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Mr.Hias

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1

Sonntag, 5. Juli 2009, 23:47

Was kann man gegen eine Polizeichliche Fehlentscheidung unternehmen?

Hallo zusammen

ist mir heute so passiert, ich könnt kotzen!!!

Bin mit dem Auto meiner Freundin gefahren, sie saß neben mir. Musste dann noch jmd. mit dem Handy anrufen, sie hat dann gewält und mir das Handy ans Ohr gehalten! Irgendwann sind dann natürlich die Bullen (sry Mekka, pro und co. aber ich hab vllt. eine Wut!!!) neben mir auf die B17 gefahren, meine Freundin sagt no, "hey da ist die Polizei" und hat dann das Handy kurz von meim Ohr genommen, ich dann "na und ist doch egal dass darf man ja!" Dann halt weiter gelabert, gut keine 20 sek. später überholt uns das grüne Taxi!....Bitte Folgen......

Nja dann:"Ich werf ihnen vor als Fahrzeuglenker.....blablablblub....am Steuer telefoniert zu haben".
Hab ihm dann gesagt dass sie mir ja die ganze Zeit das Handy ans Ohr gehalten hat, dann er "das hab ich anderst gesehen, sie hatt es erst gehalten, nachdem sie uns gesehen haben"

Nja hab dann die "Tat" nicht zugegeben. Er ne Anzeige geschrieben usw.

Was kann ich da dagegen jetzt machen??? Ich hab nix falsches gemacht, nur der Typ hatte anscheinend Tomaten auf den Augen gehabt und sein Kollege auch.... X(
Recht sollte Recht bleiben!

Ach ja 40€ + 1Punkt wären es dann

Matthias :tschuess:
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Nein AK-Teile ist nicht AK-Motorsport....

Brauchst du Teile?
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COOL_STIER

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2

Sonntag, 5. Juli 2009, 23:54

Du hättest Dich nicht dazu äußern müßen, da hättest du nen Anhörungsbogen bekommen und hättest dazu Stellung nehmen können,
weil in Deutschland ist es nun mal so das dir deine Schuld bewiesen werden muß und nicht Du Deine Unschuld beweisen mußt.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »COOL_STIER« (5. Juli 2009, 23:55)


COOL_STIER

unregistriert

3

Sonntag, 5. Juli 2009, 23:57

ja habs eben gelesen und berichtigt

waldrallye

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4

Montag, 6. Juli 2009, 01:00

ähm wenn das 1 Sheriff gesehen hat, brauchst du 2 Zeugen oder 3 um diese Aussage zu widerlegen.
Kann dich schon verstehen, dass es dich ankotzt, gibts doch tatsächlich Typen die nicht mehr laufen können und noch Auto fahren und nicht erwischt werden! X(
Hoffe du hast ne Rechtsschutzversicherung

gruß
Nico

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5

Montag, 6. Juli 2009, 01:26

Im endeffekt bleibt es sich egal wer das Telefon gehalten hat.
Telefonieren am Steuer ist halt nicht erlaubt da es die Konzentration auf den Strassenverkehr behindert egal wer das nun in der Hand hatte.
Die Strafe dafür ist die selbe...

fiesta_rqe

Schüler

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6

Montag, 6. Juli 2009, 02:03

Ich kenn das anders: Zeuge gegen Zeuge! Du warst zu zweit und die netten Beamten auch. Aussage gegen Aussage. Ob sich das lohnt ist die andere Frage da sowas bis vors Gericht gehen kann. Wie sich das mit dem "telefonieren am Steuer" verhält weis ich auch nicht. Theoretisch gehts ja ums Halten des Telefons da eine Freisprecheinrichtung auch erlaubt ist (die in dem Fall ja deine Freundin gespielt hat). Von daher ist die "geistige Abwesenheit" nicht verboten. Und so wie der Polizist auch schon argumentierte dass er es anders gesehen hat mit dem Halten ist das reine Sprechen nicht verboten. Von daher Ermessenssache: Geht man den "Krieg" ein oder nicht??

frank.k

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7

Montag, 6. Juli 2009, 07:43

Meine unmaßgebliche Einschätzung der Lage:
Deine Freundin ist ja (hoffentlich ;) ) nicht verwandt mit dir, von daher wird ihre Aussage, die ganze Zeit über das Telefon gehalten zu haben, für die Polizei schwer zu widerlegen sein. Zumal sie ja vermutlich rechts von Dir saß, das Telefon ans rechte Ohr gehalten hat und auch ein Polizist nicht um die Ecke schauen kann :D

pro

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8

Montag, 6. Juli 2009, 08:38

Ich verstehe deinen Ärger Matthias und meine Sicht ist diese.
In der CH ist es verboten, ohne Freispsrecheinrichtung zu telefonieren.
In deinem Fall wurde die Freisprecheinrichtungsfunktion von deiner Freundin übernommen
und deshalb fühlst du dich (zu recht) ungerecht behandelt.

