

olli1956

Schüler

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6

Donnerstag, 5. Januar 2012, 14:48

Reingefallen!

Uha, bin da im Nov 11 böse mit meinem Yaris reingefallen! Nachdem vor 2 Jahren die Reifengröße den TÜV Menschen nicht interessiert hat, den jetzigen schon (und die Reifengröße war nicht eingetragen in der Zulassung), also ohne neue "richtige" Reifen keine Plakette! Hab alles versucht, führte kein Weg rein.

Am besten TÜV oder Dekra selber fragen, dann können die sich auch nicht rausreden bei der HU oder wirklich nur die eingetragenen Größen aufziehn.

Gruß olli