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swissdriver

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1

Montag, 10. November 2008, 16:42

1 Mann Polizeikontrolle und fragen

Hallo zusammen,

ich habe ein ernstes Problem und Frage euch was ihr in dieser Situation machen würded:

Die Facts:

Meine damalige Freundin wurde am 06.10.2008 in Winterthur von einem Töffpolizisten angehalten. Und kontrolliert es ergab folgenden Mangel an ihrem Impreza und zwar haben wir aufgrund eines Unfalles die defekten Scheinwerfer durch Scheinwerfer mit Led und Angel Eyes ersetzt welche nach Dot geprüft sind, werden hier in der CH oftmals verkauft. Der Polizist fotografierte die Scheinwerfer und teilte mit er werde sich wieder bei Ihr telefonisch melden.

Der Polizist war nicht auf Patrouille sondern auf dem Weg ins Strassenverkehrsamt Winterthur und da ging ihm dieser Impreza ins Netz.

Am 09.10.2008 meldete er sich bei Ihr telefonisch und berichtete Ihr dass der Hallenchef des STVA Winterthur diese Leuchten zwar als zugelassen deklariere aber die Leds nicht angeschalten sein dürfen. Sie könne sich auf eine Busse im Rahmen von 1000 Chf Total freuen und sie bekäme ein aufgebot durch das Stva.

Am 28.10.2008 meldete ich das Fahrzeug auf meinen Namen um inkl. der Nummer da wir geheiratet haben und ich somit berechtigt bin Ihre Nummer zu übernehmen.

Am 07.11.2008 erhielt ich Post vom STVA Winterthur mit der Bitte am 8.12.2008 aufzukreuzen und Aufgrund eines Polizeirapports die Technischen Veränderung zu kontrollieren.

Nun meine Fragen:

- Darf ein polizist name des Polizisten bekannt alleine kontrollen durchführen?

- Darf mir als neuer Fahrzeugbesitzer überhaupt ein Aufgebot erbracht werden?

- Soll ich für das Aufgebot die Originalen Frontleuchten auf dem Abbruch kaufen?

- Gibt es eine Mögichkeit eine Art Verfahrensfehler gegen den Polizisten zu eröffnen?

- Ist es normal dass man von der Polizei keinen Brief bekommt gegen was überhaupt angegangen wird? Wir haben kein schreiben nur alles Mündlich.

- Der polizist hat die Zh Nummer auch fotografiert, dies ist verboten sehe ich das richtig?

Danke euch und grüsse freundlich

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »swissdriver« (10. November 2008, 16:44)


pro

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2

Montag, 10. November 2008, 18:48

RE: 1 Mann Polizeikontrolle und fragen

Zitat

Original von swissdriver
Nun meine Fragen:

- Darf ein polizist name des Polizisten bekannt alleine kontrollen durchführen?
JA

- Darf mir als neuer Fahrzeugbesitzer überhaupt ein Aufgebot erbracht werden?
JA

- Soll ich für das Aufgebot die Originalen Frontleuchten auf dem Abbruch kaufen?
Die Nummer auf dem Scheinwerfer heisst lediglich,
dass dieses Bauteil geprüft wurde.
Die einzelnen verwendeten Leuchtmittel müssen ebenfalls geprüft sein...
LED sind (noch) nicht geprüft.
Ersetze doch einfach die LEDs durch normale (idR geprüfte) Glühbirnchen.


- Gibt es eine Mögichkeit eine Art Verfahrensfehler gegen den Polizisten zu eröffnen?
Was für einen Fehler hat er denn gemacht??

- Ist es normal dass man von der Polizei keinen Brief bekommt gegen was überhaupt angegangen wird? Wir haben kein schreiben nur alles Mündlich.
JA ist normal. Poast erhälst du erst vom Bezirksamt, Statthalteramt (oder wie es bei euch halt heisst...)

- Der polizist hat die Zh Nummer auch fotografiert, dies ist verboten sehe ich das richtig?
Nicht richtig. Der Polizist hält den Sachverhalt (Änderung an welchem Fahrzeug) fotographisch fest.
Was soll daran verboten sein??


Danke euch und grüsse freundlich

Gruss zurück
pro
Romania, thank you for having us. And can we stay forever?

3

Montag, 10. November 2008, 23:17

RE: 1 Mann Polizeikontrolle und fragen

Zitat

Original von pro
LED sind (noch) nicht geprüft.


Als Ersatz für Glühlampen geb ich dir recht.

Wenn der Scheinwerfer mit der LED geprüft ist, sollte es ja gehen, siehe die originalen BMW standlichtringe, die sind ja auch LED?


Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
Sonst wäre die halbe Polizei ilegal unterwegs :D

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Box_10« (10. November 2008, 23:20)


swissdriver

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4

Dienstag, 11. November 2008, 08:59

Hallo zusammen,

ok danke pro für deine Infos

es handelt sich um folgende Leuchten:

http://www.toptuning.ch/subaru-impreza-9…yes-p-2443.html

Das Lustige daran ist angeblich hat er die seitliche LEd leiste gar nicht von innen fotografiert, ich könnte ja nun dort glühbirnchen einbauen und dann so tun als hätte es diese schon immer gegeben beweist mir doch das gegenteil....


bin ich demnach richtig mit der Annahme dass der Rest des Scheinwerfers zugelassen ist?.

Dann werde ich folgendes zur Prüfung im STVA machen:

- alle glühmittel kontrollieren und gegebenfalls durch e genehmigte ersetzen

- die Led leisten durch Glühbirnchen ersetzen....

