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dipree

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1

Donnerstag, 1. Dezember 2005, 11:55

Bekleben des oberen Teils der Windschutzscheibe

Ist es in der StVO erlaubt den oberen Teil der Windschutzscheibe wie auf folgendem
Bild zu bekleben?



[i]Toyo Astonishingly Delicious[/i]

salupra

unregistriert

2

Donnerstag, 1. Dezember 2005, 12:36

Soweit ich noch weiß darf eine Fläche von max. 10% der Frontscheibe beklebt sein.
"Früher" hatte ich mal so ein Teil von PHILIPS CAR HIFI drauf, da war eine Art TÜV- Bescheinigung mitdabei.
Muß mal sehen, ob ich das Ding noch irgendwo zu Hause habe.

Grüße
Christian

Chri-STI-an

unregistriert

3

Donnerstag, 1. Dezember 2005, 12:41

habe auch den unteren Teil der Windschutzscheibe beklebt. Die Polizei und der Tüv haben noch nic was dagegen gesagt.


gruß
der Christian

T.Montana

unregistriert

4

Donnerstag, 1. Dezember 2005, 13:15

meines wissens nach auch die 10%. es gibt ja diese sonnenblendstreifen
und die sind eigentlich recht schmal, aber halt auch erlaubt.
der sumo-aufkleber is mit sicherheit zu groß.
das ganze hat irgendwas mit der bruchfähigkeit der scheibe zu tun.
nicht weil man nix oder halt weniger sieht

gruss volker


dipree

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5

Donnerstag, 1. Dezember 2005, 15:00

super,
danke für die schnellen antworten!

stiler
der sumopower aufkleber scheint wirklich ein bischen groß zu sein.

habe mich mal ein bischen umgeguckt und wie du schon sagtest scheint das eher
mit der bruchfähigkeit der scheibe zu tun zu haben.
http://carstyling.azoshop.com/shu_shop_de/index.php?kid=18&oka=3|3|4|18|&sid=89d94c791d8eaff8470054687f509faf
deshalb ist dann wohl auch bei jedem eine extra tüv bescheinigung dabei.

christian
vom optischen her scheint es bei dir weit weniger als 10% zu sein.

salupra
wenn du ihn noch findest kannst es ja mal einscannen


[i]Toyo Astonishingly Delicious[/i]

6

Donnerstag, 1. Dezember 2005, 17:36

10% und max. 11cm in der mitte *glaub ich*

hab doch noch irgendwo den zettel von folia-tec


>Jamie, da steigt jeder in die Kiste!<

StukkiAlex

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7

Donnerstag, 1. Dezember 2005, 22:35

@dipree: 10% sollte es nicht überschreiten habe aber noch niemanden getroffen der es nachgerechnet hat

alex


12. - 14. Juni 2020
13. Freies Bergrennen

8

Donnerstag, 1. Dezember 2005, 22:44

Weis jemand wie das ganze in der Schweiz geregelt ist.
Möchte ebenfalls eine Folie aufkleben, wenn möglich auch auf der Heckscheibe!
Gibt es irgend eine Richtlinie in der Strassenverkehrsordnung?

Hat jemand schlechte Erfahrungen mit Kontrollen etc?

schon bald ist Wochenende!

Breiti


silver

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9

Donnerstag, 1. Dezember 2005, 22:50

Also es gibt ja so Dienstwagen die haben die ganze Heckscheibe zugeklebt, das sollte also schon irgendwie gehen...

Frontscheibe weiss ich nicht.. aber wie ich so das StVA kenne..
Ein Wunder dass man kein Beiblatt für die Autobahnvignetten braucht..


http://impreza.fotopic.net

10

Donnerstag, 1. Dezember 2005, 23:37

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>Möchte ebenfalls eine Folie aufkleben, wenn möglich auch auf der Heckscheibe!
Gibt es irgend eine Richtlinie in der Strassenverkehrsordnung?<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>


In Deutschland kannst Du zumindest hinten draufkleben was du willst, ist die Scheibe hinten komplett verdeckt sind 2 Außenspiegel vorgeschrieben (hat ja heutzutage jeder Wagen).


