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AK-Schweiz

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21

Sonntag, 19. Juli 2009, 11:26

@willi
Danke! Aber ich würde trotzdem noch gern die Meinung der Italiener oder Holländer hören :D :crazy: :P

@danielD
Die Abgabe oder der Entzug der Kontrollschilder kann mehrere Gründe haben

- Ausserverkehrssetzung des Fahrzeuges (Abmeldung)
-- Fahrzeugverkauf
-- Fahrzeugwechsel
-- Nichtanmelden zur Fahrzeugprüfung
-- Nichtbestehen der Fahrzeugprüfung

- Polizeiliche Sicherstellung
-- Fahrzeug entspricht nicht den Vorschriften
-- Aufgrund eines Gerichtsurteils
-- Nach einem Verkehrunfall
-- Auftrag vom StVA bei nichtbezahlen der Verkehrssteuer
-- Auftrag von der Versicherung via StVA bei nichtbezahlen der Prämie

es gibt sicher noch ein paar andere Gründe

pro
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Anthrazith

unregistriert

22

Sonntag, 19. Juli 2009, 11:56

Hallo Leute
Vielen dank für die zum teil sehr witzigen Antworten. Ich hab mich herlich amüsiert.
Danke Pro für die Aufklärung. Ich werd dann schauen das ich nach 3Mt. mein Subi in die Garage Stelle. Fals er bis dahin nicht schon fertig zuerlegt und abgeholt wurde.

LG Anthrazith

STI-AG

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23

Sonntag, 19. Juli 2009, 12:52

Zitat

Ausgediente Fahrzeuge
1 Es ist verboten, ausgediente Fahrzeuge, Anhänger, Landwirtschaftsmaschinen und ähnliche Geräte länger als 3 Monate im Freien abzulagern oder stehen zu lassen.


Ein Gesetzt das keiner kennt :D .

Wenn ich bedenke was beim Kollegen so auf dem Hof rumsteht.

Wie sieht das bei Garagenbetriebe aus? Haben die eine spezial Bewilligung?

Was da teilweise rumsteht, zum Ausschlachten.

Gruss Oli.

pro

AK-Schweiz

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24

Montag, 20. Juli 2009, 00:07

Die Frage, die es hier wirklich zu klären gilt, ist eher:
Wie definiert man ein ausgedientes Fahrzeug und wer definiert dies?

@STI-AG
Bedenke: Wo kein Kläger, da keine Strafe ;)

@Anthrazith
Mit ner guten Begründing kannst du dein Schlachtobjekt sicher auch länger stehen lassen ;)
USG oder BauG sind halt nicht so "einfach" wie SVG.
In den ersten beiden Gesetzen müssen nebst den objektiven Tatbestandsmerkmalen auch die subjektiven erfüllt sein.

SVG ist praktisch nur objektiv: SL überfahren, xx km/h zu schnell, x.xx promille Alkohol - Strafe
USG objektiv: ein Auto ohne KS steht auf dem Vorplatz
USG subjektiv: ist dieses Auto ausgedient?
Es müssen immer ALLE Tatbestandsmerkmale erfüllt sein.
Wenn nur eines nicht erfüllt ist, hat man mit der Anzeige keine Chance ;)

und genau dort kannst du mit der Argumentation ansetzen Anthrazith ;)

pro
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Anthrazith

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25

Montag, 20. Juli 2009, 15:52

@pro

Vielen dank für den hinweis. Aber mit der Argumentation scheitert es leider wenn man die Haube aufmacht. Dann da wo früher der Motor wahr sind jetzt die Spinnen zuhause.

Also ausgedient hat er. (zum teil)
Er dient noch. Und zwar als Ersatzteillager. Ob das auch zählt für ein nicht Ausgedientes Fahrzeug?
Dann könnte man ja rigendwas hinstellen und behaubten "es dient zur Verschönerung des Hofs".

Oder ist mit Ausgedient gemeint wenn es nicht mer fahrtüchtig ist.

Anthra

pro

AK-Schweiz

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26

Montag, 20. Juli 2009, 18:36

Ich denke, ausgedient = der Verwertung zukommen lassen.

pro

PS: Suche doch das freundliche Gespräch mit dem Nachbarn und erklär ihm wie die Sache ist.
Ausschlachten und wenn fertig ausgeschlachtet ist, dann wird entsorgt.
Ist sicher auch nicht in deinem Interesse, dass das Schlachtgut noch Jahrzehnte dort rumstehen wird :hmm:
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27

Montag, 20. Juli 2009, 19:57

Also wen der motor schon raus ist und die flüssigkeiten abgelassen sind
ist da ja nix mit umweltverschmutzung. ich würde auch mal das gespräch suchen mit dem nachbar.
der ist ja nich sooo laut, dass es ihn stören könnte :D

Zitat

Ausgediente Fahrzeuge
1 Es ist verboten, ausgediente Fahrzeuge, Anhänger, Landwirtschaftsmaschinen und ähnliche Geräte länger als 3 Monate im Freien abzulagern oder stehen zu lassen.


es hat ja noch nicht ganz ausgedient. das fz dient ja noch zur verwertung und wird danach entsorgt. :crazy:


ob der n oelabscheider hat?

autofriedhof.ch



Longimanus

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28

Dienstag, 21. Juli 2009, 13:18

Hast du keinen netten(!) Nachbarn auf der andern seite ?
Dann könntest du die Karre mal 2 Tage zu ihm rüber stellen und dann kannst ihn wieder 3 Monate auf deinem abstellen :D

tdc

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29

Dienstag, 21. Juli 2009, 14:18

oder du hast ein "Menzimuk" (keine ahnung ob das richtig geschriben ist)

subarubaja

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30

Dienstag, 21. Juli 2009, 14:47

Der Menzi Muck heisst auf gut Deutsch Schreitbagger.
Was soll er mit dem Anstellen? Bei mir käme einen grossen Thujahag
ums Grundstück somit ist Schluss mit reingucken und Nachbarn ärgern!

Mustang_SVT

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31

Donnerstag, 23. Juli 2009, 04:22

Ohne Motor sollte dies doch langsam nichtmehr als Auto gelten? Irgendwo sind da ja auchmal die Grenzen, zudem da ja keine Betriebsmittel mehr drinn sind...

Jedenfalls hab ich erst vor ein paar Monaten in ner Autosendung (ev. Grip auf RTL2) gesehen wie die ein Auto als Velo umgebaut haben... Das Grundchassis blieb bestehen, einfach alles ausgeräumt und pedalen Montiert worden... Die durften sich überall bewegen wo auch ein Velo sich bewegen durfte... Weis leider nichtmehr genau welche Sendung und wann...

Sonst sag ihm du hast blos ne grosse Seifenkiste aufgebaut :D:D Soll er mal das gegenteil beweisen denn für mich hat ein Auto ganz klar auch einen Motor...

Vielleicht hab ich so früh am morgen auch etwas viel Fantasie ;);)