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Baumschubser

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1

Montag, 30. August 2010, 21:20

Verwarnungsgeld zahlen bei unvollständigem Kennzeichen??

Folgender Sachverhalt:
Ich bin vor 2 Wochen in einer 30er Zone gelasert worden. Abzüglich Toleranz lautet der Vorwurf 9 km/h zu schnell => macht 15,-€ Verwarnungsgeld.
Diese 15,-€ hätte ich gleich vor Ort bezahlen können - damit wäre die Sache erledigt gewesen. Jedoch hatte ich kein Geld dabei, deshalb bekam ich die Durchschrift von so einem Block, auf dem diese Verkehrsordnungswidrigkeit mit Datum, Uhrzeit, "Tatort" und Kennzeichen notiert wurde.
Auf diesem Block als Unterlage wurde anscheinend noch ein anderer Vordruck / Zettel ausgefüllt :hmm: , jedenfalls kann man auf meinem Beleg (schwach und schräg) erkennen, dass meine Anschrift, mein Geburtsdatum und der Ausstellort meines Führerscheins notiert wurde.

Letzten Freitag hatte ich dann den Brief der Zentralen Bußgeldstelle im TPA Sachsen-Anhalt im Briefkasten.

Nun zu meinem eigentlichen Problem:

Die Polizistin hat beim Ausfüllen des Beleges einen Schreibfehler gemacht und auf dem Zettel ist mein Kennzeichen mit einer 3-stelligen Zahl eingetragen, allerdings hat mein Nummernschild am Auto 4 Ziffern.
Im Schreiben der Zentralen Bußgeldstelle wurde dieser Fehler so übernommen - es wurde sogar geschrieben:

Zitat

als Führer des PKW
Fabrikat: Subaru
Kennzeichen: **-** ###


Da stellen sich für mich erstmal diese 2 Fragen:
1.Frage: Ist dieses Kennzeichen überhaupt vergeben? (Ja / Nein)
2.Frage: Wenn vergeben, dann auch an einem PKW Subaru? Auf jeden Fall nicht an den mit dem ich gefahren bin!

Mir geht es nicht um die 15,-€, sondern um den Werdegang bei gleichem Behördenfehler aber weitreichenderer Strafandrohung (Bußgeld, Punkte in Flensburg oder Fahrverbot - {dann würde ich mit Sicherheit anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen!} )

Ich habe jetzt laut dem Schreiben eine Woche nach Zugang Zeit um entweder
1.) die Verwarnung zu akzeptieren und das Verwarnungsgeld zu bezahlen oder
2.) wenn ich nicht einverstanden bin, Einwendungen gegen den Vorwurf zu erheben.

Danach (nach der 2.Möglichkeit)

Zitat

wird entschieden, ob weitere Ermittlungen vorgenommen werden, das Verfahren eingestellt oder ohne weitere Äußerung der Verwaltungsbehörde (Antwortschreiben) ein Bußgeldbescheid erlassen wird. Der Erlass eines Bußgeldbescheides ist mit Kosten (Gebühren und Auslagen) verbunden.

D. h. aus der Mücke wird möglicherweise ein Elefant, aus 15,-€ vielleicht ein Punkt in Flensburg X(

Also konkret: Wenn ich Widerspruch einlege und bestreite jemals einen PKW mit dem aufgeschriebenen Kennzeichen gesehen, geschweige denn gefahren zu haben und auch bezweifele, ob es dieses Kennzeichen überhaupt gibt / respektive es für einen PKW Subaru zugeteilt wurde und mich zu dem Tempoverstoß gar nicht äußere - kann man dann im Nachhinein den Vorwurf auf mein "richtiges" Kennzeichen erweitern / umlegen :gruebel:

Denn über das KBA ist es ja ein leichtes, herauszufinden welche Auto's / Kennzeichen auf mich zugelassen sind - um dann festzustellen, dass einfach nur eine Zahl vergessen wurde aufzuschreiben (obwohl die Polizistin die Zulassung und das Auto vor der Nase hatte).
An mein Autokennzeichen wird sich die Polizistin als Zeugin höchstwahrscheinlich nicht mehr erinnern können - an meinen äußerst auffälligen Kombi wohl schon :angst:

Wenn diese Möglichkeit besteht, brauche ich das Risiko eines Bußgeldes nicht einzugehen :prophet: und zahle das Verwarnungsgeld.


Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
Ich möchte nur ernsthafte Ratschläge und Tips, kein Rumgespame und keine Kommentare á la "wärst Du nicht zu schnell gewesen" oder "hast Du keine Verkehrsrechtsschutz?"


Also noch einmal: Mir geht es nicht um die 15 €uronen an sich, sondern dass ich sie aufgrund eines fehlerhaften Bescheides zahlen soll!

Gruß,
Stephan

MEKA

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2

Montag, 30. August 2010, 21:30

Hallo Stephan,

wie du richtig bemerkt hast, wurde noch ein anderer Zettel ausgefüll. Das ist das Messprotokoll. Dieses wird einmal von der Kollegin ausgefüllt
und auch nochmal von dem Beamten der den Laser bedient. Wenn da das Kennzeichen auch falsch wäre. Dann würde ich es nicht zahlen.

Wenn es da stimmt. Ich gehe jetzt mal davon aus. Denn 2 Personen verschreiben sich nicht so leicht wie eine. Dann würde ich es trotzdem erstmal nicht zahlen.
Wenn du sagst, das Auto kennst du nicht, dann wird das ganze nochmal überprüft. Vermutlich wird dir dann Anhand der anderen Unterlagen nochmals
eine Verwarnung ausgestellt. Wenn du Glück hast sind bis dahin aber 3 Monate rum. Also immer die Fristen ausnützen.
Einspruch einlegen kostet kein Geld. Daher probieren kann man es immer.

So ohne weiteres kann da niemand etwas teurer machen.

Die Frage ist nur ob es der Aufwand wert ist mit der Schreiberei usw.

Gruß MEKA
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Baumschubser

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3

Montag, 30. August 2010, 21:47

Danke Kai für die Tipps!

Nur wenn es noch das Meßprotokoll gibt und das Kennzeichen darauf wäre richtig, dann hätte man das doch in der Zentralen Bußgeldstelle merken müssen, die werden doch wohl beide Belege vorliegen haben oder?

Oder ist das ein Versuch einen "Dummen" zu finden, der nicht über den Fehler stolpert und ohne murren zahlt X(

Die Schreiberei mache ich gerne: wer schreibt - der bleibt!!
Ich mache Fehler - andere auch. Also warum nicht Fehler anderer zu meinen Gunsten nutzen :hmm:

Gruß,
Stephan

grease

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4

Montag, 30. August 2010, 21:58

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MEKA

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5

Montag, 30. August 2010, 21:59

Sobald dir die Dame eine VMZ (Verwarnung mit Zahlungsaufforderung) austellt, wird nur diese im System eingegeben.
Somit weiß die Bußgeldstelle auch nur davon. Da steht ja alles drauf. Das Protokoll ist für de Anzeigen und das Gericht usw.
Da werden die Verwarnungen nicht beachtet bei der Eingabe, weil die seperat (z.B. wegen Barzahlung) laufen.

Es hat also nichts damit zu tun dass sie es probieren.
Ich kann aber immer nur für unser Bundesland sprechen. Wie es bei euch gehandhabt wird ist mir unbekannt.

Es kann natürlich sein, dass man sagt dieser Formalfehler ist irrelevant für den Einspruch, da du den Grund ja kennst.
Du wurdest ja direkt angehalten. Somit ist das Kennzeichen nicht wichtig. Aber wie gesagt.
Jedes Bundesland hat seine Bußgeldstelle. Somit gibt es da Unterschiede

Edit sagt:
ät: grease
Ein Bußgeldbescheid ist was völlig anderes als eine Verwarnung. Würde aber zu weit führen das jetzt zu erklären.
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FragNatIc

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6

Montag, 30. August 2010, 22:45

hatte mal was ähnliches!

hab post bekommen mit einer Zahlungsaufforderung für falsch parken!

nur stand auf dem Beleg zwar mein Kennzeichnen doch das war auch schon alles!
Fahrzeug Fabrikat Farbe und Ort wo falsch geparkt wurde waren mir unbekannt

hat sich raus gestellt das ein Zahlendreher im Kennzeichen schuld war
musste halt nur Einspruch einlegen...

7

Dienstag, 31. August 2010, 08:13

Einspruch einlegen!
Da das Fahrzeugkennzeichen nix mit dir zu tun hat, können sie es dir so nicht zuweisen. Fehler machen alle, aber solche muß man ausnutzen! Bei mir war's mal ein unscharfes Foto. Ich schrieb: "Ich kann den Fahrzeugführer nicht erkennen." Das war's. Da wird für die der Aufwand dann zu groß, denke ich mal.

Viel Erfolg und bis die Tage.

MEKA

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8

Dienstag, 31. August 2010, 08:32

ät: Raysu

Du hast prinzipiell vollkommen recht, aber: Er ist ja als Fahrer dokumentiert. Es ist eigentlich egal welches Auto das ist, da er ja direkt angehalten
wurde. Bin mir da nicht so sicher ob das daher ein relevanter Formfehler ist.
Bei einem zugesandtem Anhörbogen ohne Anhaltung würde ich immer erstmal sagen ich war nicht der Fahrer. Aber das ist hier wohl
schwer möglich.

Er könnte sagen, oh da hat sich jemand mit meinen Personalien ausgewiesen. Weil ich fahre ja dieses Auto gar nicht. Aber ob er damit durch kommt
sie mal so dahingestellt. Vorallem weils vermutlich auf den Messprotokollen richtig dokumentiert ist.

Gruß
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Speed

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9

Dienstag, 31. August 2010, 10:01

Du wurdest gemessen und angehalten. Zur Personen Identifikation wurden bestimmt Fahrzeugausweis und Führerausweis gefordert.

Fakt ist, dass du an dieser Stelle eine Strassenverkehrsmissachtung geleistet hast. Das Fahrzeug kann nicht eindeutig identifiziert werden.

Wenn du das ganze weiter ziehst wird sich der Richter gegen dich entscheiden.

Mein Tipp: zahle die 15€ und vergiss es. Es lohnt sich nicht.
Gruss
Patrick

10

Dienstag, 31. August 2010, 10:03

@Meka
Jab, Recht hast du. Ist aber doch ein Formfehler und deshalb Pech für's Amt, denk ich, oder

@Stephan
halt uns auf dem Laufenden, bitte.

BdT

Colt

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11

Dienstag, 31. August 2010, 12:14

dieser Formalfehler ist irrelevant für den Einspruch, da du den Grund ja kennst.
Du wurdest ja direkt angehalten. Somit ist das Kennzeichen nicht wichtig. Aber wie gesagt.
Jedes Bundesland hat seine Bußgeldstelle. Somit gibt es da Unterschiede


Gleiches Problem, anderer Fehler:
Ich zu schnell, gelasert.
Unterschrieben hatte ich den Zettel mit, zu meinen Gunsten, niedrigerer Geschwindigkeit. Bekommen allerdings die "echte" - ich, Einspruch!
Abgelehnt aus oben genanntem Grund! ;(

Es ist halt nur nen Formfehler vom Beamten gewesen.
"good cars get you from point a to point b very fast... great cars just get you into trouble!"

Strexe

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12

Dienstag, 31. August 2010, 12:29

Ehrlich gesagt, bei solch niedrigem Beitrag würde ich bezahlen und mir solchen Streß aufheben, falls es mal wirklich teuer wird.

Nach einer Verkehrskontrolle sollte ich wegen nicht mitgeführter Papiere diese incl. 20DM Verwarnungsgeld bei der nächsten Polizeidiensstelle vorzeigen. Ich hatte auch einen Zettel vom Beamten mitbekommen. Auf diesem Stand ( Vordruck, nicht handschriftlich notiert !!! ) 20 DM Verwahrungsgeld sind zu zahlen. Eigentlich wollte ich kein Geld verwahren, mußte aber doch bezahlen.