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Andi555

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1

Dienstag, 14. Februar 2006, 12:33

Unfall mit Opel

Hallo!

Hatte letzten Freitag ein kleines "Pantscherl" mit einem Opel Astra.

Hier mein Unfallbericht:
Am Freitag den 10. Februar 2006 fuhr ich um 13 Uhr 50 mit meinem Auto der Marke Subaru Impreza mit dem Kennzeichen LN+++ auf dem Weg von Admont nach Selzthal über die Aignerstraße. Kurz vor einer Linkskurve sah ich wie ein Pkw der Marke Opel Astra mit dem Kennzeichen LI+++ offensichtlich mit einer nicht der Fahrbahn und Sicht angepassten Geschwindigkeit aus der Kurve auf mich zukam. Nach einer Vollbremsung meinerseits kam ich innerhalb der „Halben Sicht“ Distanz zum stehen. Das andere Fahrzeug versuchte noch zu bremsen, jedoch kam es Aufgrund der widrigen Straßenverhältnisse nicht mehr zum Stillstand. Durch den Ausweich- und Bremsversuch des entgegenkommenden Fahrzeuges kam es zum Schleudern wodurch es auf meine Straßenseite rutschte und mich seitlich am Fahrzeug am Kotflügel links vorne, am Kotflügel links hinten und seitlich an der Türe touchierte. Beim Aufprall des entgegenkommenden Fahrzeuges war mein Fahrzeug bereits im Stillstand. Das Fahrzeug mit dem Kennzeichen LI+++ kam erst hinter mir zum Stehen.

Der Unfallgegner hat folgendes in seinen Bericht geschrieben: Er war mit zirka 40-50 km/h unterwegs und konnte meine Geschwindigkeit nicht abschätzen da alles so schnell ging. Er ist rechts in den Schneehaufen ausgewichen, und wenn ich das gleiche getan hätte, wäre es sich ausgegangen.


Was meint ihr zu dem Thema. Wär mir echt wichtig.
Es geht um einen Schaden von zirka 3500€



frank.k

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2

Dienstag, 14. Februar 2006, 12:46

Also, wenn Du tatsächlich (auf Deiner Fahrbahnseite natürlich) gestanden hast, trifft den Unfallgegner auf jeden Fall die Gesamtschuld. Ein Gutachter wird evtl. feststellen können, ob dies der Fall gewesen ist, z.B. anhand von Kratzspuren an den Felgen oder Ähnlichem, das beweist, dass Dein Auto stand.

Normalerweise würde ich denken, dass er ohnehin die Alleinschuld bekommt, da er auf Deine Fahrspur geraten ist - völlig irrelevant, ob Du den Unfall durch eigene Lenk- und Ausweichmanöver hättest verhindern können. Solange Du nicht grob fahrlässig gehandelt hast, z.B. weil Du eine Panne hattest und das Fahrzeug nicht ausreichend abgesichert hast.

Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, würde ich diese umgehend einschalten.

Viel Erfolg!

Gruss,
Frank


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3

Dienstag, 14. Februar 2006, 12:46

Was hat den die Polizei vor Ort gesagt? (Hoffe die hast du dazugerufen)

Was ist das denn für eine Straße? Zweipsurig?

Was der Unfallgegener geschrieben hat ist Humbug udn sagt gar nichts. Bestätigt höchstens das er zu doof war.

Was Frank geschrieben hat stimmt. Solange du auf deiner Spur warst, egal ob gestanden oder gefahren bist du nicht schuld.


geändert von: Omawari_San on 14/02/2006 12:47:16

geändert von: Omawari_San on 14/02/2006 12:50:45

Andi555

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4

Dienstag, 14. Februar 2006, 12:51

Polizei war nicht vor Ort da man die bei uns anscheinend nur rufen darf, wenn ein Personenschaden aufgetreten ist. (Laut meinem Versicherungsvertreter)

Ja die Straße ist normalerweiße 2 Spurig jedoch war viel Schnee auf den Seiten, sodass es sich kaum ausgegangen wäre.

Rechtsschutzversicherung hab ich leider keine (leider leider)


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5

Dienstag, 14. Februar 2006, 13:09

Hast du denn gleich Bilder gemacht?

Mir hat mal einer den Seitenspiegel weggefetzt, weil er auf meine
Fahrbahn gekommen ist.
Er hat behauptet wir wären beide zu weit in der Mitte gewesen.
Leider hatte er nicht mit den Fotos der regennassen Fahrbahn
gerechnet, die eindeutig gezeigt haben, dass er auf meiner Spur war!

Gruß

Jürgen

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Andi555

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6

Dienstag, 14. Februar 2006, 13:11

Nein, bei meinem Handy funzt die Kamera nicht mehr, und er hatte auch nichts mit.


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7

Dienstag, 14. Februar 2006, 13:13

Uch wenn da Schnee liegt. Deine Fahrspur ist deine Fahrspur. Da hat ein anderer nichts zu suchen.

Der Unfallbericht geht so. Würde aber anstelle "Halbe-Sicht-Distanz" schreiben wo du angefangen hast zu Bremsen und auf welcher Höhe du zu stehen gekommen bist.
Am besten mit Fotos. Skizze kann auch nie Schaden.


Andi555

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8

Dienstag, 14. Februar 2006, 16:11

Hier die Bilder vom Unfallort:







geändert von: lusiman on 14/02/2006 16:14:45

geändert von: lusiman on 14/02/2006 16:16:08

göp

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9

Dienstag, 14. Februar 2006, 16:30

Hallo Lusiman!

Ich würde immer die Polizei rufen. Man kann z.B. sagen, daß man ein Ziehen im Nacken verspürt oder bei kleineren Remplern, daß man das Gefühl hat der Unfallgegner sei angetrunken. Dann kommt die Polizei und nimmt den Unfall auch auf.

Den Beitrag kannst Du übrigens selbst löschen, indem Du auf das rote Kreuz klickst





geändert von: goep on 14/02/2006 16:30:59

tgl. neue Prospekte: pro.Subaru-Impreza.net

10

Dienstag, 14. Februar 2006, 17:41

Hallo Luisman!

Ich glaube in Deutschland muss die Versicherung des Unfallverursachers die Anwaltskosten übernehmen, wenn man am Unfall schuldlos ist. So wie du den Unfallhergang beschrieben hast bist du aus meiner Sicht zu 100 % schuldlos, weil der Verursacher des Verkehrsunfalles an dein stehendes Auto gefahren ist.

Gruß Ulli


Allrad ist durch nichts zu ersetzen, außer durch ALLRAD.

Blubbel

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11

Dienstag, 14. Februar 2006, 18:00

Wenn man in D die Polizei wegen einem vergleichbaren Unfall ruft, zahlt der Schuldige 75 Euronen für die Anreise der Polizei. Wie es aber bei unsren Nachbarn ist kann ich leider nicht sagen. Soweit ich informiert bin zahlt bei einer Gerichts Verhandlung der die Prozesskosten der den Streit verliert.


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12

Dienstag, 14. Februar 2006, 20:01

@Blubbel

Wo steht das?
Hab noch nie etwas zahlen müssen....und bei jedem Unfall
die Polizei mit hinzugezogen!
Bei 75 Euro wären das ja gleich noch 2 Punkte!!

Tilman?

Gruß

Jürgen

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Blubbel

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13

Dienstag, 14. Februar 2006, 20:06

Frag mal nach

Die Kassieren die weil sie wegen "nichts" gekommen sind.

Ich behalte mir allerdings vor, das ich die höhe des Betrages falsch im kopf hab und die durchaus niedriger sein kann. Mein Bruder hatte vor kurzen einen Unfall, die Polizei war so freundlich darauf hinzuweisen wenn sie das jetzt aufnehmen ist er kohle los. Die Polizei kam zufällig des weges und haben dann abgesichert.

Es sind 35 Euro, sorry !

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote> Wenn die Polizei bei einem Blechschaden nicht kommt, erspart das lästige Wartezeit an der Unfallstelle. Außerdem spart man das Bußgeld, das normalerweise für die Verursachung eines Unfalls bezahlt werden muß.<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>
zum lesen hier:
http://www.versicherungsnetz.de/News/Mel…sp?Meldung=1231


falls zu sehr OT bescheid sagen !! werde dann die letzte(n) Beiträge entfernen

geändert von: blubbel on 14/02/2006 20:36:55

göp

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14

Dienstag, 14. Februar 2006, 21:29

@ Blubbel:

Das ist aber die Strafe, die der Verursacher zahlen muß, weil er sich nicht an die Regeln gehalten hat. Die 35 EUR muß man nicht zahlen, weil man die Polizei wegen nichts gerufen hat, wie Du geschrieben hast.


tgl. neue Prospekte: pro.Subaru-Impreza.net

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15

Dienstag, 14. Februar 2006, 23:55

Das Geld musst du nicht zahlen weil die Polizei anreist, dass ist das Bussgeld für den Verstoß der zum Unfall geführt hat. So wie kein Abstand gehalten, Fehler beim rangieren etc.
Maximale Summe ist 35 Euro, mehr kann die deutsche Polizei nicht kassieren, da alles darüber eine Anzeige ist.
Anzeige bekommt man z.B. wenn einen Unfall baut weil man die Vorfahrt nicht beachtet hat.

Sie kann allerdings mündlich verwarnen, wenn sie es für angemessen hält. Dann muss man nichts zahlen.

Polizei dazu holen ist immer sinnvoll beim Unfall.





geändert von: Omawari_San on 15/02/2006 00:00:19

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16

Mittwoch, 15. Februar 2006, 18:55

Danke für die Aufklärung!



Gruß

Jürgen

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17

Freitag, 17. Februar 2006, 19:57

und noch dazu:

(gilt für D, wie's in AUT ausschaut, weiss ich nicht)
für das Nichteinhalten des Rechtsfahrgebotes (also auf Gegenspur gekommen) und dadurch Unfall verursacht, bekommt man 40€ (glaub ich) UND 2 Punkte in Flensburg (bin ih mir sicher [nein, keine eigene Erfahrung]).

So, wie die Sache hier steht (keine Fotos, keine Polizei) wird die Sache 50/50 ausgehen, d.h. jeder bleibt auf seinem Schaden sitzen. Sorry Lusiman, meine Einschätzung.

Gruss

Wem 5 Sterne nicht mehr reichen, sollte Subaru fahren.

göp

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18

Freitag, 17. Februar 2006, 21:35

Denke ich leider auch. Keine Zeugen, Aussage gegen Aussage... Die einzige Hoffnung ist ein Gutachter. Aber ob der das zweifelsfrei nachvollziehen kann




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Speedsta

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19

Donnerstag, 23. Februar 2006, 11:17

da sinds leider sehr schlechte karten. Ich drück Dir die Daumen.

Für die Zukunft - IMMER die Polizei holen. Wie schon gesagt wurde einfach sagen du hättest n ziehen im Nacken oder sowas.


Andi555

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20

Donnerstag, 23. Februar 2006, 13:43

Naja aber Tatsache ist es dass sich die Aussagen nicht wiedersprechen.

Werde dann hier posten was dabei rausgekommen ist.