An der Frontscheibe gelten wohl so um die 10 Prozent, hatte an meinem früheren Wagen mal nen schönen breiten schwarzen Keil in der Frontscheibe. Da hat doch der Tüvonkel tatsächlich mit dem Zollstock nachgemessen und freundlich lächelnd darauf hingewiesen das der Keil eigentlich "etwas" zu breit ist. Ich glaub das Teil war so um die 20 cm breit


[IMG]http://groups.msn.com/_Secure/0QwCNAiYUcqFaY4zqV50oyLcu4mX4vk7o!U7bflgg5dP5ct479CljCVxolYDDuCmXLmd1T3PeKrITYPlhNhdZvSuaucpuwMlFmDIWUstZg7o/555.gif?dc=4675548774469198510[/IMG]
Ihr wolltet den Osten, jetzt kriegt ihr den Osten! :thumbsup:

11

Freitag, 2. Dezember 2005, 00:52

Ich kann nur für Österreich antworten:

"Pickerl" und Vignette sind erlaubt, sonst nichts.

War früher aber etw aso wie Jamie sagt.

=> http://www.legales-tuning.at/folien.htm

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12

Freitag, 2. Dezember 2005, 07:32

Hallo.

Hatte in meinem Impreza in der Frontscheibe auch einen Keil von FoliaTec.
Wenn man den kauft ist er gut 19cm breit. Wenn man ihn nach der Einbauanleitung anbringt. ist er lins und rechts nur knapp 11 cm und in der Mitte der Scheibe sogar nur ca. 8 cm breit. Das war mir zu wenig und ich hab ihn in voller Breite eingeklebt.
Der TÜV hat nie was gesagt und die Herren in grün auch nicht.
Hab mal gehört das es auch drum geht, wie Farben durch den Keil gesehen werden(wegen Ampeln). Bei meinem schwarzen Keil hab ich die Farben der Ampeln immer noch genau gesehen. In unserem Firmenwagen ist ein violetter Keil drin. Durch den sieht die Ampel auch farbig aus, aber nicht rot/gelb/grün

Markus


pro

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13

Freitag, 2. Dezember 2005, 11:51

@breiti

auf der heckscheibe darfst du tun und lassen was du willst, sofern du 2 rückspiegel hast.

auf der frontscheibe darfst du nur durchsichtige folien aufkleben, so dass noch mindestens 80% des lichtes durchscheinen. (80% ist verdammt wenig, originalscheiben lassen ca 91 - 94% licht durch)

ist eigentlich unlogisch, denn bei den originalen sonnenblendenstreifen (blau/grün) gehen weniger als 70% des lichtes durch. diese wären aber erlaubt.

die praxis zeigt jedoch (im AG, jeder kanton ist wieder anders), dass komplette balken, egal wie breit entfernt werden müssen, bei schriftzügen bis ca. 8 cm werden ausnahmen gemacht.

hoffe konnte dir weiterhelfen

gruss pro

Romania, thank you for having us. And can we stay forever?

ScoobiDoo

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14

Freitag, 2. Dezember 2005, 12:52

Normalerweise ist in der Schweiz auf der Frontscheibe absolut gar nichts erlaubt. Egal ob Schriftzug, durchsichtige Folie etc.
Die Heckscheibe kannst du lackieren lassen

[i]My Homepage...[/i]

Däru1990

unregistriert

15

Montag, 1. März 2010, 13:59

Blendschutz

Hallo Zusammen Habe mal ne Frage Wo kann man den Subaru Aufkleber Kaufen der Für die Frontscheibe?? in der Schwiez Habe drumm noch nichst gefunden???
Besten Dank

cheeseboy

unregistriert

16

Montag, 22. März 2010, 15:48

@ Dipree - auf der Scheibe ist einen kleinen schwarzen Strich - das ist das maximalen erlaubten tiefe für einen Komplett ausgeblockten Aufkleber. Text usw (sowie unten auf der scheibe) ist auch erlaubt...


@ Däru1990,

YHM =)



Gruß aus dem Sonnigen München,

Neal
AKA: Custom-Graphics

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cheeseboy« (22. März 2010, 15:50)


SuruWrx

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17

Montag, 22. März 2010, 18:38

also was mir mal so zu ohren kam...

es macht einen unterschied ob man durch den keil noch durchschauen kann und was auch, weiß nicht ob ungern gesehen oder sogar verboten, wenn der scheibenwischer im betrieb über den keil fährt.

weil scheibenwischer macht ja das "sichtfenster" des fahrers frei und wenn da was klebt beeinträchtigt es ja das sichtfeld...also demnach wahrscheinlich nicht zulässig.

aber am besten einfach mal die liebe dekra oder den tüv fragen, denn wenn sie es anprangern werden sie wohl wissen wie es richtig wäre ;)