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Registrierungsdatum: 19. August 2007

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21

Donnerstag, 3. Januar 2008, 12:54

RE: Lautstärke einer Kompletanlage

Ich würde bei einer Stliiegung meines Forrys wegen gefühlsmässig zu lautm Auspuff auf der Autobahn den Rechtsschutz einschalten da ich eine Kompletanlage mit Gutachten für die Schweiz habe. Es sind 3 Gutachten eins für den ersten Kat eins für den zweiten Kat und eins für den ESD, (es braucht 3 weil die Teile auch einzeln erlaubt sind). Anderst sieht es natürlich in Bewohnten gebieten aus da kannst drankommen wegwn Lärmbelästigung durch hochdrehen des Motors im ersten gang, im zweiten ist das ja nicht mehr möglich weil du dann auch zu schnell bist innerorts.

Gruss Ernst
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Tel. 071 367 20 70
Wer mich mit Dreck bewirft wird zur meiner Zilscheibe !

Gulliver

unregistriert

22

Donnerstag, 3. Januar 2008, 13:57

Klar, der Rechtsschutz wäre in so einem Fall angebracht. Aber schlussendlich müssen wir wohl oder übel damit leben, dass bei solchen Geschichten immer ein gewisses Mass an Interpretationsspielraum vorhanden ist. Mal zu Gunsten des Fahrzeugbesitzers, mal zu dessen Ungunsten, Papiere hin oder her.

In meinem Fall konnte ich glücklicherweise vernünftig mit den Beamten reden und sie haben mich auch in keiner Art und Weise unnötig belästigt. Dass es auch solche Kollegen bei der Polizei gibt, darf man ja auch mal löblich erwähnen oder?!? :D

Auf jeden Fall ist die ganze Sache nicht ganz einfach resp. einzig und alleine von der Lautstärke abhängig und wie wir sehen abhängig von x-Einflussfaktoren (wo, wie, wann usw.).

In diesem Sinne immer schön artig unterwegs sein!

SuruWrx

Fortgeschrittener

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23

Donnerstag, 25. März 2010, 00:30

Zitat

Original von Bardstale
Im Abschnitt 1 heisst es

"tellt die Polizei Fahrzeuge im Verkehr fest, die nicht zugelassen sind, oder deren Zustand oder Ladung den Verkehr gefährden, oder die vermeidbaren Lärm erzeugen, so verhindert sie die Weiterfahrt. Sie kann den Fahrzeugausweis abnehmen und nötigenfalls das Fahrzeug sicherstellen.

Also nichts wegen grob, mutwillig usw. Wenn vermeidbarer Lärm erzeugt wird, kann die Weiterfahrt verhindert werden.


wenn man danach geht ist es schon vermeidbarer lärm wenn man das fahrzeug auch nur anlässt...da man ja zu fuss oder öv gehen könnte und somit lärm reduziert.

ausserdem denk ich, was auch bedacht werden müsste. was der eine als laut empfindet, findet der andere als angenehm.

das thema mit den ganzen abe´s/dtc...gutachten für anbauteile die ja damit nur zur hälfte legal sind und so haben wir ja schon x mal durch.
mir stellt sich die frage warum das alles, die energie und kosten für so ein gutachten damit alles i.o. ist damit paar km weiter ein polizist dich anhält und die karre einzeiht weil sie "ihm "zu laut ist. da er im schlimmsten fall lieber automarke xy fährt und subaru nicht ab kann.

nur mal so eine fantasie wie es aber scheinbar auch passieren könnte...