Zitat
Art. 95 Abs.1 SVG 1. Wer ohne den erforderlichen Führerausweis ein Motorfahrzeug führt, wer die mit dem Ausweis im Einzelfall verbundenen Beschränkungen oder Auflagen missachtet, wer ein Motorfahrzeug einem Führer überlässt, von dem er weiss oder bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit wissen kann, dass er den erforderlichen Ausweis nicht hat, wer ohne Lernfahrausweis oder ohne die vorgeschriebene Begleitung Lernfahrten ausführt, usw wird mit Busse bestraft.
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »ScoobyRS« (15. März 2010, 18:53)