Das wäre in der Tat mal zu klären.
Man muss zwischen "Zusatzschild" und "Zusatzschild" unterscheiden
. Die viereckigen, weißen haben beispielsweise eine Einschränkung auf nasse Fahrbahnbedingungen oder geben eine Gültigkeit in Metern an. Dann ist die Sache klar, bei trockene Straße oder nach Ablauf der Gültigkeitsstrecke ist das Schild aufgehoben.
Dann gibt es ja noch die dreieckigen Schilder mit rotem Rand, die Warnschilder, die vor einer bestimmten Gefahr warnen. Wenn beispielsweise ein 30er Schild mit einem Baustellenschild oder dem Schild für Fahrbahneinengung kombiniert wird, dann ist die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben, wenn die Baustelle oder die Engstelle ganz offensichtlich vorbei ist. Ein extra Aufhebungsschild ist dann nicht mehr nötig. Das hat man oft an den Wanderbaustellen an der Autobahn (natürlich nicht mit Tempo 30
, aber auch an anderen Stellen.
Grüße
Thomas