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STI Biff

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1

Freitag, 9. Mai 2008, 17:30

Entfernung der Blinkerfelder nicht ganz Legal!!

Ich hatte heute nichts besseres zu tun als wegen diversen Sachen mit dem Strassenverkehramt in Bern zu Telefonieren..

Eins vorweg, der Herr am anderen ende der Leitung war sehr freundlich und zuvor kommend, was man sich ja eigentlich von den Strassenverkehrsämtern nicht gerade gewohnt ist.

Unter anderem fragte ich Ihn wegen dem Entfernen der vorderen Blinkerfelder , die ja beim Impreza 2003 - 2005 verbaut sind.

Er meinte das dadurch die E-Zulassung des ganzen Scheinwerfers erlischt, und die Polizei, sofern sie es bemerken, dies beanstanden können. Um die ganze sache legal zu machen müsste man eine Einzelabnahme machen lassen. Ich wollte gleich abklären was das kosten würde, der zuständige Herr ist momentan leider noch in Ferien.

Kann mir irgendjamand diese Geschichte bestätigen oder hatt jemand der die Blinkerfelder entfernt hat jemals schon probleme gehabt??

Das man das Prüfen muss glaube ich sofort!!! Ist halt so in der Schweiz!!

Vielen Dank für euer Feedback

Gruss STI Biff

frank.k

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2

Freitag, 9. Mai 2008, 18:09

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Betriebserlaubnis erlischt. Sofern man die Serienbirne auch gegen eine zugelassene orange leuchtende austauscht. Das orangene Feld dient lediglich dazu, das Licht zu tönen. Es hat weder Reflektor noch Streuscheibe und dient daher nicht mit der Erfüllung einer Betriebserlaubnis.
Der Austausch der Halogenbirnen fürs Abblendlicht gegen zugelassene Birnen mit anderem Kelvinwert ist damit vergleichbar, denke ich.
Aber wenn Du sicher gehen willst, dann ändere die Bedienungsanleitung des Autos an der Stelle ab, an der der Leuchtmitteltyp und die Farbe für die vorderen Blinker angegeben ist. :crazy: ;)

Die Herren und Damen vom Amt gehen immer auf Nummer sicher, das ist auch hier in Deutschland so. Kann man ja auch verstehen.

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Freitag, 9. Mai 2008, 18:31

Grundsätzlich ist die Aussage vom StVA richtig.
Der Scheinwerfer wurde mit dem orangen Teil geprüft. Wenn dies nun entfernt wird, ist es eine Änderung, die theoritsch wieder geprüft werden müsste.
Im Gesetz steht jedoch lediglich in welcher Farbe die Blinker leuchten müssen.
Daher sollte es eigentlich keine Probleme geben, wenn man Birnen verbaut, welche orange leuchten.

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Freitag, 9. Mai 2008, 19:17

@ biff; ehrlich gesagt finde ich es schade, dass du das den typen auf die nase binden musstest, anstatt es eifach zu machen. ich war schon so auf der mfk und schon in diversen kantonen in kontrollen, und nie hat jemand was bemerkt.. :rolleyes:

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Freitag, 9. Mai 2008, 19:25

Also ich denke dass es in der Praxis damit keine Probleme gibt, fahre nun auch schon seit 2003 oder 2004 so rum, war auch schon 2mal auf der MFK und in diversen Polizeikontrollen. Da würde ich mir keine Sorgen machen.
Wenn Du dann die orangen/verchromten Blinkerbirnen drin hast (Phillips bzw. 6er BMW) haben die ja eine E-Nummer drauf.
Also machen und nicht dann mehr dran denken dass es special ist...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »oesi« (9. Mai 2008, 19:26)


STI Biff

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6

Freitag, 9. Mai 2008, 19:55

Vielen Dank für euer Feedback.....

Die Blinkerfelder werde ich so oder so entfernen, ich habe nachgefragt da ich sowieso bei der StVA anrufen musste.

@ The Goodfather, Ich habe zwar bei der StVA gefragt ob es legal sei, aber gesag um welches Auto es sich handelt hbe ich natürlich
nicht ;-)))

Gruss STI Biff