Muss denn da nicht irgend ein hinreichender Verdacht bestehen, damit ein Gesetzeshüter mich durchsuchen darf, und nicht nur ein Verdacht auf eine Owi? Wenn Gefahr in Verzug ist ja, aber nur so aus Daffke?
Ne, einen Grund muss es immer geben. Einfach so darf man nichts machen. Also wenigstens nach dem Ausweis oder einem ähnlichen Papier um die Identität festzustellen.
Wenn man im Verdacht steht eine Owi begangen zu haben sowieso.
Das alles darf dann zur Unterhaltung aller auch mit Zwang durchgeführt werden.
Aber einfach einen Typen auf der Straße anhalten und nach einem geklauten Handy durchsuchen weil er gerade vor der Eisdiele steht ist nicht rechtens.
Also hab heute meinen TüV gekriegt für die Felgen, hab mit dem Polizisten gesprochen und es hat ihm sogar gereicht, das ich ihm das Gutachten zufaxe...
In diesem Sinne wurde alles nochmal heisser gekocht als gegessen :-)