Vllt. hilft das:
Fahrzeuge der Klassen M und N müssen den Anforderungen der Richtlinie Nr. 70/157 des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffanlage von Kraftfahrzeugen oder den Anforderungen des ECE-Reglements Nr. 51 entsprechen.
http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-daten/daten/kraftfahrzeuge-laerm.htm
ab 10.95 (Richtlinie 92/97/EWG)
Fahrzeuge für die Personenbeförderung mit höchstens neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitz
Wert in dB (A): 74
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31992L0097
E:HTML
geändert von: zyta2k on 19/09/2006 12:28:43
errrm...
und der Max.Wert wird Verwiesen auf Ziffer 111.3
Und der wiederum verweist auf Kapitel 9 der Richtlinie Nr. 97/24 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997.
Was ich wiederum weiter oben verlinkt habe
Ach... ist das kompliziert
geändert von: zyta2k on 19/09/2006 12:39:33