Original von Bardstale
Im Abschnitt 1 heisst es
"tellt die Polizei Fahrzeuge im Verkehr fest, die nicht zugelassen sind, oder deren Zustand oder Ladung den Verkehr gefährden, oder die vermeidbaren Lärm erzeugen, so verhindert sie die Weiterfahrt. Sie kann den Fahrzeugausweis abnehmen und nötigenfalls das Fahrzeug sicherstellen.
Also nichts wegen grob, mutwillig usw. Wenn vermeidbarer Lärm erzeugt wird, kann die Weiterfahrt verhindert werden.
wenn man danach geht ist es schon vermeidbarer lärm wenn man das fahrzeug auch nur anlässt...da man ja zu fuss oder öv gehen könnte und somit lärm reduziert.
ausserdem denk ich, was auch bedacht werden müsste. was der eine als laut empfindet, findet der andere als angenehm.
das thema mit den ganzen abe´s/dtc...gutachten für anbauteile die ja damit nur zur hälfte legal sind und so haben wir ja schon x mal durch.
mir stellt sich die frage warum das alles, die energie und kosten für so ein gutachten damit alles i.o. ist damit paar km weiter ein polizist dich anhält und die karre einzeiht weil sie "ihm "zu laut ist. da er im schlimmsten fall lieber automarke xy fährt und subaru nicht ab kann.
nur mal so eine fantasie wie es aber scheinbar auch passieren könnte...