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cougar270477

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1

Samstag, 7. Juni 2008, 21:45

Deutsche in der Schweiz...

Hallo,
vielleicht grad mal eine Frage an die Schweizer Kollegen oder den Experten "pro" *smile*, wie verhält sich das mit der Fahrzeugkontrolle von Deutschen Autos in der Schweiz ?

Also nicht wenn ich zu schnell oder betrunken bin, sondern allgemeine Fahrzeugkontrolle, ich hab TüV und die Sachen sind eingetragen, kann mir ein Polizist in der Schweiz da trotzdem krumm kommen oder können die nix machen weil ich kein Schweizer bin und alles in meinem Schein habe, bzw. wissen die überhaupt wie das in Deutschland auszusehen hat ?

Habe vor, evlt. mal zur EM oder danach einen Trip in die schöne Schweiz zu machen, aber wenn denen z.B. mein Auto zu laut ist trotz Eintragung...was passiert dann ?

Gruß und Danke im voraus...
Jens

Spatz 85

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2

Samstag, 7. Juni 2008, 23:48

Und wie schauts eigentlich mit telefonieren aus wärend dem Auto fahren?

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3

Sonntag, 8. Juni 2008, 00:41

Zitat

Original von Spatz 85
Und wie schauts eigentlich mit telefonieren aus wärend dem Auto fahren?


Ist verboten...ausser mit ner freisprechanlage soviel ich weiss ;)

cougar270477

unregistriert

4

Sonntag, 8. Juni 2008, 20:25

Zitat

Original von ScoobyRS

Zitat

Original von Spatz 85
Und wie schauts eigentlich mit telefonieren aus wärend dem Auto fahren?


Ist verboten...ausser mit ner freisprechanlage soviel ich weiss ;)


ja toll, dem spatz seine frage wurde beantwortet meine net *lach* ;-)

sigi

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5

Sonntag, 8. Juni 2008, 20:30

@Jens

was verstehst du den unter laut? :rolleyes:

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
und wie siehts den mit meiner Probemitfahrt aus, wenn du ja schon in der Gegend wärst :hmm:
wo willst du denn hin?

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6

Sonntag, 8. Juni 2008, 21:33

Zitat

Original von cougar270477

Zitat

Original von ScoobyRS

Zitat

Original von Spatz 85
Und wie schauts eigentlich mit telefonieren aus wärend dem Auto fahren?


Ist verboten...ausser mit ner freisprechanlage soviel ich weiss ;)


ja toll, dem spatz seine frage wurde beantwortet meine net *lach* ;-)


Ja weiss keine Antwort für dein problem :D Weiss nicht was geschieht, wenn du was für schweizer verhältnisse illegales am auto hast.... wird aber sicher einer wissen hier ;)

scoobyman

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7

Sonntag, 8. Juni 2008, 21:47

Na dann, Telefon und mitfahrt Gelegenheitsfragen nun zum Punkt....

Wenn Dein Auto irgendwo in der EU für verkehrstauglich befunden wurde, gilt dies dann auch in der Schweiz! Denn der max. dB-Wert ist auf den Fahrzeugtyp festgelegt und dies Weltweit, nur gilted dieser teilweise auch nur als Richtwert!(zB USA, Japan, AU und NZ)

Wäre aber toll wenn dies der pro aber noch 100%ig bestätigen könnte für CH!

Grz
Marcel

cougar270477

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8

Sonntag, 8. Juni 2008, 22:48

Zitat

Original von sigi
@Jens

was verstehst du den unter laut? :rolleyes:

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
und wie siehts den mit meiner Probemitfahrt aus, wenn du ja schon in der Gegend wärst :hmm:
wo willst du denn hin?


*smile* Na ich mein für Deutschland eingetragen aber trotzdem sportliche Lautstärke *Smile* Oder halt wenn die meinen Umbau sehen und sagen sowas ist scheiße *G* Können die mir das Fahrzeug ja als Ausländer net beschlagnahmen oder mich zur MFK fahren lassen, weil ich ja für Deutschland alles habe, oder ?
Ich weiß noch net wo es hingeht, aber hoch auf die Berge natürlich ;-)

Carver

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Sonntag, 8. Juni 2008, 22:51

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sigi

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Sonntag, 8. Juni 2008, 22:56

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JGusdorf

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Sonntag, 8. Juni 2008, 23:00

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Leise Autos töten Kinder

MisterShepherd

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12

Sonntag, 8. Juni 2008, 23:06

Zitat

Original von scoobyman
Na dann, Telefon und mitfahrt Gelegenheitsfragen nun zum Punkt....

Wenn Dein Auto irgendwo in der EU für verkehrstauglich befunden wurde, gilt dies dann auch in der Schweiz! Denn der max. dB-Wert ist auf den Fahrzeugtyp festgelegt und dies Weltweit, nur gilted dieser teilweise auch nur als Richtwert!(zB USA, Japan, AU und NZ)

Wäre aber toll wenn dies der pro aber noch 100%ig bestätigen könnte für CH!

Grz
Marcel


Ich will nichts falsches behaupten, aber ich wäre mir da nicht so sicher. Die Schweiz ist ja bekanntlich nicht wirklich in der EU. Daher halten wir uns nur an die EU Richtlinien wenns gerade passt oder nötig ist. Es könnte also sein, dass der schweizer Bulle irgendwo eine Lücke findet um dir was anzuhängen. Die meisten schweizer Cops sind sowieso allergisch auf getunte Autos. Jedenfalls in meiner Region. (Kanton Aargau und Zürich) Einer ist sogar mal bei strömendem Regen unter mein Auto gekrochen um nach Katalysatoren zu suchen... Und besonders achten sie auf das Reifenprofil.
Wenn du aber ganz "normal" fährst (mal nicht erst schalten wenn die Schaltpunktanzeige blinkt...;-)) nehmen sie dich nicht einfach so raus. Gerade während der EM haben sie sicherlich anderes zu tun als uns auf den Lader zu gehen ;-)

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Lukas_WRX« (9. Juni 2008, 10:45)


subarashii

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13

Montag, 9. Juni 2008, 19:17

Interessante Frage Jens!