Nun ist es so, wie frank.k sagt. Natürlich können auch Polizisten nichts ums Eck schauen
und auch Polizisten können sich einmal irren.
Aber schlussendlich zählt ein Wort eines Polizisten mehr, als die Wörter der Fahrzeuginsassen.

Ich kann nicht verstehen, dass die Polizisten wegen 40€ ein solches Theater machen.
Andererseits ist die Frage, lohnt es sich wegen 40€ vor Gericht streiten zu gehen
und da allenfalls noch mehr Kosten aufgebrummt zu bekommen?

Ich denke, deine Chancen vor Gericht wären 50:50,
je nach Tagesform und Einstellung des Richters gegenüber der Polizei.

pro
Romania, thank you for having us. And can we stay forever?

MEKA

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9

Montag, 6. Juli 2009, 09:00

Ich kann mich dem Pro nur anschließen.
Wo gearbeitet wird passieren Fehler.
Hier sind aber ein paar falsche aussagen getroffen worden.
Auch wenn du keine Angaben machst bekommst du keinen Anhörbogen mehr,
denn dir wurde bereits die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.
Jedoch kannst du dich zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens nochmals dazu äußern, dass aber
dann unaufgefordert.
Sprich du kannst jetzt, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
Das geht auch ohne Begründung, ist aber mit meist sinnvoller.

Aber es zählt vor gericht nicht die aussage von irgentwem mehr oder weniger, sondern es liegt ganz alleine in der Betrachtung des Richters, der kann entscheiden wem oder wem er nicht glaubt. Da können auch 5 Polizisten stehen und er glaubt trotzdem dem
Betroffenen selbst. Diese Meinungen wie Aussage gegen Aussage sind nach Deutschem
Recht totaler Blödsinn.

Aber am einfachsten du rufst mich mal an, dann erklär ichs dir noch kurz, was und wie am besten tun.



Gruß kai
Mein Forry ist ein Hybrid, er verbrennt Kraftstoff und Reifen.

Dominik83

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10

Montag, 6. Juli 2009, 11:02

Interessantes Thema, ein (gewollt?) sehr ungenauer Unfallbericht der Polizei hat mich gerade in einem Gerichtsverfahren nach einem Unfall um einige Scheine erleichtert, weil in der Protokollierung meiner Aussage einige Teile weggelassen wurden und meine Aussage und die meines Zeugen von der Richterin auf Basis des Unfallberichts der Polizei als "unglaubwürdig" eingestuft wurden.. X(

11

Donnerstag, 6. August 2009, 08:48

Hast du die Anzeige unterschrieben oder nicht??

Wenn ja, kannst du eh nichts machen, weil du den Verstoß automatisch zugibts!

Wenn nein, kannst du schon was machen!

Zum Anwalt gehn und die Sache abstreiten!

Lohnt sich der Aufwand??

Ich würde sagen, sei ein Mann zahl 40€ und nimm den Punkt!

Ein STI/Evo Fahrer ohne Punkte geht eigentlich fast garnicht! :D

Ich hab doch auch schon 3Punkte kassiert vor 3 Jahren wo sie mich ohne Silencer erwischt haben!

Ich habs geschluckt! ;(

Seitdem komm ich mit diesem Polizist besten aus! 8)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »evo84« (6. August 2009, 08:49)


MEKA

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12

Donnerstag, 6. August 2009, 14:28

@evo84

Erzähl hier bitte keinen Mist!

Auch wenn er es unterschrieben hat, bekommt er einen Bußgeldbescheid gegen den er
Einspruch einlegen kann. Ob man Unterschreibt oder nicht spielt überhaupt keine Rolle.
Es wird nur jedem die Möglichkeit gegeben sich zu dem Verstoß zu äußern.
Das hat nur damit zu tun ob man einen Anhörungsbogen bekommt oder nicht.
Auch wenn ich vor Ort sage ich habe es getan, kann ich einspruch einlegen und dann das Gegenteil behaupten. Das ist nach deutschem Recht vollkommen legitim.
Ich habe das hier schon mal geschrieben. Als Betroffener oder Beschuldigter kann ich erzählen was ich will und kann dann immer wieder das Gegenteil behaupten.

