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tdc

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1

Sonntag, 12. Juli 2009, 13:06

Leichtbau (rechtliche Situation in der Schweiz?)

Hallo zusammen

Ich und eine kolege (beides leidenschaftliche WRX fahrer) möchten zusammen einen Impreza GT kaufen um daran unser bedürfniss an "schrauben" zubefridigen :) (keine angst hab mal automechaniker gelehrnt)

natürlich möchten wir ihn möglichst leicht "machen"

wie siehts da aus mit dem Gesetz? nehme mal nicht an dass, das entfernen vom dachhimmel und türabdeckungen ein Problem sind, aber wie is es mit der rückbank? muss man das eintragen lassen, also änderung des sitzplätze im fahrzeugausweis?

und die airbags? darf ich die entfernen? kollege hatte probleme weis sein sportlenkrad keinen airbag mehr hatte wie das orginal (3mal so durch mfk der 4te prüfer hatte wohl schlechte laune)

wenn die möglichkeit sich bietet möchten wir auch die seitenfenster durch plexiglas ersetzen, darf ich das? danke mal nicht das die glasscheibe merklich zur sicherheit bei einem seitaufprall hilft.


ich hoffe ich stelle keine fragen die irgendwo schon beantworet sind. ich bin schon seit einer woche im forum am infos zu nem 99/00 GT zusammentragen, aber alles hab ich nicht gefunden ;)

2

Sonntag, 12. Juli 2009, 13:45

also wenn du die Rücksitzbank entfernst, musst du das im Fahrzeugausweis ändern lassen.

das mit dem Airbag kannst du glaub ich auch eintragen lassen, damit es keine Probleme gibt.

tdc

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3

Sonntag, 12. Juli 2009, 15:41

sehr gut, danke :D

red_beast

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4

Sonntag, 12. Juli 2009, 16:01

Beim Airbag ausbauen musst du die Bestättigung von einem Subaru Mechaniker haben, auf einem Formular von Subaru Schweiz dass er den Ausbau fachgerecht gemacht hat.

Dann kanns du dies auf der MFK eintragen...

tdc

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5

Sonntag, 12. Juli 2009, 16:22

naja nach 6jahren als lehrling und nochher als mech in ner subaru garage werd ich das wohl hinkriegen :D hab scho viele airbags ausgebaut wider eingebaut (sch**** lenkrad spindel in den legacy's die immer geräusche machen)

also den ausbau is ja nicht das problem, is es wegen der entsorgung oder aufbewarung oder was?

pro

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6

Sonntag, 12. Juli 2009, 16:28

Kann red_beast und GT'ler nur zustimmen.

Airbag: (funktioniert nur vom MY93-MY00!!)
Du machst ein Foto vom orangen Zettel an deiner Sicherheitsgurte.
Dieses Foto mit Kopie Fahrzeugausweis schickst du mit der Bitte um Stilllegung des Airbags (Lenkradwechsel)
und mit den Angabe deines Subimechs an arnold.biber [at] subaru.ch (Homologations-Abteilung).
Dann kriegst du eine Bestätigung, dass du bei deinem GT den Airbag stilllegen darfst.
Dein Mech muss diesen fachgerecht ausbauen und die Subaru-Bestätigung unterschreiben.
Zum Schluss musst du als Halter unterschreiben und so kannst du dann beim StVA die Änderung eintragen gehen.
(Eintrag Ziffer 980: Airbag Fahrer ausser Betrieb)

Sitzplätze:
Du kannst eine Änderung der Sitzplatzzahl beantragen. Die Änderung ist jedoch nicht zwingend.
Ich würde es nicht machen, falls du irgendwann wieder mal Sitze hinten reinbauen tust,
dann müsstest du wieder ändern.
Lass es so wie es ist. Es ist ja wohl klar, dass du ohne Rücksitzbank und ohne hintere Gurten,
keine Passagiere hinten mitführen darfst ;)

pro

edit:
Du kannst den Airbag schon selber raus nehmen.
Die Bestätigung fürs StVA muss einfach von einer offiziellen Subaruvertretung inkl. Stempel unterschrieben sein ;)
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »pro« (12. Juli 2009, 16:32)


tdc

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7

Sonntag, 12. Juli 2009, 17:06

danke Pro

oke wenn die rückbank nicht zwingend eintragen sein muss, werd ich es lassen (das man so niemand mitnehmen darf is wohl klar, normal menschenverstand is halt schon angebracht) ich will ja einfach kein ärger, da ich die regeln gerne einhalte welche wir hier haben.

bezüglich airbag wird wohl auch so gehen. danke sehr wertvolle info :D
ich kann sie ja mit dem subi mech rausnehmen, bin sowiso mehrmals im monat dort :D kontake sollen ja gepflegt sein. da ich da gearbeitet hab darf ich auch jederzeit was an meinem subi in der Werkstatt arbeiten.

bezüglich der seitenscheiben weis niemand was? sonst frag ich einfach mal beid er MFK nach.

Gruess
Andre

tdc

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8

Mittwoch, 15. Juli 2009, 12:06

hmm is zwar nicht umbediengt leichtbau, aber darf ich die türen hinten zuschweisen (ich weis absurd, aber der 2türer is einfach geiler :P , is auch nur so ne überlegung)


edit: leichtbau well ich dan die schlösser rausnehmen kann ^^

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »tdc« (15. Juli 2009, 12:06)


9

Mittwoch, 15. Juli 2009, 12:10

Die Proportionen stimmen dann aber nicht wirklich nachher...

oder hat der P1 wirklich die selben Türen vorne?

