Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »swissdriver« (10. November 2008, 16:44)
Zitat
Original von swissdriver
Nun meine Fragen:
- Darf ein polizist name des Polizisten bekannt alleine kontrollen durchführen?
JA
- Darf mir als neuer Fahrzeugbesitzer überhaupt ein Aufgebot erbracht werden?
JA
- Soll ich für das Aufgebot die Originalen Frontleuchten auf dem Abbruch kaufen?
Die Nummer auf dem Scheinwerfer heisst lediglich,
dass dieses Bauteil geprüft wurde.
Die einzelnen verwendeten Leuchtmittel müssen ebenfalls geprüft sein...
LED sind (noch) nicht geprüft.
Ersetze doch einfach die LEDs durch normale (idR geprüfte) Glühbirnchen.
- Gibt es eine Mögichkeit eine Art Verfahrensfehler gegen den Polizisten zu eröffnen?
Was für einen Fehler hat er denn gemacht??
- Ist es normal dass man von der Polizei keinen Brief bekommt gegen was überhaupt angegangen wird? Wir haben kein schreiben nur alles Mündlich.
JA ist normal. Poast erhälst du erst vom Bezirksamt, Statthalteramt (oder wie es bei euch halt heisst...)
- Der polizist hat die Zh Nummer auch fotografiert, dies ist verboten sehe ich das richtig?
Nicht richtig. Der Polizist hält den Sachverhalt (Änderung an welchem Fahrzeug) fotographisch fest.
Was soll daran verboten sein??
Danke euch und grüsse freundlich
Zitat
Original von pro
LED sind (noch) nicht geprüft.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Box_10« (10. November 2008, 23:20)