Du bist nicht angemeldet.

  • »GT- Super Racing« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 776

Registrierungsdatum: 19. August 2005

Wohnort: Schweiz

  • Private Nachricht senden

1

Freitag, 3. August 2007, 12:37

Abgefahrene Pneus: Billet weg

Wer mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist, riskiert einen mindestens einmonatigen Führerausweisentzug.

Das Bundesgericht ist im Fall eines Schwyzer Autolenkers zum Schluss gekommen, dass eine mittelschwere Verletzung der Verkehrsregeln vorliegt.

Der Berufschauffeur war im Mai 2006 mit seinem Privatwagen bei regennasser Fahrbahn auf der Autobahn von Schwyz in Richtung Goldau unterwegs gewesen. Bei einer Polizeikontrolle wurde festgestellt, dass drei der vier Reifen seines Wagens nicht die gesetzlich vorgeschriebene Profiltiefe von 1,6 Milimeter aufwiesen.

Wichtig für Verkehrssicherheit

Das Schwyzer Verwaltungsgericht ahndete dies als leichte Verletzung der Verkehrsregeln mit einer blossen Verwarnung. Dagegen gelangte das Bundesamt für Strassen ans Bundesgericht. Dieses hat nun entschieden, dass ein mittelschwerer Fall vorliegt, der mit einem einmonatigen Ausweisentzug zu sanktionieren sei.

Laut den Lausanner Richtern ist die Fahrzeugbereifung für die Verkehrssicherheit von erheblicher Bedeutung. Im konkreten Fall liege zwar kein schwerer Fall vor, da nicht angenommen werden könne, dass der Betroffene eine ernstliche Gefahr für Andere hervorgerufen habe.

Keine Kontrolle

Indessen handle es sich auch nicht bloss um einen leichte Verfehlung. Die Pneus müssten bereits beim Montieren 10 Wochen zuvor an der Grenze des Zulässigen gewesen sein. Der Betroffene habe in der Folge für den Weg zur Arbeit insgesamt rund 4800 Kilometer zurückgelegt.

Auch dem Lenker habe nicht entgehen können, dass er somit eine relativ grosse Strecke zurückgelegt habe. Ihm sei anzulasten, dass er die Reifen entweder nicht periodisch kontrolliert oder sie aber trotz Kontrolle weiter benutzt habe. (6A.89/2006 vom 19.7.2007; keine BGE-Publikation)


Quelle: www.20min.ch
gruss andi

2

Samstag, 4. August 2007, 01:31

ich habe noch eine frage dazu.

Ist es korrekt, dass die 1.6 millimeter oder die rille im pneu entscheidend sind. also ich frage das, da meine pneus doch beachtlich an profiltiefe an den seiten, also weiter aussen als die letzte rille, verlieren. Sind Goodyear f1 eagles.

kann ich auch eine busse kassieren wenn die rile noch vorhanden ist, aber der pneu seitlich stark abgefahren ist?

gruss

3

Samstag, 4. August 2007, 17:22

Da ich mit meinem RE050 auf den Schulter (Aussenseite) kein Profil mehr hatte, jedoch auf der Lauffläche noch 4 mm habe ich mich bei der Polizei und MFK erkundigt wie die Gesetzeslage aussieht. Offiziel, darf der äusserste Profilblock nicht beurteilt werden, sondern nur dort wo auch ein Indikatorsteg ist (1,6mm). Gerade bei V-Profil wie beim F1 ist auch die Profiltiefe bei den Indikatoren ausschlaggebend. In meinem Fall, hätte die Polizei eine Nachfrist zur Behebung setzen können, jedoch keine Busse erteilen können.

4

Sonntag, 5. August 2007, 20:56

ah ok dann bin ich eigentlich soweit zufrieden.

Nur nicht das ich dann evt. eine mega busse erhalten würde...

Beiträge: 1 515

Registrierungsdatum: 15. März 2006

Wohnort: Zürich Schweiz

  • Private Nachricht senden

5

Freitag, 10. August 2007, 01:37

Wie misst man die 1.6mm am Besten?

Mit dem Masstab wird es kaum gehen :D

MFG

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Black-Dragon« (10. August 2007, 01:37)


moetterking

Fortgeschrittener

Beiträge: 220

Registrierungsdatum: 4. Februar 2005

Wohnort: Schweiz

  • Private Nachricht senden

6

Freitag, 10. August 2007, 08:24

Schieblehre?


Quelle: phynet.de

silver

Erleuchteter

Beiträge: 3 096

Registrierungsdatum: 29. Mai 2005

Wohnort: Zürich / Binz

  • Private Nachricht senden

7

Freitag, 10. August 2007, 23:30

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
also, da füllst du alle Rillen des Pneus gleichmässig mit Tonerde oder so was ähnlichem. Nachher kratzt du's wieder raus und wiegst es. Aus diesem Wert und der Dichte kannst du dann das Volumen errechnen. Nun musst du nur noch das Volumen berechnen, dass die Pneurillen hätten, wenn die Rillentiefe Delta h noch genau 1,6mm beträgt und wenn die Differenz positiv ist, ist der Pneu noch legal..

:tschuess: :D

Beiträge: 1 515

Registrierungsdatum: 15. März 2006

Wohnort: Zürich Schweiz

  • Private Nachricht senden

8

Samstag, 11. August 2007, 15:09

Man kann es doch irgendwie mit einer Münze messen, aber ich bin mir nicht mehr so ganz sicher ;)

MFG

GT96-555

unregistriert

9

Samstag, 11. August 2007, 15:30

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
wenn die drähte rausschauen ist der Pneu abgelaufen