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Donnerstag, 28. August 2008, 23:00

Unfall mit Linienbus! Falschparker schuld?

Hallo zusammen,
ich hab da mal ne Frage bezüglich des Unfalls der mir gestern passiert ist.

Hier erstmal zur verdeutlichung ne Skizze von dem ganzen:



Und zwar bin ich von wie auf dem Bild zu sehen ist um die Kurve gefahren, und der Busfahrer konnte mich hinter der Kurve nicht sehn weil dort ein Haus steht und hat dann die parkenden Autos überholt. Also komm ich mit 40kmh (laut Polizei Berechnung nach Vermessung der Bremsspur) um die Kurve der Bus ist schon auf höhe des letzten parkenden Autos, ich hab gebremst, es hat aber leider nicht mehr gereicht. *PENG* Airbag und so... Auto Totalschaden (wirtschaftlich) und der Bus nen eingedrückten Scheinwerfer...

Meine Frage ist jetz "wer hat hier Schuld" also ich hab ja nichts falsch gemacht, ich bin nicht zu schnell gefahren, ich war in meiner Fahrspur und hab gebremst als ich den Bus gesehen habe. Aber der Busfahrer hat ja eigentlich auch nichts falsch gemacht oder? Er muss ja iwie an den Autos vorbei die da parken. Und außerdem währe es interessant ob der eine PKW der dort an der Bushaltestelle (der darf da ja nicht parken) eine Teilschuld trägt?
Naja, problematischer weise stand der da nicht mehr als die Polizei kam... Unfallflucht?

Baumschubser

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Donnerstag, 28. August 2008, 23:59

RE: Unfall mit Linienbus! Falschparker schuld?

Zitat

Original von kivkiv
Hallo zusammen,
ich hab da mal ne Frage bezüglich des Unfalls der mir gestern passiert ist.

Hier erstmal zur verdeutlichung ne Skizze von dem ganzen:



Und zwar bin ich von wie auf dem Bild zu sehen ist um die Kurve gefahren, und der Busfahrer konnte mich hinter der Kurve nicht sehn weil dort ein Haus steht und hat dann die parkenden Autos überholt. Also komm ich mit 40kmh (laut Polizei Berechnung nach Vermessung der Bremsspur) um die Kurve der Bus ist schon auf höhe des letzten parkenden Autos, ich hab gebremst, es hat aber leider nicht mehr gereicht. *PENG* Airbag und so... Auto Totalschaden (wirtschaftlich) und der Bus nen eingedrückten Scheinwerfer...

Meine Frage ist jetz "wer hat hier Schuld" also ich hab ja nichts falsch gemacht, ich bin nicht zu schnell gefahren, .... Und außerdem währe es interessant ob der eine PKW der dort an der Bushaltestelle (der darf da ja nicht parken) eine Teilschuld trägt?
Naja, problematischer weise stand der da nicht mehr als die Polizei kam... Unfallflucht?


Ich kann mir vorstellen, dass Polizei und/oder Richter da eine andere Auffassung haben könnten. Klar sind 40 km/h innerorts bei erlaubten 50 km/h erstmal nicht zu schnell. Aber da gibt es ja auch noch die Sicht-Fahrregel, d.h. der Kraftfahrer soll nur so schnell fahren, dass er im einsehbaren Teil der Fahrbahn jederzeit gefahrlos anhalten kann. Du schreibst: " der Busfahrer konnte mich hinter der Kurve nicht sehen, weil dort ein Haus steht" ; was im Umkehrschluß bedeutet, dass Du ihn auch nicht sehen konntest und damit waren die 40 km/h an dieser Stelle wohl doch zu schnell. Denn angenommen, Dir wäre nicht der Bus entgegengekommen, sondern auf Deiner Fahrbahn wäre verlorene Ladung oder ein sonstiges Hindernis gewesen. Dann hättest Du mit 40 km/h höchstwahrscheinlich auch keine Chance gehabt, den Unfall zu vermeiden.
Außerfrage steht natürlich eine Mit-(Teil-) schuld des Falschparkers, denn erst durch sein Verhalten kam es zu der Situation, dass der Linienbus an einer unübersichtlichen Stelle zum Überholen auf die Gegenspur mußte.

Auch wenn meine Äußerungen nach Klugscheißer klingen, ich denke doch, dass ein Richter im Amt die Gesetzeslage so auslegen würde. Ob er sich dann aber in einer entsprechenden Situation so verhält wie Du und wahrscheinlich auch ein Großteil der Autofahrer oder ob sein Handeln sich mit seinen Maßstäben messen lassen kann, das steht dann auf einem anderen Blatt :hmm:

Stephan

Lukas_WRX

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Freitag, 29. August 2008, 07:49

Den Ausführungen von Stephan gibt's nicht viel hinzuzufügen. Vermutlich wird die volle Schuld Dir angelastet. Wenn Du Glück hast und es bewiesen werden kann, dass das Auto 1 tatsächlich zu diesem Zeitpunkt an der Bushaltestelle gehalten hat und der Halter ausfindig gemacht werden kann, ist die Zuweisung einer Teilschuld auf diesen denkbar.

Blöd gelaufen...

Gruss
Lukas