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Fömi im Impreza GT Club

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Sonntag, 28. März 2010, 19:07

Zulassung eines gebrauchten der jünger als 3 Jahre ist!

Hallo zusammen, ich wollte mal fragen wie das aussieht, wenn man sich ein Fahrzeug kauft welches jünger als drei Jahre ist.

Bei Erstzulassung hat der Wagen ja 3 Jahre bis er wieder zum Tüv muss. Wenn man den Wagen jetzt nach zwei Jahren abmeldet und dann wieder anmelden will muss man doch keine TÜV Papiere oder ähnliches vorlegen oder liege ich da falsch?

Das heißt man muss lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 zusammen mit der Doppelkarte zum Straßenverkehrsamt mitnehmen und kann anmelden oder? Also weder TÜV noch AU Bescheinigungen mitbringen die man ja eh nicht hat.


Im Internet finde ich nichts konkretes dazu.

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Sonntag, 28. März 2010, 19:58

naja...einfach mal genauer suchen....

www.straßenverkehrsamt.de

Um ein gebrauchtes Fahrzeug für den Verkehr zuzulassen, müssen folgende Dokumente vorliegen:

Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
Ggf. EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung
Versicherungs-Doppelkarte der Versicherung
Bei Saisonzulassung Versicherungs-Doppelkarte für Saisonkennzeichen
Gültiger Personalausweis des zukünftigen Fahrzeughalters oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes)
Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten
Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormun­des, Ausweisdokumente des Minderjährigen und der Eltern bzw. des Vormundes
Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug


Um ein im Inland erworbenes Gebrauchtfahrzeug für den Verkehr zuzulassen, müssen zusätzlich folgende Dokumente vorliegen:

Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
Bei abgemeldetem Fahrzeug: Abmelde- bzw. Stilllegungsbescheinigung
Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung wenn das Fahrzeug älter als 3 Jahre sein sollte.

Hat sich also erledigt.