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djsutti

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1

Sonntag, 16. März 2008, 04:29

Geblitzt in Deutschland

also von mir wurde soeben in deutschland ein zielfoto gemacht 8o jetzt das problem in der schweiz müsste ich bei der übertretung das billet 3 monate abgeben...jetzt ist das dann so wie bei den ausländern in der schweiz ,dass ich dann einfach 3 monate in deutschland nicht fahren darf oder muss ich das billet abgeben ?????? :gruebel:

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2

Sonntag, 16. März 2008, 07:43

Das bedeutet Einreisesperre - für immer - !!! :P Nein, vermutlich musst du nix abgeben, nachdem sich die Schweiz ja von Rest der Welt abkapselt wird dass auch nicht weitergeleitet werden, geht soweit ich weiss nur EG/EU-weit.. :rolleyes:

Sven

djsutti

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3

Sonntag, 16. März 2008, 07:54

das wäre natürlich genial......

Taxidriver

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4

Sonntag, 16. März 2008, 07:59

Hab das StVR gewälzt, aber nichts in Bezug auf Strafverfolgung ins Ausland gefunden... ich könnte mir vorstellen, das Du von Deutschland eher nur eine Geldbuße bekommst... aber ich glaube nicht, dass Du den Schein in der Schweiz abgeben muß... :kopfkratz:

5

Sonntag, 16. März 2008, 08:30

Ja, Sicherheitsleistung nennt sich sowas.. aber nur wenn sie dich auf frischer Tat ertappen.. ansonsten glaube ich nicht dass noch was kommt.. funktioniert offenbar auch umgekehrt.. wurde nämlich auch schon von so ner komischen Säule in der Schweiz geblitzt.. und das nicht zu knapp..kam auch nie was.. :crazy: ich glaub das wäre zuviel Aufwand..

O´Henry

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6

Sonntag, 16. März 2008, 08:44

Hallo djsutti,

zwischen Deutschland und der Schweiz gibt es kein Vollstreckungsabkommen. Selbst wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung 41 km/h oder mehr außerorts oder 31 km/h oder mehr innerorts betragen haben sollte, und damit nach der Bußgeldkatalogverordnung in Verbindung mit 25 StVG ein Fahrverbot angeordnet werden könnte, kannst Du in der Schweiz und anderswo unbehelligt weiter fahren.
Nur in Deutschland gilt dann das Fahrverbot. Dazu muss es aber erst einmal wirksam werden. So lange Du den Bußgeldbescheid mit dem Fahrverbot nicht erhalten hast, gilt es nicht.
Kommt der Bescheid und wird er bestandskräftig (Einspruchsfrist von 2 Wochen!) musst Du das Fahrverbot beachten, darfst also in D nicht fahren. Wie das praktisch genau abläuft, weiß ich nicht, schreibt Dir dann aber mit Sicherheit der betreffende "Zielfotograf".

fastbackward

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7

Sonntag, 16. März 2008, 10:31

@ djsutti, glube mich zu errinern das dies mit dem Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz inzwischen geändert wurde oder kurz davor steht. Daher wen du den Lappen in Deutschland abgibst dann kannst ihn hier auch abgeben. Vielleicht haste ja Glück, und es wurde noch nicht verabschiedet... Da es in D im vergleich schon ein wenig mehr braucht als bei uns um ihn zu verlieren könntest du auch noch Glück haben....

Edit: Link NZZ

Gruess Roger

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »fastbackward« (16. März 2008, 10:38)


8

Sonntag, 16. März 2008, 10:45

Also umgekehrt funktionierts bestens ;(
Meine Freundin wurde hier zweimal geblitzt, einmal Rotlicht(250.-) und einmal Geschwindigkeit (1Km/h 40.-) und die Bussen waren nach knapp einer Woche bei ihr zuhause in Deutschland!
Ich denke aber, die Deutschen werden wegen ein paar Euro nicht so einen riesen Aufwand betreiben, da muss es schon eine heftige Übertretung sein. Aber die Schweizer sind so doof, die würden noch eine Busse schicken, wenn die Portokosten höher wären als die Busse selbst :D

Lukas_WRX

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9

Sonntag, 16. März 2008, 11:03

Der Link von fastbackward gibt die richtige Antwort.

Im Moment hast Du Glück, Dein Führerausweis kann Dir in der Schweiz nicht entzogen werden. Das Bundesgericht hat im Juni 2007 entschieden, dass dafür die gesetzliche Grundlage fehlt, obwohl es so die letzten 30 Jahre Praxis war.

Eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes, welches eine gesetzliche Grundlage für den Führerausweisentzug schafft, wurde nun mehrheitlich vom Nationalrat gutgeheissen. Nun geht das Geschäft an den Ständerat. Ich gehe nicht davon aus, dass dieser anders entscheiden wird.

Dann fragt es sich eigentlich nur noch, auf wann der Bundesrat die Regelung in Kraft setzt.

Gruss
Lukas

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lukas_WRX« (16. März 2008, 11:04)


kuede

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10

Montag, 17. März 2008, 17:58

hallo

@Lukas
Eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes, welches eine gesetzliche Grundlage für den Führerausweisentzug schafft, wurde nun mehrheitlich vom Nationalrat gutgeheissen. Nun geht das Geschäft an den Ständerat. Ich gehe nicht davon aus, dass dieser anders entscheiden wird.

ich habe gestern im radio gehört dass sie es geändert haben...so kann ich im ausland den ausweis auch abgeben...
;(

grüsse marc
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11

Mittwoch, 19. März 2008, 17:58

Kamm voher grad auch im radio das es angenommen wurde. Man muss un jetzt auch in der Schweiz abgeben ;(.

viielleicht hasst du Glück und kommst durch



gruss

pro

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12

Mittwoch, 19. März 2008, 22:15

Man wird immer nach dem milderen Gesetz bestraft.
Da die "Tat" vor der Gesetzesänderung begangen wurde und damals die mildere Vorschrift in Kraft war,
kommt auch diese zum Zuge.

pro
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13

Mittwoch, 19. März 2008, 23:46


14

Freitag, 5. Dezember 2008, 23:37

Also mich haben sie geblitzt mit 42 km/h zuviel!

Die Deutschen schickten die Fotos auf den Polizeiposten und ich musste hier in der Schweiz antraben und bestätigen das ich auf dem Foto bin!

Gemacht getan 1 Monat später kam die Busse von Deutschland und ein Brief von Flensburg, das sie ein Punktekonto für mich eröffnen!

Also das ganze war in laher Wert!!!! :D

djsutti

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15

Samstag, 6. Dezember 2008, 04:37

Ach ja hatte ich total vergessen es hat mich lächerliche 87 Euro gekostet :D also mit abzug 30 Kmh zu schnell innerorts .....
ich möchte nicht wissen was das in der Schweiz gekostet hätte.......

vonderAlb

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16

Samstag, 6. Dezember 2008, 15:36

Zitat

Original von GT-555
.... und ich musste hier in der Schweiz antraben und bestätigen das ich auf dem Foto bin!

Ist das so? Seid ihr dazu in der Schweiz verpflichtet euch selbst zu belasten/schädigen?

Hier in D bin ich nicht dazu verpflichtet gegen mich selbst auszusagen oder mich auf einem Foto zu erkennen. Ich tue doch nichts was gegen mich ist und mich schädigt. Wenn die was von mir wollen müssen sie zu mir kommen und mich erkennen. Ich muß mir kein Bild und/oder Video anschauen.
Andreas

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ION

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17

Sonntag, 7. Dezember 2008, 10:10

ein bekannter ist polizist in D...
die deutschen dürfen auf keinen fall einen schweizer führerschein einziehen, sondern höchstens ein fahrverbot in D erteilen...
mit haben sie für 2 wochen auch in ´schland geblitzt... wr etwa 30 auf der autobahn zu schnell. hab bisher noch nichts bekommen....
"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen." [Walter Röhrl]

Life is too short to drive boring cars...

innominate

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18

Sonntag, 7. Dezember 2008, 19:48

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr

Zitat

Original von djsutti
... mit abzug 30 Kmh zu schnell innerorts .....

[DENK]Sapperlott![/DENK]


Zitat

Original von djsutti
ich möchte nicht wissen was das in der Schweiz gekostet hätte.......

Sicher mal den Führerschein und das meiner Meinung nach zurecht *duck*

Carver

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19

Montag, 8. Dezember 2008, 07:17

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr




innerorts = vor dem Kindergarten also innerorts zu schnell = Vollidiot ?( ?(

das scheint mir ein beliebter denkfehler.


:hmm: es gibt auch Ortsschilder auf vierspurigen Ausfallstrassen :hmm: :hmm:

Und ausserorts gibts reichlich Situationen, wo 30zuviel vielzuviel ist, oder?

Vielleicht kann man ja auch beim pauschalen Schuldzuweisen im Internet mal ein bisschen vom Gas gehen ? Ich finde, da sind einige zu schnell bei der Sache :prophet:




innominate

unregistriert

20

Montag, 8. Dezember 2008, 19:47

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr

Zitat

Original von Carver
Ich finde, da sind einige zu schnell bei der Sache :prophet:


Du sagst es :)