Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Carver« (1. August 2008, 11:12)
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Zitat
Original von wrx´er
Eben in der neuen ADAC gelesen:
Drastische Strafe für Alkoholsünder in Italien. Bei mehr als 1,5 Promille ist das Fahrzeug weg. Das Auto wird beschlagnahmt und nach der Enteignung versteigert . Voraussetzung für die Enteignung ist, dass der Fahrer Eigentümer des Autos ist. Die Bestätigung der Verordnung durch das Parlament steht zwar noch aus, aber vollzogen wird sie bereits. Presseberichten zufolge wurden allein in der Region Mailand rund 1500!!! Wagen beschlagnahmt. Ein ADAC Jurist rechnet mit Protesten und Klagen und ist gespannt, ob die Verordnung vor dem Italienischen Verfassungsgericht Bestand hat. Bei weigerung eines Alkoholtests, wird von der Polizei mehr als 1,5 Promille angenommen!!! Bis zu 6000 Teuro Geldstrafe und 3 bis 12 Monate Haftstrafe, bei Ersttätern in der Regel auf Bewährung.
Zitat
Original von C35/45
Das Auto vom Partner bewahrt dich außer der Beschlagnahme nicht vor den anderen Strafen. -Soll das jetzt ein "Tip" gewesen sein?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »$ven!« (1. August 2008, 19:45)