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Lukas_WRX

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  • »Lukas_WRX« ist der Autor dieses Themas

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1

Montag, 30. Januar 2006, 14:14

Online-Auktionen / Widerrufsrecht

Widerrufsrecht auch bei Online-Auktionen – sofern Anbieter gewerbetreibend
Urteil (VIII ZR 375/03) des BGH vom 3. November 2004

Der deutsche Bundesgerichtshof gesteht im Urteil VIII ZR 375/03 vom 3. November 2004 Konsumenten das zweiwöchige Widerrufsrecht (§ 312 d BGB) auch bei Internet-Versteigerungen zu, soweit es sich beim Anbieter um einen Gewerbetreibenden handelt. Ein Ausschluss des Widerrufsrecht (§ 312 d Abs. 4 Nr. 5 BGB) bei Versteigerungen greift nach Meinung des BGH nicht. Der Verbraucherschutz bei Fernabsätzverträgen, bei denen der Käufer die Ware nicht sieht, habe Vorrang.

Quelle: Jusletter vom 30.1.2006

Bemerkung: interessant, falls einer mal in D ein Auto ersteigern will. Da sind wir in der Schweiz, was den Konsumentenschutz angeht, noch Welten davon entfernt...
Gruss
Lukas

göp

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2

Montag, 30. Januar 2006, 14:54

Ich wußte gar nicht, daß das strittig war. Das steht doch so explizit im BGB...


tgl. neue Prospekte: pro.Subaru-Impreza.net