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palmaxgt

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1

Freitag, 7. April 2006, 18:04

Stichwort Tuningteile mit Materialgutachten


Hi all,

Zu finden auf der Autohaus-Online-seite:

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Wer Autozubehörteile verkauft, darf diese künftig nicht mehr mit dem
Hinweis "mit Materialgutachten" anbieten. Das hat das Oberlandesgericht
Düsseldorf in einem aktuellen Urteil entschieden (AZ. 20 U 175/04). Der
Hinweis "mit Materialgutachten" sei irreführend, da er beim Kunden den
Eindruck erwecken könnte, es handele sich um "Teilegutachten", die für
den Erhalt der Betriebserlaubnis erforderlich seien, teilte das
Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe mit.

Zum Rechtsstreit hatten die Angebote eines Verkäufers geführt, der über
Ebay verschiedene Autoteile – unter anderem Seitenschweller und
Stoßstangen – mit der Bezeichnung "mit Materialgutachten" offeriert
hatte. Der An- bzw. Einbau dieser Teile in ein Kraftfahrzeug führte
jedoch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Das ist nur dann nicht der
Fall, wenn ein so genanntes "Teilegutachten" eines technischen Dienstes
vorliegt und der An- bzw. Einbau unverzüglich von einem Sachverständigen
abgenommen wird.

Materialgutachten sind jedoch keine "Teilegutachten" im Sinne der StVZO,
sondern für Hersteller von Autoteilen bestimmt und für einen Käufer ohne
wesentliche Bedeutung. Um solche Missverständnisse künftig
auszuschließen, muss laut Urteil nun bei der Bewerbung von Autoteilen
grundsätzlich auf die Formulierung "mit Materialgutachten" verzichtet
werden. (stb)<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>

Gruss,

Jan

the boost is strong in my family. my car has it, my club has it...and my friends...yes,it's you - you've got it,too

vonderAlb

Erleuchteter

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2

Sonntag, 9. April 2006, 12:14

Sehr gut. Heutzutage ist man als Verbraucher doch gar nicht mehr in der Lage zwischen all den Vorschriften überhaupt noch durchzublicken ohne eine Anwalt konsultieren zu müssen.
Da sind dann solche Urteil gerade richtig und sollten den Verkäufern eine Warnung sein und den Verbraucherschutz ernst nehmen und ihre Kunden nicht mehr durch solch dubiosen Angaben in die Irre führen.

Andreas
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Andreas

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