Weis jemand was darüber ?? wen das stimmt, na dann prost :heuler:
Per 1. Januar 2007 ist der revidierte allgemeine Teil des StGB in Kraft getreten. Kurze Freiheitsstrafen sollen nur ausnahmsweise ausgesprochen werden. Stattdessen werden Geldstrafen verhängt und gemeinnützige Arbeiten angeordnet.
In diesem Zusammenhang wurde von der Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz (KSBS) Empfehlungen für einheitliche Geldstrafen bei Verkehrsdelikten beschlossen. Diese Empfehlungen sind jedoch als Richtlinien zu verstehen und können nicht verbindlich auf jeden Fall angewendet werden. Eine Einzelbetrachtung bleibt daher unerlässlich.
Empfehlungen:
Fahren in angetrunkenem Zustand
ab 0,5 Promille 600 Franken Busse
ab 0,6 Promille 700 Franken Busse
ab 0,8 Promille 800 Franken Busse
ab 0,8 Promille ab 10 Tagessätze Geldstrafe
ab 1,2 Promille ab 20 Tagessätze Geldstrafe
ab 1,6 Promille ab 30 Tagessätze Geldstrafe
ab 2,0 Promille ab 60 Tagessätze Geldstrafe
Zu diesen bedingten Geldstrafen kommt zusätzlich eine Busse von einem Viertel eines Monatslohns hinzu, mindestens aber von 1000 Franken.
Übertretung der Höchstgeschwindigkeit:
Tempo 30-Zone
16-17 km/h 400 Franken Busse
18-19 km/h 600 Franken Busse
20-24 km/h 10 Tagessätze Geldstrafe
25-29 km/h 15 Tagessätze Geldstrafe
30-34 km/h 20 Tagessätze Geldstrafe
ab 35 km/h ab 30 Tagessätze Geldstrafe
Innerorts
16-20km/h 400 Franken Busse
21-24km/h 600 Franken Busse
25-29km/h 10 Tagessätze Geldstrafe
30-35km/h 15 Tagessätze Geldstrafe
36-39km/h 20 Tagessätze Geldstrafe
ab 40km/h ab 30 Tagessätze Geldstrafe
Ausserorts
21-25km/h 400 Franken Busse
26-29km/h 600 Franken Busse
30-34km/h 10 Tagessätze Geldstrafe
35-39km/h 15 Tagessätze Geldstrafe
40-44km/h 20 Tagessätze Geldstrafe
ab 45km/h ab 30 Tagessätze Geldstrafe
Autobahnen
26-30km/h 400 Franken Busse
31-34km/h 600 Franken Busse
35-39km/h 10 Tagessätze Geldstrafe
40-44km/h 15 Tagessätze Geldstrafe
45-49km/h 20 Tagessätze Geldstrafe
ab 50km/h ab 30 Tagessätze Geldstrafe
Zu bedingten Geldstrafen kommt zusätzlich eine Busse von einem Viertel des Monatslohns hinzu, mindestens aber von 800 Franken.
Die Richtlinien für einen Tagessatz lauten: 80% des Bruttomonatsgehaltes dividiert durch 30.
Z.B. Bruttomonatsgehalt = Fr. 6000.--:100 x 80 : 30 = Fr. 160.-(ein Tagessatz) plus zusätzlich eine Busse wie oben angegeben.
*Beispiel: Ein Blutalkoholwert von 1 Promille generiert folgende Kosten. 10 Tagessätze à Fr. 160.--(nach obigem Beispiel) = Fr. 1600 + Fr. 1000 Busse + ca. Fr.1200 Administrativkosten
= Fr. 3800.-- Gesamtkosten
In der Annahme dass diese Liste von allgemeinem Interesse ist, lasse ich diese Ihnen zukommen.
*Vorausgesetzt die Ansätze der KSBS werden angewendet.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »fast_WRX« (1. Februar 2008, 11:07)