Weitere Fragen:

1. Bin ich richtig mit der Annahme dass ich vom Stadthalteramt verzeigt werde wenn die STVA dann sagt es sei nicht erlaubt?

2. Was ist wenn ich die Scheinwerfer durch originale ersetze und sage seit ich das Fahrzeug habe sind diese so eingebaut, das hatt der vorgehende Besitzer so gemacht geht mich nichts an, können sie mir dann noch etwas Anhängen?

3. Seit ich ja das Fahrzeug übernommen habe bin ich nie in eine Polizeikontrolle gekommen, somit habe ich ja keinen Fehler gemacht in dem mir nachweisbar ist dass ich den Fehler gemacht habe, bin ich da richtig mit der Annahme?

4. Der Polizist machte folgende Äusserungen bei der Kontrolle welche durch 2 weitere Zeugen beglaubigt werden können:

- Hoppla ich habe gedacht solch ein Auto fährt nur ein Mann, für Frauen ist dass doch nichts


--> Laut meinem Anwaltskollegen Diskriminierung und Sexuellebelästigung


- sagen sie ihren kollegen sie sollen Winterthur gross umfahren er sei Impreza spezialist

--> Laut meinem Anwaltskollegen eine Drohung und Beffangenheit

- Haben sie ein Pop Off eingebaut, wenn ja zeigen sie mir dies bitte unverzüglich ich weiss nur bei den neueren Modellen wo dies ist.Sie konnte es Ihr nicht zeigen weil sie nicht weiss wo das ist er drohte ihr er ginge sonst zum stva direkt mit diesem auto

--> Ebenfalls eine Drohung


Soll ich da rechtliche Schritte einschalten??

vonderAlb

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5

Dienstag, 11. November 2008, 09:13

Jetzt warte doch erst mal ab ob es überhaupt zu einer Bestrafung kommt.
Ansonsten rate ich dir zu keinerlei Aussagen was den/die Vorbesitzer/in betrifft.

Desweiteren würde ich mich mit dem Händler/Hersteller der Scheinwerfer in Verbindung setzen und ihn darauf hinweisen das du Ärger bekommst weil die Dinger illegal sind (sein sollen).

Evtl. hat er dir ja entsprechende Papiere welche die Legalität der gesamten Leuchteinheit (incl. LED-Standlichter) bescheinigt.
Andreas

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swissdriver

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6

Dienstag, 11. November 2008, 09:26

Hallo,

danke für deinen Ratschlag das Problem ist nur ich habe einen Job bei dem ich immer einen sauberen leumund benötige und ich möchte nicht dass sie mir was anhängen..

Der Händler dieser Ware ist leider aus den Staaten da kann ich wohl nix machen.

Eine weitere Frage die mir aufgekommen ist:

- Meine damalige freundin ( jetzt frau ) hat den Wagen selber gekauft beim Autohaus Schiess AG ich war da leider nicht mit dabei weil sie mich überraschen wollte dass sie nun auch einen Impreza hat...

Als ich den Wagen dann überrascht anschaute stiess ich auf einen grossen Mangel:

Das Auto wurde diesen April im Tcs Zentrum Volketswil vorgeführt durch die Auto Schiess AG ich weiss auch nicht wie die da durchgekommen sind aber:

- Die Downpipe ist eine Supersprint ohne Kat und Zulassung zuerst dachte ich die 211 PS Gt hätten dort keinen Kat weil das Rohr schon so stark verrostet ist und betrachtete dies als Original nun weiss ich besser bescheid..

Der Polizist hat dies aber nicht bemerkt bisher durch 7 Kontrollen gekommen einige haben dies auch angeschaut und nix gesagt...

Kann ich da Was machen bei der Autoschiess??

joker69

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7

Dienstag, 11. November 2008, 09:59

Wenn ich das so durchlese, kann ich das Grinsen fast nicht unterdrücken. Du willst dem Polizisten verfahrensfehler unterschieben und sexuelle Belästigung, etc etc anhängen und du willst dich selber strafbar machen? Denkst du es sei erlaubt falsch Aussagen der Polizei gegenüber zu machen. Wenn du sagst die originalen Scheinwerfer seien schon immer montiert gewesen oder einefach normal Glühbirnen anstatt LED, denkst du wirklich eine solche Falschaussage ist korrekt? Ich glaube kaum. Wenn die MFK nun sagt die Scheinwerfer seien so nicht MFK Konform dann ist es so. Dann solltest du mit der Strafe leben....sofern es eine gibt. Und da nützt dir eine solche Schlammschlacht nichts.
Was man immer bedenken muss. Polizisten sind auch nur Menschen. Auch die haben gute und schlechte Tage.

Ich würde mal abwarten was nun passiert und freundlich auf die Anschuldigungen reagieren. Ansonsten wird es nur komplizierter.

Gruss

pro

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8

Dienstag, 11. November 2008, 12:51

@swissdriver

Hoffe du weisst nach unserem Gespräch nun Bescheid, wie du vorgehen kannst. ;)
OT ist auch weg.

pro
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imprezaboy

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9

Dienstag, 11. November 2008, 13:03

@swissdriver
1. Die Angeleyes sind erlaubt :prophet: habe ich selber drin und haben DOT Prüfzeichen...habe ich selber nachgefragt beim Strassenverkehrsamt
2.Die 3 LED`s darfst Du nicht mit Strom versorgen...nicht anhängen
3.selber schuld :anbet: