Ich bin eig. davon immer ausgegangen, dass man das Abgasgutachten erst erstellen kann wenn die Gasanlage verbaut ist?
Oder wie soll das sonst laufen? Für den normalen Betrieb brauch ich das ja nicht, hängt ja mit der Gasanlage zusammen.
Nein, das Gutachten wird zusammen mit der Gasanlage beim Gasanlagenimporteur/-hersteller extra für dein Fahrzeug bestellt.
Meitens ist es aber so das Gasanlagen beim Umrüster vorrätig rumliegen, der das natürlich so schnell wied möglich zu Geld machen will (einbauen) und das Gutachten nach Einbau beim Importeur bestellt.
Der bekommt das normalerweise innerhalb weniger Tage, vorausgesetzt er bezahlt es sofort und ...... es gibt für diese Gasanlage zu deinem Auto überhaupt ein Gutachten.
Ich geh mal davon aus dass das mit dem Gutachten schon klappen word, ansonsten kann er die schön wieder ausbaun
Na dann hoff mal schön:
1. das der Umrüster nicht pleite geht
2. das er keine Schulden beim Importeur hat und der das Gutachten erst rausrückt wenn er seine Schulden beglichen hat
3. das es für dein Fahrzeug ein Gutachten gibt
Aber ich versteh das jetz so richtig, eig. dürfte ich so wie es jetzt ist, nicht fahren bzw. fahre ohne Betriebserlaubnis und somit auch ohneVersicherungsschutz?
Genau so ist es.
Auf Gas umrüsten ist wie ein Motortuning. Das muß auch sofort beim TÜV überprüft und eingetragen werden, ansonsten fährt man ohne Zulassung und somit ohne Versicherungsschutz rum.
War das Fahrzeug wenigstens beim TÜV ?
Dort bekommt man zumindestens eine Bescheinigung auf der vermerkt ist das das Fahrzeug einen erheblichen Mangel hat (kein Gutachten) und man hat bis zu 4 Wochen Zeit diesen Mangel zu beheben.
Was für eine Gasanlage hast du denn einbauen lassen?