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1

Dienstag, 17. Juli 2007, 20:10

Frage zur Geschwindigkeitsmessung

Ab welchem Punkt gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung? Ab der theoretischen Möglichkeit diese zu sehen, oder wirklich erst ab der Stelle der Anzeige. Grund für die zugegebenermaßen spitzfindige Frage ist meine Überlegung, ob bei den flexiblen Geschwindigkeitsanzeigen quasi nicht schon vor der eigentlichen Gültigkeit die Messung durchgeführt wird, oder ob ohnehin ein "Sicherheitszuschlag" eingerechnet wird.
Gruß
Helmut

2

Dienstag, 17. Juli 2007, 20:15

gilt natürlich erst ab dem schild.wie soll man das sonst gesetzlich regeln?!
radarkontrollen haben aber inner-und außerorts einen mindestabstand einzuhalten,es darf also nich 1m nach dem schild eine radarfalle stehen...

Subisprint

unregistriert

3

Dienstag, 17. Juli 2007, 21:58

Hallo zusammen

so viel wie ich weis dürfen Sie erst nach 20m nach dem Schild ein Blitzer aufstellen. So ist es in der Schweiz.

Il Duce

unregistriert

4

Dienstag, 17. Juli 2007, 22:00

Bei den reinen Geschwindigkeitsanzeigen ist es doch eh egal, wird erst beim Blitzen interessant.

Richtlinien zur Geschwindigkeitsüberwachung

Subisprint

unregistriert

5

Dienstag, 17. Juli 2007, 22:08

na gut, wenn ein Schweizer geblitzt wird und dann nehmen Sie ihn raus kommt das nicht wirklich teuer für uns. 8)

Leider für euch schon.Mit all denn Punkten. ;(

@ haben Sie dich geblitzt nach einer Tafel??

Il Duce

unregistriert

6

Dienstag, 17. Juli 2007, 22:13

Zitat

"Messungen sind grundsätzlich so anzulegen, daß sie vom Beginn und Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung mindestens 200 Meter entfernt sind. Die Entfernung kann unterschritten werden

-am Anfang einer Geschwindigkeitsbeschränkung bis auf 50 meter, wenn die Geschwindigkeit stufenweise herabgesetzt ist und die Messstelle nicht innerhalb des Bereiches der ersten Geschwindigkeitsstufe liegt,

-in angemessener Weise am Anfang und am Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung, wenn es sich um eine Unfallhäufungsstelle oder um eine schutzwürdige Zone handelt und aufgrund der örtlichen Verhältnisse sonst eine Messung nicht möglich wäre."


Richtlinien siehe oben

7

Dienstag, 17. Juli 2007, 22:15

In Deutschland sind es mindestens 70 m bis und vom Ortsschild entfernt. Messung ist nur gültig ( bei Radar)wenn nicht stark durchgebremst wurde, auch es geblitzt hat.

PS: @ Il Duce : Nur §1. hätte man sich bei § 3 sparen können.. :D Hätte gereicht zu schreiben " Es müssen 200 Meter sein, können auch soviele Meter sein, wie wir grad lustig sind, lasst euch überraschen "

Mfg

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »$ven!« (17. Juli 2007, 22:19)


8

Mittwoch, 18. Juli 2007, 16:11

Ich habe mich zugegebenermaßen etwas missverständlich ausgedrückt. Mir ging es speziell um die Blitzer die in den Verkehrsleitdingsbrücken -komme jetzt ums verrecken nicht auf die korrekte Bezeichnung, aber ihr wisst schon was ich meine- denn die blitzen genau genommen doch bereits vor der eigentlichen Gültigkeit der Geschwindigkeitsbegrenzung oder versteh ich da was komplett falsch???
Gruß
Erich

9

Mittwoch, 18. Juli 2007, 16:15

Leitplanken ?(

Il Duce

unregistriert

10

Mittwoch, 18. Juli 2007, 21:15

Dann zählt das hier:

-am Anfang einer Geschwindigkeitsbeschränkung bis auf 50 meter, wenn die Geschwindigkeit stufenweise herabgesetzt ist und die Messstelle nicht innerhalb des Bereiches der ersten Geschwindigkeitsstufe liegt,

Was soviel bedeutet wie:

Beim ersten Verkehrsleitdingenskirchen nicht aber ab den zweiten