Je nach kanton kommt die halterhaftung zum zuge.
der andere weg ist:
busse nicht bezahlen, dann gibts ne anzeige auf dem ordentlichen weg, also polizeiliche befragung.
falls dein freund dich weiter nicht belasten will (aussageverweigerungsrecht), gibts ne gerichtsvorladung,
wo man als zeuge unter eid aussagen muss.
spätestens dann muss dein freund, dein name bekannt geben, will er sich nicht strafbar machen...
pro