Ich habe es mal anders herum in einem Bericht gesehen, da haben die deutschen Polizisten einem Dänen die Weiterfahrt wegen getönter Fahrer/Beifahrerscheiben untersagt. So könnten doch die Schweizer vielleicht wegen unzulässiger Lautstärke ähnlich verfahren oder?

Vielleicht meldet sich ja noch ein Mann vom Fach ;)

Legacy - TOM

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14

Montag, 9. Juni 2008, 21:52

Das Fahrzeug muss grundsätzlich den Bestimmungen des "Gastlandes" entsprechen. Betriebssicherheit vorausgesetzt, liegt der Rest im Ermessensspielraum des Kontrollierenden. Für einen Schweizer Polizisten ist es unerheblich, ob das, was er sieht, in einen anderen Staat legal ist. Er schaut darauf, ob es in der Schweiz legal ist. Genauso halten es die Deutschen und der Rest der Welt auch.
(Stellt Euch mal vor, die ganzen osteuropäischen Rostlauben ohne Hupe, ohne Auspuff, ohne Bremse - in Russland legal: weil egal - dürften so bei uns fahren.)
Im Ernstfall darf die Weiterfahrt mit einem nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Fahrzeug mit Auflagen gestattet, untersagt und auch unterbunden werden.

Zu den getönten vorderen Seitenscheiben: In Deutschland verboten, Weiterfahrt unter folgender Auflage möglich: Seitenscheiben bleiben unten. Erwischt man den gleichen Fahrer bei der Rückfahrt am gleichen Kontrollpunkt wieder mit geschlossenen Scheiben, bleibt der Wagen halt stehen. Ob Ignoranz oder Dummheit - beides gehört bestraft.

(Nebenbei die Holländer führen grad 2:0. Ich glaub heut abend gibt´s "nixe AutoKorso mit die Hupe und flagge italiano")

LG TOM

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Legacy - TOM« (9. Juni 2008, 21:54)


bojo

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Mittwoch, 24. Februar 2010, 09:28

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lemans65

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16

Mittwoch, 24. Februar 2010, 09:39

nur für sig mitglieger lesbar :D :D :D

bojo

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17

Mittwoch, 24. Februar 2010, 12:14

@lemans65: Kann ich verstehen, dass das manchmal nervt, aber erstens möchte ich das nicht öffentlich im www diskutieren und zweitens gibt´s da für Dich ja eine lohnende Abhilfe :umarm: :gutso:.

Zurück zu meiner Frage... weiß jemand eine Antwort?

dax-one

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18

Mittwoch, 24. Februar 2010, 13:28

@legacy tom

du wiedersprichst dir selbst. erst sagst du in deinem text "betriebssicherheit vorausgesetzt" und dann: (Stellt Euch mal vor, die ganzen osteuropäischen Rostlauben ohne Hupe, ohne Auspuff, ohne Bremse - in Russland legal: weil egal - dürften so bei uns fahren.)

das sind ja dann fahrzeuge ohne betriebssicherheit.

und wie machen das japaner oder engländer. die scheinwerfer sind ja anders, sie sitzen auf der falschen seite und haben (zbsp. japaner) die nebelschlussleuchte nicht. oder amis, hier bei mir fahren öfters mal amis rum, die haben aber auch keinen gelben blinker, nein, da blinkt das gesammte rücklicht. ich denke nicht das ein fahrzeug den bestimmungen des gastlandes voll nachkommen muss. da müsste ja jeder sein auto umbaun. da musses doch sonder regelungen geben.

lg tino

19

Mittwoch, 24. Februar 2010, 18:55

Zitat

Original von dax-one

und wie machen das japaner oder engländer. die scheinwerfer sind ja anders, sie sitzen auf der falschen seite und haben (zbsp. japaner) die nebelschlussleuchte nicht. oder amis, hier bei mir fahren öfters mal amis rum, die haben aber auch keinen gelben blinker, nein, da blinkt das gesammte rücklicht. ich denke nicht das ein fahrzeug den bestimmungen des gastlandes voll nachkommen muss. da müsste ja jeder sein auto umbaun. da musses doch sonder regelungen geben.

lg tino


Die Scheinwerfer dürfen in der Schweiz symmetrisch sowie asymetrisch ( rechte Lichtweite 75m und linke seite 50m) sein. wenn du ein Auto in der Schweiz vorführen willst ist dies Pflicht... für Gastaufenthalte muss man natürlich keine Scheinwerfer umbauen ( wäre ja blöd an der Grenze zu wechseln :D).

Bei den Amis ist es okay wenn die Blinker rot leuchten. Denn Orange ist die Hauptfarbe für die Richtungsblinker, aber Rot wird auch geduldet.

VTS auszug: Die Lichter müssen folgende Farben haben:
Nach vorn gerichtete Lichter weiss oder hellgelb
Rückstrahler im allgemeinen weiss
Pedalrückstrahler gelb
Richtungsblinker und Warnblinker gelb
Rückwärts gerichtete Bremslichter rot
Richtungsblinker und Warnblinker rot oder gelb
Rückfahrlichter weiss, hellgelb oder gelb
Kontrollschildbeleuchtung weiss
Übrige Lichter und Rückstrahler rot
Nebelschlusslichter

Gruss Nidi