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TexasFabio

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21

Sonntag, 10. Oktober 2010, 01:08

hallo,

hatte genau vor 1 monat dieses problem.

grüner L, und invidia Catback ohne silencer

ergebnis: 550.- ^busse und anzeige wegen verursachen von vermeidbarem lärm und unerlaubte abänderung des fahrzeuges.

so ein sche*** witz! :thumbdown: X(

Schweiz live.

pro

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22

Sonntag, 10. Oktober 2010, 04:06

@Goodfather
Aber genau so gut wie ich die einen Artikel kenne,
so gut kenne ich auch die anderen, die einem das Leben wieder leichter machen können ;)
Die meisten Polizisten kennen diese Gesetze sehr gut,
aber manchmal ist XMV (Xunder Menschen Verstand) die bessere Lösung, als das Gesetz in seiner vollen Härte durchzuziehen...

@Texas
Heul nicht! Bist ja selber schuld.
Oder erklär mir mal, wo der sch*** Witz ist, wenn DU ohne Silencer fahrst?
Alle Anlagen sind mit Silencer schon grenzwertig... Also warum muss mans dann noch mehr ausreizen?
Jeder kennt das Risiko, dashalb muss im Nachhinein keiner heulen ;)
Romania, thank you for having us. And can we stay forever?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »pro« (10. Oktober 2010, 12:29)


23

Sonntag, 10. Oktober 2010, 08:09

@Godfather
Aber genau so gut wie ich die einen Artikel kenne,
so gut kenne ich auch die anderen, die einem das Leben wieder leichter machen können ;)
Die meisten Polizisten kennen diese Gesetze sehr gut,
aber manchmal ist XMV (Xunder Menschen Verstand) die bessere Lösung, als das Gesetz in seiner vollen Härte durchzuziehen...


DAS NENNE ICH MAL EINEN VORBILDLICHEN `KOLLEGEN`. :thumbup:

TexasFabio

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24

Freitag, 15. Oktober 2010, 00:35

@ pro

hast schon recht, war ich mir vorher auch bewusst

aber mich nerven die "anklagepunkte" (verursachen von vermeidbarem lärm)

hallo.. praktisch jeder harley ist lauter als meine invidia

und dort sagt auch niemand was..

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
wie hast du das eigentlich mit deinen anlagen gemacht - bist du immer mit silencer gefahren? Oder was hattest du montiert?

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25

Freitag, 15. Oktober 2010, 02:45

Tja, entscheidend ist, was im Typenschein eingetragen ist... ;)
Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
ich war mit meiner modifizierten Blitz 6x beim StVA AG und bin ohne Probleme durchgekommen.
Kostet halt ein bisschen Geld, aber es geht!


pro

edit: natürlich bin ich immer mit Silencer gefahren. Wollte ja keine Anzeige kassieren!
Wie gesagt, jeder kann selber entscheiden, obs das Risiko wert ist, oder nicht...
Mir war es das Risiko nicht wert!
Mit "unseren" Autos steht man sowieso im Mittelpunkt, da muss man nichts provozieren ;)
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EP76

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26

Freitag, 15. Oktober 2010, 07:23

Wenn es dazu keine klare Regelung gibt und es jeder etwas anders handhabt fällt mir dazu nur eins ein: Behördenwillkür ! X(

Unsere Bussen und Gesetze sind doch einfach nur Hirnverbrannt und haben null und nix mit Verkehrssicherheit zu tun, sondern nur mit Geldmacherei !

nousser

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27

Freitag, 15. Oktober 2010, 07:37

hallo.. praktisch jeder harley ist lauter als meine invidia

und dort sagt auch niemand was..

nananana..............ich fahre so was. nun ist das teil ja wirklich laut. aber so abgenommen und zugelassen. mit einem klappen system. wenn du dir eine corvette kaufst, hat die auch ein klappen system. was ich damit sagen will, es kommt halt auch sehr stark auf den hersteller an. was er typen prüfen lässt. ist ja dann auch wieder eine preisfrage. sowohl für den hersteller wie auch für den endkunden. denn der zahlt am ende den mehraufwand des herstellers.

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28

Freitag, 15. Oktober 2010, 11:15

@EP
Es gibt dazu ganz klare Regeln, oder hast du meinen Post mit den SVG Artikeln nicht gesehen?
Dass es jeder etwas anders handhabt, meistens lockerer als das Gesetz vorschreibt,
ist ja ein Vorteil für dich oder den, der gerade in der Kontrolle ist.

@nousser
Richtig erkannt. Der Hersteller lässt prüfen und was in der Typengenehmigung steht, das zählt.
Da hat ein Ferrari wohl 95-96 dB, wo halt Subaru nur 85-86dB geprüft hat.
That's life und damit muss man leben wenn man Subaru fährt.

@All
Es ghet hier um Silencer und Check-weg und nicht um die Diskussion
warum darf der andere und ich nicht...
Solche Threads hatten wir schon genug.
Deshalb sollte es ab hier "Back to the Roots" gehen ;)

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29

Freitag, 15. Oktober 2010, 11:19

Man kann hier nicht sagen Check weg: JA oder NEIN

Dies liegt alleine im Ermessen der Administrativbehörde des Strassenverkehrsamtes!
Falls ein Polizist sich zu dieser Frage oder auch zur Bussenhöhe äussert,
dann begibt er sich auf sehr sehr dünnes Eis!



Deshalb hab ich gemeint, Behördenwillkür...

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30

Freitag, 15. Oktober 2010, 12:06

Auch die Admin.-Behörde hat ihre Richtlinien nach denen sie handeln muss.
Nimm das wort auseinander Er - messen
Also "messen" sie das Delikt und "messen" den Leumund.
Gestützt auf dieses "Messresultat" wird nach Richtlinien entschieden.

Deshalb sagte ich, im Ermessen des StVA...
Es gibt nicht für jedes Delikt eine gesetzliche Entzugsdauer.

Beispiel Alkohol.

>0.8 g/Kg, 1. Täter = 3 Monate Entzug

- Ist der Wert kleiner und/oder
- ist man Wiederholungstäter zum 1, 2, 3 oder x. Mal
- Wiederholungstäter nach 3, 6, 12, 24, 36 oder xx Monaten (Bewährung ja/nein)
- gute/schlechte Prognose
- Weitere Faktoren

-> Entscheid nach Richtlinien

Bei der Beurteilung (Ermessen) spielen so viele Faktoren eine Rolle,
dass jeder Fall einzeln geprüft werden muss,
denn kein Fall ist gleich wie der andere.

Somit ermisst die Admin.-Behörde alle Faktoren zusammen an einer Richtlinie und entscheidet so über einen Entzug und dessen Dauer.

Theoretisch sollten alle StVAs in der CH die selben Richtlinien haben, so wie auch das SVG in jedem Kanton das selbe ist.
Unterschiedliche Entscheide von den kant. StVAs haben aber nichts mit Behördenwillkür zu tun,
sondern eher mit unserem Föderalismus ;)
Aber das ist wieder ein anderes Thema...
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31

Freitag, 15. Oktober 2010, 12:38

@Pro:

Okay, das ist eine gute Erklärung. :thumbup: