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STI-Prodrive

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Mittwoch, 4. Juli 2007, 15:41

TÜV und Zulassungs-Behörde

Was mir heute passiert ist, wobei es sicherlich alleine meine Schuld war.

Für die ausländischen Leser sei festgehalten, dass techn. Änderungen am Fahrzeug normalerweise in D so ablaufen :
- Teile kaufen mit Gutachten (die Anständigen zumindest machen es so)

- Teile montieren

- Änderungen beim TÜV, Dektr, o.ä. zur Prüfung vorführen

- wenn alles ok, bekommt man eine Begutachtung oder Abnahme nach § ....

- dansch geht man auf die Zulassungsstelle /-Behörde und lässt diese abgenommenen Änderungen in die Fahrzeugpapiere eintragen

- das hatte ich heute auch so vor und schon zigmal durchgeführt

- Unterschied war allerdings, dass ich insgesamt 4 Änderungen hatte

- es war besonders voll und nach ca. 90min stand ich endlich am Schalter und trug mein Anliegen vor

- bekam meine Gebührenfestsetzung und schlenderte zur Kasse und ging im Freien eine rauchen.

- danach wartete ich am Ausgabeschalter auf meine neuen Papiere

- unerwartet schnell hörte ich meinen Namen und dachte so für mich, na, das ging aber flott ?

- "kommen Sie mal mit!"; das können wir Ihnen so nicht eintragen, weil wir ja nicht sehen können, ob die Sachen zueinander passen.

- logisch habe ich den Chef verlangt, kam aber dort überhaupt nicht weiter und nur den Tip, "lassen Sie sich das vom TÜV bestätigen!" (dass ein Gutachten von der Dekra war, spielte dabei für ihn keine Rolle).

- 11:45 Uhr zum TÜV gerast und Anliegen vorgetragen. "Ja das müssen wir alles noch einmal prüfen, aber Sie sehen ja, was hier los ist.

- ich kam dann nach 45 min - auch ohne Termin - doch an die Reihe, wurde sehr zuvorkommend, aber genau behandelt.

- bekam für 25,-- EUR ein Stück Papier, dass die vier Gutachten miteinander harmonieren und abgenommen wurden.

- zum Glück hatte die Zulassungsstelle heute Mittag auf und die Sache konnte abgeschlossen und besiegelt werden.


Warum schreibe ich dies, weil Ihr nicht den gleichen Fehler machen sollt !
Beispiel: Ihr macht andere Räder drauf und später ein Gewindefahrwerk, dann muss das zusammen abgenommen werden, obwohl jedes für sich ok gewesen wäre oder Auspuffanlage und Leistungssteigerung (sind nur Beispiele, weil mein Raserbär ist ja noch Serie).

Helmut

THOR SU

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2

Mittwoch, 4. Juli 2007, 16:48

Ja, ja hatte ich beim TÜV letztens auch so was.
Wollte meine Leistungssteigerung eintragen lassen, und die neue Reifenkombination mit 225/35-18. Das Gutachten von Subaru sah nun aber einen "falschen" Geschwindigkeitsindex vor, da mit der Leistungssteigerung auch die Höstgeschwindigkeit angehoben wurde.
Daher hat das ganze auch sehr lange gedauert, aber letztendlich hat dann alles geklappt...

Grüße,
Thorsten
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vonderAlb

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3

Donnerstag, 5. Juli 2007, 23:21

In den entsprechenden Gutachten steht meistens sehr genau drin welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit diese Gutachten gültig ist.
Z.b. ein Gewindefahrwerk wird meistens nur in Verbindung mit bestimmten Rad-/Reifenkombinationen geprüft und bescheinigt.
Auch steht meistens drin, welche Motorleistung das Fahrzeug hat.

Bei meinem KW-Gewindefahrwerk stand ein entscheidender Satz drin:

"Die Verwendung der Fahrzeugtieferlegung ist auch an leistungsgesteigerten Fahrzeugausführungen mit eigenständigem Gutachten zulässig".

Hätte dieser Satz gefehlt dann hätte ich nach erfolgtem Motortuning ein neues Fahrwerksgutachten gebraucht. Da in dem Fahrwerksgutachten in keinster Weise auf die Rad-/Reifenkombination hingewiesen wird, konnte ich unabhängig dieses Fahrwerksgutachten jede Rad-/Reifenkombination verwenden. Natürlich mit dem entsprechenden Gutachten.

Das gleiche bei der Bremse. Hätte ich zuerst eine Bremse einbauen und diese vom TÜV ablehmen lassen und danach eine Leistungssteigerung, dann hätte ich die Bremse anschließend nochmals vom TÜV prüfen lassen müssen.

Es kommt also drauf an, wie die Gutachten formuliert sind um nicht alles in Kombination nochmals vom TÜV/Dekra überprüfen zu müssen.

Würde in dem Fahrwerksgutachten die geprüfte Rad-/Reifenkombination stehen und du läßt das Fahrwerk so eintragen, aber später dann eine andere Rad-/Reifenkombination eintragen, dann sind die Voraussetzungen für das Fahrwerksgutachten nicht mehr erfüllt und der Eintrag ungültig geworden. Also muss das neu geprüft werden.

Das ist nichts Neues und war schon immer so.
Andreas

Subaru Outback 2.5i Sport MY18
Lexus SC430 MY06
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »vonderAlb« (5. Juli 2007, 23:23)


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Donnerstag, 5. Juli 2007, 23:27

Tja Andreas,

- die Räder waren drauf, als das Fahrwerk eingetragen wurde und

- der HMS war dran, als die Leistungssteigerung eingetragen wurde.

Alles war der gleiche TÜV`ler, welcher das Auto auch kennt.


Es lag einfach daran, dass die Eintragungen zeitlich versetzt, aber noch nicht eingetragen waren.
Ich ging halt blauäugig davon aus - da man sich ja kennt - dass er mich ansprechen würde; aber egal, jetzt bin ich fast sauber, nur das Auto sollte noch gewaschen werden.

Helmut