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10

Mittwoch, 15. Juli 2009, 12:13

Beim P1 ist die B Säule weiter hinten. Somit werden die Türen und somit alle Türenbestandteile länger ;)

@tdc
Wenn du die hinteren Türen zuschweisst, dann musst du vorne Klappsitze verbauen
oder sonst darf hinten niemand mitfahren (wie sollen die denn überhaupt ein- und aussteigen ;) )

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Dello

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11

Mittwoch, 15. Juli 2009, 12:25

Schliesse mich hier auch gleich an.
Betreffend Kunststoffschieben.
Frontscheibe ist klar das die original bleiben muss (Sicherheitsglas).
Aber Seiten und Heckscheibe, wie sieht es da aus?

Gruss Eric

tdc

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12

Mittwoch, 15. Juli 2009, 12:38

ja is schon klar das man nicht mehr nach hinten kommt, aber die rücksitze kommen ja sowiso raus. dann is es wohl besser das auch einzutragen, bezüglich der anzahl sitzplätze :D denke ich mal.

Dass die Proportionen nicht stimmen is mir auch klar. aber dass macht nichts. einmal Freak immer Freak =) =) =) =) =)
auch die kommischen fragwürdigen Ideen müssen ausgeleb sein

13

Mittwoch, 15. Juli 2009, 12:57

Das einzige wo sie dir in LU eintragen wegen den Sitzenplätzen ist, dass nachher nur noch Sitzplatzzahl 2 drinn steht im Ausweis. Ich hatte mal die H-Gurten vergessen zu demontieren und die Gurtschlösser zu montieren. Danach hatte ich offiziell einen 3 Plätzer. Hinten rechts drufte noch jemand sitzen :D

Bei der nächsten periodischen Kontrolle habe ich dann gefragt ob er nicht wieder 5Plätze machen kann(Gurtschlösser waren wieder drinn) und jetzt sind es wieder 5Plätze.

Gruss

tdc

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14

Mittwoch, 15. Juli 2009, 13:11

hehe lol.

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
Muss ich H-Gurten auch Eintragen lassen? geht schon ohne rückbank oder?



Etwas noch :) -Das Armaturenbrett? darf ich das ausbauen? solange Tacho und alle gesetzlichen funktionen (wischer, licht, warnblinker, blinker...) bedienen/ablesen kann? kann ich zbs die wischerbedienung auch in der mitte mit kippschalter montieren?


hmm ob ich das dann auch alles umsetzen kann 8) 8) 8)
soll ja so richtig rallyfealing aufkommen ^^


*hmmVerfluchtFehltNochDerGT!!* :heuler: :heuler: :heuler: ideen sind da :D


PS: Der Bright schalter (richtig getippt?) bekommt so natürlich sein extra Luxus Platz

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15

Mittwoch, 15. Juli 2009, 16:58

H-Gurten kannst du mit entsprechender Genehmigung bzw. ECE Prüfzeichen an den Gurten
beim DTC eintragen gehen. Kostet aber etwa 450.- bis 500.- Fränkli...

Wie sich das dann allerdings mit dem Ausbau/Stilllegung des Airbags verträgt, ist fraglich...

Armaturenbrett kann eintragungsfrei rausgenommen werden...
Es müssen einfach alle relevanten Sachen funktionieren und es darf keine zusätzliche Gefähr der Fahrzeuginsassen darstellen.

pro
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16

Donnerstag, 16. Juli 2009, 06:58

uiuiui. naja muss halt sein, oder gibts da alternativen?

ja währe auch idiotisch ohne airbag mit besseren Gurten zu fahren :D oder ist es viel mehr die Tatsache das airbag und gurten nur mein leben betreffen ^^ *mitderhandvordenkopfklatsch*
tja, ilegales kommt aber nicht in die Tüte :D :D :D :D :D

wegen türen oder seitenscheiben gibts keine Gesetze?

17

Donnerstag, 16. Juli 2009, 12:01

Grob gesagt, dort wo Personen sich befinden (bei dir also nur Vorne) darf man sich nirgends durch scharfe kannten verletzen können.
Wenn du auf die Türen eine 1mm dünne Kunstoffplatte draufnietest hast du bei den Türen die Anforderungen schon erfüllt.

Sonst geh mal Vorbei mit deinem Vorhaben, oder schreib ihnen ein E-Mail und beschreib genau was du Vorhast. Sie werden dir dann mitteilen was du darfst, was nicht und was du für Bestätigungen bringen musst.

Gruss

tdc

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18

Dienstag, 19. Januar 2010, 19:54

hmm nun is der GT bald da und die Arbeit geht los.

Beim nochmaligen durchlesen hab ich bemerkt das hier nur vom fahrerairbag die rede ist. wie is beim beifahrer airbag? der der GT überhaubt ein Beifahrer Airbag? (natürlich ein MY99)

scheiben hat scho jemand ausprobiert? (ich geb die hoffnung nicht auf)

Oder Airbag stilllegung mit Renngurten? mir hat mal jemand gesagt es gibt gurten welche man nicht eintragen muss. aber keine Zuverlässige quelle

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19

Dienstag, 19. Januar 2010, 20:30

Fahrerairbag raus geht nur in Verbindung mit den Originalgurten.
Vielleicht hast eine Chance, wenn die Renngurten vom DTC eingetragen wurden?!?

Beifahrerairbag kannst sicher auch mit entsprechender Genehmigung von Subaru CH raus nehmen.
Ander Fz können den deaktivieren, warum soll man den nicht raus nehmen dürfen?

Am besten rufst du mal bei der Emil Frey in Safenwil an und verlangst den Herrn Arnold Biber, Homologationsabteilung.
Er kann dir sicher ganz genau sagen, was du darfst und was nicht.

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