So ist es und definitv nicht anders. Hab damit wirklich oft genug zu tun.

Also erzählt nicht immer irgentwelche Stammtischweisheiten.

Danke

Gruß MEKA
Mein Forry ist ein Hybrid, er verbrennt Kraftstoff und Reifen.

13

Montag, 24. August 2009, 15:21

Ich habe Ende Januar eine rote Ampel überfahren. Also eher die Haltelinie.

Unglücklicherweise auch noch mit dem Automatik-Benz von meiner Mutter, der Kick-Down war zu langsam. Ich hätte sicherlich Bremsen sollen.

Nicht nur das mir sowas generell noch nie passiert ist, bei Rot, bei Gelb sicherlich, nein, die Polizei hat gerade an diesem Morgen eine "gezielte Rotlichtüberwachung" durchgeführt.

Und war bereits an der nächsten Ampel hinter mir.

Die Dame von der Polizei war extrem schnippisch, der Jung war cool.

Es lief auf einen qualifizierten Verstoß" hinaus.

Ich bin per Anwalt dagegen vorgegangen.

Die Polizei argumentierte, dass ich noch 4 Fahrzeuglängen von der Haltlinie entfernt gewesen wäre als der Phasenwechsel von Gelb auf Rot erfolgte und dies sei ergo bei Tempo 50 k/mh nicht zu schaffen innerhalb einer Sekunde.

Laut meinem Anwalt und unserem Sachverständigen ist diese Art der "Messung" aber ein absolutes Novum und nur aus dieser Stadt in NRW überhaupt bekannt.

Ich wurde natürlich von der Richterin ermahnt, jedoch wurde, obwohl die Dame der Polizei generell geglaubt hat (ich auch!!!), auf einen einfachen Rotlichtverstoß entschieden.

Dies hatte allerdings eine Reihe von Gründen:

1) Die Polizisten berichteten unterschiedlich von der Überwachungspraxis.

2) Entgegen der Aussage der Polizei war man nicht mit der Haltlinie auf gleicher Höhe bei der Beobachtung weil aufgrund der Örtlichkeit nicht möglich.

3) Was ist eine Fahrzeuglänge? Smart oder S-Klasse?

4) Ein Toleranzabzug wurde nicht vorgesehen, obwohl kein geeichtes Meßgerät zum Einsatz kam, sondern nach "Augenmaß" entschieden wurde.

5) Die Straße war für die Fahrzeuglängen gar nicht einsehbar sondern durch einen 2 Meter-Zaun in der Kurve total verdeckt.

6) Die Lichtzeichenanlage kann vom Beobachtungsort nicht direkt eingesehen werden. Allerhöchstens kann der Schein der Lampe in dem Lampenschirmchen erahnt werden.

Es hat sich gelohnt dies nicht hinzunehmen, sondern energisch dagegen vorzugehen. Ohne Rechtsschutz hätte ich dies nicht getan.

Ein jeder möge sein Fazit selber ziehen.

Abgesehen davon, dass eine Mißachtung des Rotlichts wirklich übel ist.

Nur jetzt tret ich halt beherzt in die Eisen wenns Gelb ist. Und schon mehrfach hab ich mich ob der hörbaren Vollbremsung des Hintermanns, der den Crash gerade noch verhindern konnte, geängstigt.

turbo92

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14

Montag, 24. August 2009, 17:48

Anwalt einschalten !

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15

Montag, 24. August 2009, 22:34

also meine kollegin aus bremen die bei den helfern arbeitet meinte volgendes dazu....

du musst auf die anzeige reagiern indem du widerspruch einlegst, dann wird ein widerspruchsverfahren eingeleitet.
du nennst deine freundin als zeugin und das verfahren wird in der regel eingestellt.

ich denke nicht das da irgendwas auf dich zukommt

Mr.Hias

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16

Dienstag, 25. August 2009, 16:32

Also bis jetzt ist es auch so,*aufholzklopf* hab Einspruch eingelegt meine Freundin als Zeuge genannt und bis jetzt nichts mehr bekommen, nja abwarten und Tee trinken!


*Prost*

Matthias :tschuess:
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Mr.Hias

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17

Montag, 14. September 2009, 13:08

Vorgestern bekam ich Post aus Viechtacht, VERFAHREN EINGESTELLT!!! :D =)


Anscheinend waren sich die Polizisten doch nicht so Hunderprozentig sicher, wer das Handy gehalten hat! Ich bin jetzt froh dass wenigstens bei mir Recht Recht geblieben ist!


Matthias :tschuess:
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