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Samstag, 17. Januar 2009, 17:33

Rücktritt vom Kaufvertrag

Hallo zusammen

Meine Frau hat gester einen Kaufvertrag für ein gebrauchtes Auto unterschrieben . Leider einen Tag zu früh , die Firma in der sie arbeitet wird schließen und somit stellt sich die Frage nach einem Zweitwagen nicht mehr .

Meine Frage : Ist es allgemein Gesetz , innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsabschluß vom selbigen zurücktreten zu können ?

Vielen Dank

Guido

Spatz 85

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2

Samstag, 17. Januar 2009, 17:53

Stimmt, es ist allgemein möglich ohne angaben von Gründen von einem Kaufvertrag in den ersten 2 Wochen zurückzutreten.
Mit einer solchen Begründung sollte aber auch jeder Verkäufer der etwas grips in der Birne hat einwilligen.

3

Samstag, 17. Januar 2009, 17:57

Wenns nen Kaufvertrag gibt, gibt´s logischer Weise ja auch AGB´s auf dem Blatt..

Was steht denn da ?


Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
Bin mal kurz weg.. nen Lambo kaufen.. :D :nixwieweg:


Sven

JGusdorf

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4

Samstag, 17. Januar 2009, 19:18

Ist der Wagen beim Händler oder Privat gekauft worden?
Leise Autos töten Kinder

Legacy - TOM

unregistriert

5

Samstag, 17. Januar 2009, 20:25

Hallo,

das 14tägige Rücktrittsrecht gilt meines Wissens nur bei
a) Haustürgeschäften
und
b) im Onlinehandel.

Bei Vertragsschluß beim Händler vor Ort gibt es das nicht. Ein vernünftiger Händler wird allerdings einsichtig sein, wenn man ihm zu verstehen gibt: "Isch habe gar kein Geld ..." ;-) --> (Das ist besser als: "Ich brauch das Auto nicht.")

Es gibt Rechtsforen, deren Tipps und Aussagen immens hilfreich sind. Einfach mal googlen oder yahooen oder so .... oder 123recht.net

*Daumen drück, dass ihr das Auto doch noch braucht (weil Frauchen einen neuen Job findet!)

TOM

Profeus

unregistriert

6

Samstag, 17. Januar 2009, 20:41

ich würde jetzt ehrlich sein und sagen, daß der Job kippt

ein vernünftiger Verkäufer versteht das.

dann setzt er sein Inserat wieder rein und gut.


falls Auto gekauft werden muß, dann Job suchen, wofür man es brauchen kann.

7

Sonntag, 18. Januar 2009, 15:15

RE: Rücktritt vom Kaufvertrag

Auch wenn es vielen nicht gefallen wird, leider gibt es kein generelles Recht (für Verbraucher) zum Widerruf von Kaufverträgen.

Das ist nur in Ausnahmefällen möglich, die abschließend im Gesetz genannt sind, wie z.B. Fernabsatz, Haustürgeschäft, Finanzierungskauf.

Die einzige (gesetzliche) Chance für dich: Hast Du (oder deine Frau) als Verbraucher, d.h., privat, nicht als Unternehmer, mit Abschluss des Vertrages den Wagen über den Händler finanziert, also neben dem Kaufvertrag auch einen Darlehensvertrag über den Händler abgeschlossen?

Dann gibt es über § 358 Abs. 2 und 3 BGB die Möglichkeit zum Widerruf des Darlehensvertrages und in diesem Zusammenhang auch des Kaufvertrages, sog. verbundene Verträge.

Ist das nicht der Fall, würde ich dir empfehlen, mit dem Händler vernünftig zu sprechen und ihm die Sachlage mit dem Job deiner Frau aufzuzeigen, vielleicht könnt ihr eine Lösung finden.
Grundsätzlich aber bist Du rein rechtlich betrachtet erst mal in der Pflicht den Wagen abzunehmen und den Kaufpreis zu zahlen!!!

Sinn und Zweck des Ganzen ist die Sicherheit und praktische Durchführbarkeit des Rechtsverkehrs, wenn ohne gesetzlich bestimmte und damit vorher bekannte Gründe Kaufverträge jederzeit widerrufen werden könnten, würde alles durcheinander gehen und niemand hätte mehr Sicherheiten.